Datum: 18.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Grundstücksgeschäfte Geiger Kreisel; Fl.Nr. 2675, 2672, Gmkg Oberstdorf
32 Kindergarten "St. Michael", Schöllang; Projektfreigabe
43 Kinderhaus "St. Nikolaus"; Umbau und Erweiterung; Kostenmehrung
54 Tektur Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 2912/2, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 15.30 Uhr, Weiterführung der Sitzung im Sitzungssaal Altes Rathaus um 19.30 Uhr
65 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 999/0, Gmkg. Schöllang Erneute Behandlung; Mit vorheriger Ortsbesichtigung um ca. 16.30 Uhr, Weiterführung der Sitzung im Sitzungssaal Altes Rathaus um 19.30 Uhr;
76 Winterdienst Rohrmoos; Kostenbeteiligung Markt Oberstdorf
87 Vollzug der Wassergesetze; Stellungnahme des Marktes Oberstdorf zum Planänderungsantrag für die mit Bescheid vom 31.05.2017 erfolgte Planfeststellung Wasserkraftanlage Oberau
98 Bauantrag auf Neubau einer Gitarrenwerkstatt; Fl.Nr. 2734/203, Gmkg. Oberstdorf
109 Bauantrag Parkplatz Gaisalpe; Erweiterung von unbefestigten Parkplätzen; Fl.Nr. 1907/6 + 1907/7, Gmkg. Schöllang
1110 Bauantrag Tennishalle; Umbau Untergeschoss - Saunabereich; Fl.Nr. 1153/7, Gmkg. Schöllang
1211 Jagdrecht; Rotwildwintergatter Höfle im Mahdtal; Bestandsgenehmigung des bestehenden Rotwildwintergatters
1312 Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf
14 Verschiedenes

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö informativ 1
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2. / 1. Grundstücksgeschäfte Geiger Kreisel; Fl.Nr. 2675, 2672, Gmkg Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 21
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.04.2019 ö beschließend 1310

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt zustimmend vom Flächentausch und von der Weiterveräußerung der für den Bypass erforderlichen Flächen an das Staatliche Bauamt Kenntnis.
Die Verwaltung wird dem Flächentausch zustimmen, wenn das staatliche Bauamt die Umsetzung eines Kreisverkehrs auf Fischinger Seite ebenfalls einen Bypass an der B19 in Richtung Norden untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung soll mit der abschließenden Planung dem Marktgemeinderat erneut vorgestellt werden.

Das staatliche Bauamt wird gebeten, die Maßnahme ohne Vollsperrung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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3. / 2. Kindergarten "St. Michael", Schöllang; Projektfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Umbau und die Erweiterung des Kindergarten St. Michael in Schöllang nach den vorgestellten Pläne durchzuführen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Schwaben Fördermittel zu beantragen und auf Basis der vorliegenden Planung den Bauantrag vorzubereiten und die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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4. / 3. Kinderhaus "St. Nikolaus"; Umbau und Erweiterung; Kostenmehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschl 43

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Haushaltsstelle 464.001.9400 für den Umbau und die Erweiterung des Kinderhaus St. Nikolaus für das laufende Haushaltsjahr um 100.000,- EUR aufzustocken. Die finanziellen Mittel sollen aus unverbrauchten Mitteln der Haushaltsstelle 880.022.9401 gedeckt werden. Mit der Erhöhung der Haushaltsstelle sollen auch die anfallenden Kosten für Planerhonorare gedeckt sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Nachtrag 01 zum Auftrag Elektroarbeiten Umbau/Erweiterung, Firma Lichtraum, Oberstdorf, in Höhe von voraussichtlich 752,38 EUR brutto zu genehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 119.135,71 EUR.

Beschluss 3:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, Nachtrag 01 zum Auftrag Schreinerarbeiten – Küche und feste Möbelierung Umbau/Erweiterung; Firma Mayer GmbH, Oberstdorf, in Höhe von voraussichtlich 7.675,50 EUR brutto zugenehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 65.688,- EUR.

Beschluss 4:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Nachtrag 01 zum Auftrag Sanitärinstallation Umbau/Erweiterung; Firma Söldner Haustechnik GmbH; Rettenberg, in Höhe von voraussichtlich 2.640,31 EUR brutto zu genehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 99.356,87 EUR.

