Datum: 18.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Nebelhorn"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1
2 Bekanntgaben
32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach", verkleinerter Umgriff und weiteres Vorgehen
43 Feuerwehrbedarfsplan; Sachstandsbericht
54 Freiwillige Feuerwehr Schöllang; Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L1; Auftragsvergabe
65 Freiwillige Feuerwehr Oberstdorf; Beschaffung eines Lichtmastanhängers; Auftragsvergabe
76 Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an 40 Sonntagen im Jahr 2021
87 Oberstdorfer Eiszeit 31.01.2021, Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
98 Kleinkunsttage 05.09.2021, Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
109 FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Bauprogramm; Sachstandsbericht und Materialmanagement Langlaufzentrum Ried
11 Einführung eines Testzentrum COVID-19 in Oberstdorf; Information
12 Verschiedenes

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1. Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö 1
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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö informativ 2
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3. / 2. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach", verkleinerter Umgriff und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2019 ö beschließend 11
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2020 ö beschließend 2
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 32
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 32
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.01.2021 ö 54
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 22.06.2021 ö 810
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö beschließend 5.18
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.01.2022 ö beratend 2
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.12.2021 ö beschließend 43
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö informativ 5
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 11.05.2022 ö 2
Nicht sichtbar

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf auf Basis der Alternative 2 ohne die Trasse der ‚Ostumfahrung‘ zu erarbeiten. Parallel dazu ist die Änderung der Flächennutzungsplanes – Streichung der Trasse ‚Ostumfahrung‘ und Änderung Baufläche SO1 vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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4. / 3. Feuerwehrbedarfsplan; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.04.2019 ö informativ 3
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö beratend 66
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö 55
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 22.10.2019 ö 7
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 42
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.11.2019 ö 1
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö 43
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.07.2022 ö beschließend 53

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat an einem neuen Feuerwehr Standort vor dem Ort festzuhalten, der den Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplanes entspricht. Im Haushalt 2021 sind Mittel zur Planung hierbei einzustellen. Der Marktgemeinderat ist bis April 2021 zum Standort eine Kubatur vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beauftragt den Ersteller des Feuerwehrbedarfsplans – Herrn Stefan Rudolf – Alternative Lösungsvorschläge zur Sicherstellung der Schutzziele sowie zur Einhaltung der geforderten Hilfsfristen für die Feuerwehren von Oberstdorf und seiner Ortsteile zu erarbeiten und dem Gemeinderat zu präsentieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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5. / 4. Freiwillige Feuerwehr Schöllang; Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L1; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 54

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vom Vergabevorschlag Kenntnis und schließt sich den Punkten 1 bis 3 inhaltlich an:

1. Beim Angebot der Andreas Würstle GmbH wurden keine Eintragungen in der Bietererklärung zur Zuverlässigkeit gemacht. Das Angebot erfüllt somit nicht die allgemeinen Anforderungen der Ausschreibung, da geforderte Nachweise fehlen. Das Angebot der Andreas Würstle GmbH wird gem. §42 Abs 1 Nr. 2 UVgO und Punkt 5.2 der Bewerbungsbedingungen von der Wertung für die Lose 3 „Beladung“ und 4 „Rollcontainer“ ausgeschlossen.


2. Bestellung von Fahrgestell und Aufbau mit folgendem Text:

Junghanns Fahrzeugbau GmbH & Co. KG
Hofer Straße 29
95030 Hof/Saale
Fax: +49 9281-71 70-70
Mail: info@junghanns-hof.de

Angebotsnummer: hf0520 – 328 Los 1 und Los 2

Bestellung eines Fahrgestells und eines Aufbaus für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 gemäß Angebot vom 02.10.2020 (Los 1 und Los 2) Angebotsnr.: hf1020-360

Bestellung eines Fahrgestells und eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein einen Gerätewagen Logistik GW-L1 gemäß Angebot vom 23.09.2020.

Der Auftrag hat einen Wert von:

Los 1: Fahrgestell         (Auftragswert:        brutto:   81.163,95 €  netto:   68.205,00 €)
Los 2: Aufbau                 (Auftragswert:        brutto:   66.134,25 €  netto:   55.575,00 €)

Um eine schriftliche Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen mit Nennung des Liefertermins gebeten. Sollte der Liefertermin nicht mit der Auftragsbestätigung genannt werden, gilt die Lieferfrist des Angebotes.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass mit dem Fahrzeug u.a. folgende Unterlagen übergeben werden müssen:

TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters mit der Bestätigung über die Beseitigung von festgestellten Mängeln (Begutachtung §21 StVZO).
TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters über die Abnahmeprüfung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Bitte setzen Sie sich wegen der rechtzeitigen Anlieferung der beigestellten Beladung mit dem Auftraggeber und dem Lieferanten der Beladung und der Rollcontainer in Verbindung. Die Beladung und die Rollcontainer (Los 3 und Los 4) werden geliefert von der Fritz Raschel Feuerschutz GmbH, Bodenseestraße 22, D-87700 Memmingen (Tel. +49 (0) 8331 490 50-0, E-Mail: info@raschel.de [Angebot für den Markt Oberstdorf, FF Schöllang], Ansprechpartner Uwe Raschel jun.).


