Datum: 23.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 22:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Bekanntgaben
02 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.12.2024, vom 28.11.2024 und vom 17.12.2024
03 Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Eiszeit" zur Öffnung der Verkaufsstellen am 16.02.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr
04 Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Fotogipfel" zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf am 06.07.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr
05 Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Traditionsnachmittag" zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf am 05.10.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr
06 Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
06.01 Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergabe VE128 - Sanitärtrennwände/Garderoben
06.02 Neubau Therme Oberstdorf; Freigabe der Ausschreibungsreife für VE406 BOS-Anlage
07 Erweiterung des innerörtlichen ÖPNV in Oberstdorf; Ein neues Ortsbuskonzept
08 Sportstätten Oberstdorf; Jahresabschluss 2023
09 Antrag zur Geschäftsordnung § 26 Abs. 1 Satz 2 Reihenfolge und § 31 Dauer der Sitzung
10 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
11 Kurbetriebe Oberstdorf; Tourismusbericht 2024; Sachstand Umsetzung Wirtschaftsplan 2024
12 Verschiedenes

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01. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö informativ 01
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02. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.12.2024, vom 28.11.2024 und vom 17.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 02

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 10.12.2024.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 28.11.2024.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 17.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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03. Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Eiszeit" zur Öffnung der Verkaufsstellen am 16.02.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 03

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:

Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ vom 23.01.2025

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:


§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 16.02.2025 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.

§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 16. Februar 2025 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 
16. Februar 2025 außer Kraft.

Oberstdorf, 23.01.2025

MARKT OBERSTDORF


Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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04. Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Fotogipfel" zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf am 06.07.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 04

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:


Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Fotogipfel“ vom 23.01.2025

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:

§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Fotogipfel“ am 06.07.2025 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.

§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 06. Juli 2025 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 
06. Juli 2025 außer Kraft.

Oberstdorf, 23.01.2025

MARKT OBERSTDORF


Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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05. Erlass einer Ladenschlussverordnung für die Veranstaltung "Oberstdorfer Traditionsnachmittag" zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf am 05.10.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 05

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:

Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Traditionsnachmittag“ vom 23.01.2025

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:

§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 05.10.2025 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.

§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 05. Oktober 2025 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 
05. Oktober 2025 außer Kraft.

Oberstdorf, 23.01.2025

MARKT OBERSTDORF


Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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06. Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beratend 06
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06.01. Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergabe VE128 - Sanitärtrennwände/Garderoben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 06.01

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, im Projekt Neubau Therme Oberstdorf das Gewerk VE128 Sanitärtrennwände/Garderoben an die Firma Sana Trennwandbau GmbH aus Luhe-Wildenau zum Angebotspreis von 272.338,00 € Euro netto zu vergeben. Die Verwaltung wird zum Vertragsabschluss und zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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06.02. Neubau Therme Oberstdorf; Freigabe der Ausschreibungsreife für VE406 BOS-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 06.02

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Einzelgewerk VE406 BOS-Anlage gemäß Sitzungsunterlagen im Projekt Neubau Therme Oberstdorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben und befähigt die Verwaltung zur Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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07. Erweiterung des innerörtlichen ÖPNV in Oberstdorf; Ein neues Ortsbuskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 07

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den untersuchten Optionen zur Erweiterung des 
innerörtlichen ÖPNVs in Oberstdorf durch die drei Varianten: 
  1. Linie 9 & zweite Ortsbuslinie zur Therme
  2. Linie 9 & ein On-Demand-Verkehr
  3. Ein neues Ringbuskonzept
Der Marktgemeinderat priorisiert nach Abwägung der Geeignetheit die Variante 3 das „neue Ringbuskonzept“ und beauftragt die Verwaltung zunächst eine Stakeholder-Beteiligung durchzuführen, deren Ergebnis dem Marktgemeinderat vorzustellen und bei der Aufbereitung der Entscheidungsgrundlage bis zu seiner Sitzung am 20.02.2025 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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08. Sportstätten Oberstdorf; Jahresabschluss 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 08

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von dem Abschluss der Sportstätten Oberstdorf für das Jahr 2023 Kenntnis und beauftragt den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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09. Antrag zur Geschäftsordnung § 26 Abs. 1 Satz 2 Reihenfolge und § 31 Dauer der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 09

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß §26 Abs. 1 Satz 2 GeschO TOP 10 „Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf“ vorzuziehen und gemäß § 31 Dauer der Sitzung GeschO die Sitzung danach zu beenden (22.25 Uhr).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.04
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 10

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf“ mit folgendem Wortlaut:

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und aufgrund des § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), erlässt der Markt Oberstdorf folgende

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 


§ 1 Änderungen
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben, soweit sie den Parkplatz „P1 Nord + Süd (Rudhart)“ in den Geltungsbereich der Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 einbeziehen. Im Übrigen bleiben die Anlagen 1 und 2 unverändert.


§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.02.2025 in Kraft.


§ 3 Neubekanntmachung
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 wird in der gemäß § 1 dieser 2. Änderungsverordnung geänderten Fassung neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung dient der besseren Lesbarkeit der Anlagen 1 und 2, deren Inhalt mit Ausnahme der gemäß § 1 beschlossenen Änderung unverändert bleibt.

Oberstdorf, 
MARKT OBERSTDORF

                                                                                    -Siegel-
Klaus King
Erster Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Beschluß lfd.-Nr. 13 zu TOP 05.04 der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.11.2023 über den Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Kurbetriebe Oberstdorf; Tourismusbericht 2024; Sachstand Umsetzung Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 11
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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö informativ 12
Datenstand vom 25.02.2025 14:42 Uhr