Datum: 27.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
11 Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm Städteplanerischer Rahmenplan Bereich Langlauf; Beschlussfassung Situierung Gebäude
22 Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm; Vergabe von freiberuflichen Leistungen nach HOAI/ Planung der Beschneiungstechnik
3 Verschiedenes

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1. / 1. Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm Städteplanerischer Rahmenplan Bereich Langlauf; Beschlussfassung Situierung Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 12.04.2018 ö beschließend 44
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 27.03.2018 ö beratend 11

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, die Sitzung für 20 Minuten, von 21.00 Uhr bis 21.20 Uhr, zu unterbrechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungen auf der Basis der Variante 4.1 im Langlaufzentrum Ried unter Berücksichtigung der weiteren folgenden Punkte fortzuführen.

2. Der Marktgemeinderat beschließt, zur Realisierung der nötigen baulichen Infrastruktur (Bauprogramm) für die Nordische Weltmeisterschaft 2021 hinsichtlich seiner Eigenbeteiligung an den Vorgaben des Finanzplanes des Haushaltes des Marktes Oberstdorf 2018 maximal fest zu halten.

In dieser Höhe soll eine Beteiligung an den Gesamtkosten im gleichen Umfang wie durch den Landkreises Oberallgäu erfolgen.

3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vorentwurfsplanungen anhand der bisherigen Vorgaben des Bauprogramms bis voraussichtlich Ende Mai 2018 umzusetzen, um eine Kostensicherheit zu erhalten.

Bis zur Förderantragstellung ist gleichzeitig eine Reduzierung der Nutzungsfläche durch die Projektleitung zur Einhaltung des Finanzplan vorzulegen, wobei die Einsparungen in den Bereichen Wachsräume, Lagerräume, Athleten-Versorgung, Trainerbüro, Gymnastikraum vorzunehmen sind. Hierbei ist das Gebäude der Variante 4.1 im Bereich D und E einstöckig zu planen. Die Reduzierung kann durch Streichung oder zeitliche Verschiebung erfolgen.

Der Förderantrag wäre entsprechend zu reduzieren.

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass Planrechnungen hinsichtlich unterschiedlicher Förderkulissen anzustellen sind, deren Grundlage die aktuellen Kostenschätzung sein sollen, wobei in Stufen abgeschätzt werden soll, wie sich die Finanzierung unterschiedlich darstellt.

Dabei sind die Daten des Finanzplanes zu Grunde zu legen, sowie eine Beteiligung des Landkreises Oberallgäu in gleicher Höhe.

5. Der Marktgemeinderat beauftragt die Projektleitung weiterhin Einsparungen in allen Bereichen des gesamten Bauprogrammes zu prüfen und Prioritäten zu bilden. Anhaltspunkt hierfür ist jeweils, dass der Eigenanteil des Marktes Oberstdorf eingehalten wird und eine größtmögliche Nachhaltigkeit erzielt wird.

Die Reduzierung im Skisprung soll insbesondere Einsparungen in den Bereichen Kleinschanzen, Schrägaufzug, Athletenbereich und Bürogebäude vorsehen.

6. Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgenannten Einsparvorschläge bis spätestens Mai 2018 vorzulegen. Im Juli 2018 soll der Förderantrag gestellt werden.

7. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vorlage eines Betriebskonzeptes und eines Plan-GuV für die Sportanlagen derzeit zurückzustellen, da aufgrund der unbekannten Kubatur und unklarer technischer Details von Anlagen eine belastbare Kostenschätzung noch nicht vorgenommen werden kann.

Bis Ende Mai 2018 wird die Projektleitung dem Marktgemeinderat eine dem Förderantrag beizulegende Folgekostenbetrachtung vorgelegen.

8. Der Marktgemeinderat beschließt empfehlend, dass die Nordische Skisport GmbH und Co. KG Bauherr des Bauprogramms wird und eine Finanzierung, die über die kommunalen vorbezeichneten Eigenanteile und staatlichen Zuwendungen hinausgeht, eigenständig leistet.

Der Markt Oberstdorf als Antragsteller im Förderprogramm wird sich dafür einsetzen, dass die staatlichen Zuwendungen an die KG weitergeleitet werden und bekräftigt, die Leistung seines Eigenanteils.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt, den TOP gemäß § 24 Abs. 3 Geschäftsordnung abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat beschließt, über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Fraktion CSU, vorgetragen von 2. Bürgermeister Sehrwind, abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 5

  1. Der Marktgemeinderat nimmt die Planung und die im Rahmen der Ortsbesichtigung erteilten Auskünfte zu den vorgestellten Planvarianten „4.1“ und „5.1“ zur Kenntnis und beschließt:

