Datum: 15.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Straßenbau Oberstdorf - Stillachtal; Erneuerung Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke und Renksteg; Vergabe der Bauleistungen
32 Straßenbau Oberstdorf - Stillachtal; Sanierung Ortszufahrt Faistenoy; Vergabe der Bauleistungen
43 Abwasseranlage Oberstdorf; Erarbeitung eines Generalentwässerungsplanes für die Abwasseranlage Oberstdorf; Vergabe der Ingenieurleistungen
54 Bauantrag auf Abriss und Wiederaufbau "Schwandalpe", Alpe Bierenwang, Fl.Nr. 3639, Gmkg. Oberstdorf
65 Bauantrag auf Anbau an das Wohnhaus, Am Burgbichl 29, Fl.Nr. 2579/6, Gmkg. Oberstdorf
76 Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht, Fl.Nr. 3816, Gmkg. Oberstdorf
87 Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht Söllereck, Fl.Nr. 4456/21, 4456/22, 4456/23, 4456/24, 4456/44, 4456/46, 4456/47
98 Jagdrecht; Rotwildwintergatter "Gschlief-Fütterung"; Erneute Ausweisung eines Wildschutzgebietes
10 Verschiedenes

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö informativ 1
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2. / 1. Straßenbau Oberstdorf - Stillachtal; Erneuerung Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke und Renksteg; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für die Straßensanierung der Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke bis Renksteg an die wirtschaftlich günstigst bietende Firma Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, gemäß geprüftem Angebot vom 07.03.2018 in Höhe von brutto 1.671.789,33 €, zu vergeben.

Die Maßnahme soll wie vorgestellt in 4 Bauabschnitten zwischen 09.04.2018 und 17.08.2018 umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. / 2. Straßenbau Oberstdorf - Stillachtal; Sanierung Ortszufahrt Faistenoy; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für die Straßensanierung und Gehwegherstellung der Ortszufahrt Faistenoy an die wirtschaftlich günstigst bietende Firma Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, gemäß geprüftem Angebot vom 05.03.2018 in Höhe von brutto 233.752,31 €, zu vergeben.

Die in der Vergabesumme enthaltenen Kosten für Gehwegherstellung und Anteilig für Entwässerungseinrichtungen in Höhe von ca. 39.000 € brutto sind von der Baufirma direkt mit der Fellhornbahn GmbH abzurechnen.

Die Maßnahme wird auf Grund der Revisionszeiten der Fellhornbahn AG auf die Zeit zwischen 07.05.2018 und 01.06.2018 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. / 3. Abwasseranlage Oberstdorf; Erarbeitung eines Generalentwässerungsplanes für die Abwasseranlage Oberstdorf; Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag zur Erarbeitung eines Generalentwässerungsplanes als Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung der Abwasseranlage des Marktes Oberstdorf, an das wirtschaftlich günstigst bietende Ingenieurbüro ISAS, Füssen, gemäß geprüftem Angebot vom 05.03.2018, in Höhe von brutto 155.115,31 €, zu vergeben.

Der Generalentwässerungsplan soll bis Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. / 4. Bauantrag auf Abriss und Wiederaufbau "Schwandalpe", Alpe Bierenwang, Fl.Nr. 3639, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 54
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.03.2020 ö beschließend 1110

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Ersatzbau der „Schwandalpe“ durch eine Hirtenhütte mit Sommerstall und gastronomischer Winternutzung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB nur unter folgenden Maßgaben unter Zustimmung zu Abweichungen von den Punkten 3.1, 3.3 und 4.1 OGS zu erteilen:
  • Bestätigung der landwirtschaftlichen Privilegierung durch das zuständige Fachamt (im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen)
  • denkmalrechtliche Unbedenklichkeit des Abbruchs (im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen)
  • Vertretbarkeit des geologischen Restrisikos (im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen)
  • Nachweis der ausreichenden Trink- und Löschwasserversorgung im Hinblick auf Qualität und Menge
  • Vorliegen der notwendigen naturschutzrechtlichen Erlaubnis (im weiteren Baugenehigungsverfahren einzuholen)
  • angemessene Beteiligung an den Neubaukosten der Leitersteige
  • Zeitlich unbeschränkte Selbstverpflichtung des Bauherrn und Grundeigentümers, künftig keinerlei baulichen Erweiterungen des gewerblichen Teils vorzunehmen.
  • Zeitlich unbeschränkte Selbstverpflichtung des Bauherrn und Grundeigentümers, den gastronomischen Teil künftig ausschließlich während der jeweiligen Winterbetriebszeit der Fellhornbahn und ansonsten – wenn überhaupt – nur im Rahmen der von der landwirtschaftlichen Privilegierung getragenen kleinen Alpkonzession zu nutzen oder nutzen zu lassen. Um für einen im Rahmen der kleinen Alpkonzession landwirtschaftlich privilegierten Sommerbetrieb einen abgrenzbaren Bereich schaffen zu können, der den Anforderungen der kleinen Alpkonzession genügt (max. 16 Sitzplätze innen) ist der Gastraum entsprechend baulich zu unterteilen.
  • Auf massive Verbauungen mit Wasserbausteinen und Gabionen ist zu verzichten.
  • Fahnenmasten und festinstallierte Sonnenschirme sind unzulässig.
  • Vor einer Befahrung der Leitersteig mit Baufahrzeugen muß eine Stellungnahme/Begutachtung durch ein geeignetes Ingenieurbüro für Geotechnik und Statik auf Kosten des Antragstellers eingeholt werden, das die Standsicherheit der Straße bestätigen muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. / 5. Bauantrag auf Anbau an das Wohnhaus, Am Burgbichl 29, Fl.Nr. 2579/6, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt nach § 36 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 5 BauGB, dem Anbau eines weiteren Zimmers an das bestehende Wohnhaus das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. / 6. Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht, Fl.Nr. 3816, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 3816, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen Lage an dem benannten Gewässer nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht nicht anzuwenden, sich aber den Zugang zum und die Nutzung des Gewässers und dessen Uferbereichs durch die Eintragung einer Dienstbarkeit zu sichern.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges der Eintragung einer Dienstbarkeit soll das Vorkaufsrecht gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über einen Teil des Grundstücks in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich ausgeübt werden.

Im Falle, dass der Käufer mit dem verbleibenden Teil von seinem Kauf zurücktreten möchte, wird der Markt Oberstdorf das gesamte Grundstück aufkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. / 7. Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht Söllereck, Fl.Nr. 4456/21, 4456/22, 4456/23, 4456/24, 4456/44, 4456/46, 4456/47

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das für die Grundstücke Fl.Nrn. 4456/21, 4456/22, 4456/23, 4456/24, 4456/44, 4456/46 und 4456/47, Gmkg. Oberstdorf, nach BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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9. / 8. Jagdrecht; Rotwildwintergatter "Gschlief-Fütterung"; Erneute Ausweisung eines Wildschutzgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 98

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung der Verordnung über die Ausweisung eines Wildschutzgebietes im Bereich des bestehenden Rotwildwintergatters um die „Gschlief-Fütterung“ im Eigenjagdrevier Oberstdorf-Leiterberg-Anatswald und im Gemeinschaftsjagdrevier Oberstdorf Land, Gmkg. Oberstdorf, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö informativ 10
Datenstand vom 03.05.2018 14:32 Uhr