3. Bestellung der Beladung und der Rollcontainer mit folgendem Text:

Fritz Raschel Feuerschutz GmbH
Bodenseestraße 22
D-87700 Memmingen
Fax: +49 8331 / 49050-20
Mail: info@raschel.de
Angebotsnummer: keine Angabe

Bestellung der Beladung für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 für den Markt Oberstdorf, FF Schöllang gemäß Angebot vom 11.09.2020 Los 3 und Los 4.

Der Auftrag hat einen Wert von:

Los 3: Beladung         (Auftragswert:        brutto:    7.269,71 €  netto:     6.109,00 €)
Los 4: Rollcontainer         (Auftragswert:        brutto:  21.747,25 €  netto:   18.275,00 €)

Um eine schriftliche Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen mit Nennung des Liefertermins gebeten. Sollte der Liefertermin nicht mit der Auftragsbestätigung genannt werden, gilt die Lieferfrist des Angebotes.

Bitte setzen Sie sich wegen der rechtzeitigen Anlieferung der Beladung und der Rollcontainer mit dem Auftraggeber und dem Aufbau-Hersteller in Verbindung. Fahrgestell und Aufbau werden von der Fa. Junghans Fahrzeugbau GmbH & Co.KG, Hofer Str. 29, 95030 Hof (Tel. +49 9281 71 70 0, E-Mail: info@junghanns-hof.de [Angebot.: hf1020 - 360) geliefert.

Wir weisen darauf hin, dass die Lieferung der gesamten Beladung komplett, betriebsbereit zusammengebaut in einer Lieferung termingerecht mit Lieferschein / Kommissionsnummer, mit allen notwendigen Bedienungsanleitungen und Zertifizierungen in einem DIN A4 Ordner und/oder auf USB-Stick an eine vom Auftraggeber festgelegte Lieferadresse kostenfrei zu erfolgen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. / 5. Freiwillige Feuerwehr Oberstdorf; Beschaffung eines Lichtmastanhängers; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö 65

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung eines Lichtmastanhängers entsprechend dem beiliegenden Angebot an die Firma Denzel Fireequipment GmbH & Co. KG, Am Flugplatz 9, 88483 Burgrieden-Bühl zum Angebotspreis von 63.196, 14 € zu vergeben.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 auf HH-Stelle 130.9350 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. / 6. Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an 40 Sonntagen im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 76

Beschluss

Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung)
vom 18.11.2020

Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S 2407) in Verbindung mit der Ladenschlussverordnung (LSchlV) in der derzeit gültigen Fassung und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Verordnung:

§ 1
Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage
In den Verkaufsstellen im Markt Oberstdorf dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Oberstdorf kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2021 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.

§ 2
Sonn- und Feiertage
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Jahr
2021
Monat
Tage
Januar
01., 03., 06., 31.
Februar
14., 28.,
März
07.
April
04., 05.
Mai
09., 13., 16., 23., 24., 30.
Juni
03., 06., 13., 20., 27.
Juli
04., 11., 18., 25.
August
01., 08., 15., 22., 29.
September
05., 12., 19., 26.
Oktober
03., 10., 17., 24., 31.
November
-
Dezember
25., 26.

§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.

(2) Der § 17 LadSchlG (Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft, sie gilt bis zum 31. Dezember 2021.


Oberstdorf, 18.11.2020


MARKT OBERSTDORF



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. / 7. Oberstdorfer Eiszeit 31.01.2021, Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 87

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Eiszeit“
vom 18.11.2020

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:

§ 1
Handelszweige
Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 31.01.2021 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 31. Januar 2021 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Oberstdorf, 18.11.2020

MARKT OBERSTDORF



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. / 8. Kleinkunsttage 05.09.2021, Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 98

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Kleinkunsttage“
vom 18.11.2020

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich der Veranstaltung „Kleinkunsttage“ am 05.09.2021 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 05. September 2021 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 05. September 2021 außer Kraft.


Oberstdorf, 18.11.2020

MARKT OBERSTDORF



Klaus King
Erste Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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10. / 9. FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Bauprogramm; Sachstandsbericht und Materialmanagement Langlaufzentrum Ried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.04.2019 ö beschließend 7
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.05.2019 ö 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.06.2019 ö 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 11.07.2019 ö informativ 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.08.2019 ö informativ 1
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.09.2019 ö 5
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö 2
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.11.2019 ö 3
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.05.2020 ö 5.1
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.06.2020 ö 53
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö 109
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.12.2020 ö 1214
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.03.2021 ö 32

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das zu einem Erdwall aufgehäufte übrige Erdmaterial im Langlaufzentrum zeitnah, soweit technisch und organisatorisch möglich jedoch spätestens im Frühjahr 2021, zu entsorgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen auszuschreiben und zur Vergabe dem Marktgemeinderat vorzulegen. Das Projektkostenbudget erhöht sich damit gemäß Grobkostenschätzung um 95.000 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Einführung eines Testzentrum COVID-19 in Oberstdorf; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö beschließend 11
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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2020 ö informativ 12
Datenstand vom 18.12.2020 08:53 Uhr