Die Variante „4.1“ bei den weiteren Planungs- und Umsetzungsschritten weiter zu verfolgen. In einem ersten Schritt soll die Planung bis zur Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) beauftragt und nach Vorlage der Ergebnisse dem MGR zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Zur Klarstellung des weiteren Projektverlaufs beschließt der Marktgemeinderat folgende „Meilensteine“:
    1. Für das aktuell mit den Zuschussgebern abgestimmte Gesamtbauprogramm sind schnellstmöglich belastbare Kostenberechnungen vorzulegen, um das komplette Investitionsvolumen hinsichtlich der Kosten beurteilen zu können.
      Erläuterung: Nur auf der Grundlage einer Kostenberechnung sind die notwendigen Abwägungen des Marktgemeinderats hinsichtlich der Gesamtfinanzierung, der zu erwartenden Zuschüsse und des Eigenanteils des Marktes Oberstdorf zu treffen. Dabei ist die nachhaltige Finanzkraft des Marktes zu berücksichtigen.

    2. Die Beschlussfassungen über den Markt verpflichtende Bauausschreibungen und -vergaben sind erst nach Vorlage eines Gesamtfinanzierungskonzepts und des Eigenanteils des Marktes möglich.
    3. Spätestens vor der Entscheidung über den Markt verpflichtende Bauausschreibungen und -vergaben muss die Bauherreneigenschaft der Anlagen und einer möglichen Durchleitung staatlicher Zuschüsse an einen möglichen Bauherrn Nordische Skisport GmbH & Co. KG (kurz KG) aufgeklärt sein. Darüber hinaus sind die Verpflichtungen aus künftigen Zuschussbescheiden (Bund, Land, Landkreis) darzustellen. Mögliche Auswirkungen einer Überleitung dieser Verpflichtungen und der Zuschüsse an einen möglichen Bauherren KG sind ebenfalls zu beleuchten.
    4. Die Vorlage von entscheidungsfähigen Unterlagen hinsichtlich des künftigen Betriebs (Betreiber, Konzept, Kosten – Nutzen, vertragliche Bindungen usw.) der Sportanlagen sind ebenfalls vor verpflichtende Bauausschreibungen und -vergaben zwingend darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 6

Um den Beteiligten im Planung- und Ausführungsprozess der Baumaßnahmen im Vorfeld der Nordischen Ski WM 2021, eine verlässliche Planungsgröße vorzugeben und die Voraussetzungen für die Baumaßnahmen zu konkretisieren, beschließt der Marktgemeinderat folgendes:

  1. Die Marktgemeinde Oberstdorf stellt zur Realisierung der nötigen baulichen Infrastruktur zur Nordischen WM 2021 (Bauprogramm) einen Fixbetrag von insgesamt 3.000.000,-- Euro netto, verteilt auf die Haushaltsjahre 2018 / 2019 und 2020, zur Verfügung. Eine Voraussetzung für die zur Verfügungsstellung der oben genannten Finanzmittel ist, dass der Landkreis Oberallgäu sich mindestens in gleichem finanziellem Umfang an den Baumaßnahmen beteiligt.
  2. Vor der weiteren Vergabe von Planungs- beziehungsweise Bauaufträgen ist dem Gemeinderat ein Betriebskonzept, sowie eine Betriebs- und Folgekostenkalkulation für die Sportanlagen
    1. Schattenbergschanzen
    2. Langlaufareal Ried
zur Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Für das Langlaufareal Ried wird klargestellt, dass eine maximale Grundflächengröße (Geschossfläche) an Gebäuden von 1700 qm errichtet werden soll. In diese Fläche beinhaltet sind auch jene Gebäude oder Gebäudeteile die jetzt schon bestehen und weiter bestehen werden.
  2. Ein Rampengebäude, beziehungsweise eine Anrampung von Gebäudeteilen im Ried wird ausgeschlossen.
  3. Etwaige Bau- Mehrkosten hat der Bauherr zu tragen. Dies soll, nach momentanen Sachstand und Darlegung des 1. Bürgermeisters, die Nordische Skisport GmbH & Co. KG sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

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2. / 2. Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm; Vergabe von freiberuflichen Leistungen nach HOAI/ Planung der Beschneiungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 27.03.2018 ö beschließend 22

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt das Unternehmen Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft m.b.H., Salzbergstr. 15, 6067 Absam (Österreich) mit der Ausführung der Planungsleistungen für die Beschneiungstechnik  für das Bauprogramm Nordische Skiweltmeisterschaften 2021.

Für die Leistungen der Planung der Beschneiungstechnik werden die anrechenbaren Kosten der vom Auftraggeber anerkannten Kostenberechnung zu Grunde gelegt.

Die Beauftragung erfolgt dabei stufenwese nach Projektfortschritt. Zunächst wird die Leistungsphase 1-3 beauftragt (bis Einreichung Fördermittelantrag), daran anschließend optional bis einschließlich Leistungsphase 5 (nach Bewilligung Fördermittel) und mit Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn optional die Leistungsphase 5-9.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 27.03.2018 ö 3
Datenstand vom 22.05.2018 15:40 Uhr