Beschluss 5:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Nachtrag 01 zum Auftrag Baumeisterarbeiten Erweiterung; Firma Ferdinand Brutscher GmbH & Co. KG, Oberstdorf, in Höhe von voraussichtlich 1.626,22 EUR brutto zu genehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 119.533,47 EUR.

Beschluss 6:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Nachtrag 02 zum Auftrag Baumeisterarbeiten Erweiterung; Firma Ferdinand Brutscher GmbH & Co. KG, Oberstdorf,
in Höhe von voraussichtlich 8.892,19 EUR brutto zu genehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 128.425,66 EUR.

Beschluss 7:
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Nachtrag 02 zum Auftrag Baumeisterarbeiten Erweiterung; Firma Ferdinand Brutscher GmbH & Co. KG, Oberstdorf,
in Höhe von voraussichtlich 17.377,45 EUR brutto zu genehmigen. Damit erhöht sich der Hauptauftrag auf brutto 145.803,11 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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5. / 4. Tektur Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 2912/2, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 15.30 Uhr, Weiterführung der Sitzung im Sitzungssaal Altes Rathaus um 19.30 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 20.09.2018 ö beschließend 86
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö 54
Nicht sichtbar

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem am 05.11.2018 eingereichten Tekturantrag zur Baugenehmigung Az. SG 21-0942/13 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und 5 Satz 1 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Der Gewässerunterhalt für den Bachlauf ist als Nebenbestimmung zum Baugenehmigungsbescheid dem Bauherrn als Verursacher der Erschwernis aufzuerlegen.
  • Die Nordseite der Garage ist mittels „bewehrter Erde“ komplett einzugrünen.
  • Auf der Westseite der Garage darf nur eine den Bestimmungen der OGS entsprechende Zufahrt angelegt werden, im Übrigen ist die Garage von der Straße her ringsum einzuschütten und landschaftsgerecht zu begrünen.
  • Die Südseite der Garage ist so anzuschütten und landschaftsgerecht zu begrünen, daß sie nicht mehr als oberirdische bauliche Anlage in Erscheinung tritt.
  • Das Wohngebäude ist so einzuschütten und landschaftsgerecht einzugrünen, daß das Gebäude eine rein zweigeschoßige Wirkung entfaltet. Das zwischen Garagen- und Erdgeschoß liegende Geschoß darf an keiner Stelle über das neue natürliche Gelände ragen.
  • Vor Abschluß der Erdarbeiten ist das neue Gelände durch einen Vertreter der Bauverwaltung im Rahmen einer Ortseinsicht freizugeben und ggf. nach dessen Anweisungen nachzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem am 05.11.2018 eingereichten Tekturantrag zur Baugenehmigung Az. SG 21-0942/13 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und 5 Satz 1 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Der Gewässerunterhalt für den Bachlauf ist als Nebenbestimmung zum Baugenehmigungsbescheid dem Bauherrn als Verursacher der Erschwernis aufzuerlegen.
  • Die Nordseite der Garage ist mittels „bewehrter Erde“ komplett einzugrünen.
  • Auf der Westseite der Garage darf nur eine den Bestimmungen der OGS entsprechende Zufahrt angelegt werden, im Übrigen ist die Garage von der Straße her ringsum einzuschütten und landschaftsgerecht zu begrünen.
  • Die Südseite der Garage ist so anzuschütten und landschaftsgerecht zu begrünen, daß sie nicht mehr als oberirdische bauliche Anlage in Erscheinung tritt.
  • Das Wohngebäude ist so einzuschütten und landschaftsgerecht einzugrünen, daß das Gebäude in etwa dem bereits abgebrochenen Gebäude gleich kommt.  
  • Das neue Gelände soll von Süden her zunächst auf 2/3 der Höhe des Kellergeschosses ansteigen und zum Bach hin landschaftsbildverträglich modelliert werden. Vor Abschluß der Erdarbeiten ist das neue Gelände durch einen Vertreter der Bauverwaltung im Rahmen einer Ortseinsicht freizugeben und ggf. nach dessen Anweisungen nachzuarbeiten.
  • Es ist dauerhaft Dienstbarkeitlich zu sichern, dass im Gesamtgebäude nicht mehr als zwei Wohneinheiten entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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6. / 5. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 999/0, Gmkg. Schöllang Erneute Behandlung; Mit vorheriger Ortsbesichtigung um ca. 16.30 Uhr, Weiterführung der Sitzung im Sitzungssaal Altes Rathaus um 19.30 Uhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 23.10.2018 ö beschließend 1211
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauwerber wird gebeten, seinen Bauantrag zurückzuziehen und entsprechend dem Ergebnis der Ortsbesichtigung den geänderten Plan neu einzureichen, da eine Bauleitplanung als nicht erforderlich zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung angesehen wird. Sollte der Bauwerber den Antrag nicht zurückziehen wird die Bauverwaltung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. / 6. Winterdienst Rohrmoos; Kostenbeteiligung Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 76
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.01.2019 ö 44

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt zur Entscheidung an den Marktgemeinderat, die Beteiligung an den Winterdienstkosten des Alpwegeverband Sesselalpe für die Mautstraße im Rohrmooser Tal mit 50% beizubehalten und im Hinblick auf durchschnittliche Einsatzzeiten auf 10.000,- EUR zu begrenzen. Im Falle einer Überschreitung der Kosten, ist gesondert über die Beteiligung an Mehrkosten zu beraten.
Grundlage für die Beteiligung des Winterdienstes ist, dass der Alpwegeverband Sesselalpe nachweist, dass er mindestens drei Angebote von Dienstleistern angefordert und das wirtschaftlichste Angebot beauftragt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. / 7. Vollzug der Wassergesetze; Stellungnahme des Marktes Oberstdorf zum Planänderungsantrag für die mit Bescheid vom 31.05.2017 erfolgte Planfeststellung Wasserkraftanlage Oberau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der beantragten Änderung der Planfeststellung vom 31.05.2017 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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9. / 8. Bauantrag auf Neubau einer Gitarrenwerkstatt; Fl.Nr. 2734/203, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 98

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Werkstattgebäudes für Gitarrenbau das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplanes, von den Baugrenzen sowie von der Art der baulichen Nutzung sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.1 OGS unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Wasserwirtschaftsamtes.
  • Abstandsflächenübernahme/Zustimmung des nördlichen Nachbarn.
  • Einhaltung der maximal zulässigen GRZ von 0,8.
  • Nachverdichten der den Wohnmobilstellplatz umgebenden Hecke, um die entfallenden Bäume zu kompensieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. / 9. Bauantrag Parkplatz Gaisalpe; Erweiterung von unbefestigten Parkplätzen; Fl.Nr. 1907/6 + 1907/7, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 109

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Vorhaben der Erweiterung des Gaisalp-Parkplatzes gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB in der vorgestellten Form das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf den nicht im Eigentum der Gemeinde stehenden Flächen geschaffen werden. Der Antragsteller muss eine Wasserrechtliche Genehmigung einholen.
Der obere Parkplatz auf der Westseite ist so einzugrünen, dass er nicht eingesehen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. / 10. Bauantrag Tennishalle; Umbau Untergeschoss - Saunabereich; Fl.Nr. 1153/7, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö 1110

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Nutzungsänderung beim Tennispark Karweidach von Kellerräumen in einen Wellnessbereich das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 6 BauGB vorbehaltlich des noch zu erbringenden Stellplatznachweises zu erteilen.

Ein Brandschutzgutachten ist beim Landratsamt Oberallgäu einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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12. / 11. Jagdrecht; Rotwildwintergatter Höfle im Mahdtal; Bestandsgenehmigung des bestehenden Rotwildwintergatters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 21.06.2018 ö beschließend 98
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1211

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Antrag auf Bestandsgenehmigung des Wintergatters „Höfle“ im Bereich Mahdtal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1017, Gmkg. Tiefenbach für eine Fläche von 25,98 ha das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vorbehaltlich der Erfüllung folgender Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Nachgewiesenes Einhalten des Verschlechterungsverbots im FFH-Gebiet und daraus folgende Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
  • Durch Gutachten oder Stellungnahme des Fachamts ist festzustellen, daß sich die TBC-Ansteckungsgefahr für Wild innerhalb des Wintergatters nicht gegenüber der Ansteckungsgefahr für Wild außerhalb des Wintergatters erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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13. / 12. Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1312
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 21

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.

Das geplante Vordach auf der Nordseite des Gebäudes hat zu entfallen, da es der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes widerspricht und eine Befreiung hiervon die Grundzüge der Planung berühren würde. Je Haushälfte sind 3 Stellplätze auf eigenem Boden zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö informativ 14
Datenstand vom 13.02.2019 12:31 Uhr