Datum: 13.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.11.2024 und vom 06.02.2025
02 Bekanntgaben
03 Straßenbau; Alpweg Spielmannsau - Straßensanierung Bauabschnitt Rennblock bis Abzweig Hangstraße - Projektfreigabe und Ermächtigung zur vorzeitigen Vergabe der Bauleistungen
04 Straßenbau; Sonthofener Straße - Erneuerung Asphaltbelag Kreisel Poststraße bis Walserstraße - Vergabe der Bauleistungen
05 Straßenbau; Meyersoygasse - Straßenerneuerung Bauabschnitt Nord Meyersoygasse 4a bis Ludwigstraße - Projektfreigabe
06 Straßenbau; Pflastersanierung Prinzenstraße bei Oberstdorf Haus - Projektfreigabe und Vergabe der Bauleistungen
07 Straßen- und Brückenbau; Straßenausbau Dietersberg Bauabschnitt Süd - Dietersberger Weg 12 bis Gottenriedbrücke und Neubau Hölltobelbrücke - Aktueller Projektstand und Freigabe der Ausschreibung
08 Brückenbau; Plattenbichlbrücke - BW 3025 - Generalsanierung des Spannbetonbauwerkes - Projektfreigabe und Vergabe der Planungsleistungen
09 Seilbahnrecht; Antrag auf Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung des Höllwiesliftes, Fl.Nr. 3778/0, Im Wänkle, Gmkg. Oberstdorf,
10 Wasserrechtlicher Antrag; Höllwieslift - Beschneiungsanlage und Bachquerung
11 Wasserrechtlicher Antrag; Leitungsverlegung Unterquerung Stillach
12 Wasserrechtlicher Antrag; Maststandort Nähe Breitach
13 Wasserrechtlicher Antrag; Unterjochung Starzlachbrücke Sesselweg
14 Vollzug Kreislaufwirtschaftsgesetz; Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Erdaushubdeponie für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2521/2 und 2521/3 (jeweils Teilfläche), Gmkg. Oberstdorf
15 Bauvoranfrage; Neubau eines Betriebsgebäudes, Fl.Nr. 437/7, Klammstraße 21, Gmkg. Tiefenbach
16 Bauantrag; Errichtung eines forstwirtschaftlichen Stadels und Lagerplatz mit Holzaufbereitung, Fl.Nr. 3427/1, Ringang, Gmkg. Oberstdorf
17 Antrag auf Isolierte Abweichung von 4.2 OGS und Isolierte Befreiung von den Baugrenzen der Ortsabrundungssatzung Schöllang Südwest; Erstellung von einem Carport, Fl.Nr. 315/0, Am Egg 2, Gmkg. Schöllang
18 Bauvoranfrage; Umnutzung in ein Café/Brotzeitstüble, Fl.Nr. 3251, Christlessee 5, Gmkg. Oberstdorf
19 Bauantrag; Umbau und Energetische Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes mit Ferienwohnungen, Aufstellen eines Überseecontainer als Zwischenlager, Fl.Nrn. 562 + 564, Sesselweg 10, Gmkg. Tiefenbach
20 Bauantrag; Nachträgliche Genehmigung von 5 Ferienhütten zur Vermietung, Fl.Nrn. 562 + 564, Seeselweg 10, Gmkg. Tiefenbach
21 Bauleitplanung; Beteiligung des Marktes Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange im Verfahren der Gemeinde Balderschwang nach § 4 Abs.2 BauGB i. V. m. § 4b BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bio-Hotel Ifenblick" sowie zur parallel dazu erfolgenden 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
22 Verschiedenes
23 Antrag zur Geschäftsordnung; § 31 Dauer der Sitzung

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01. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.11.2024 und vom 06.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö 01

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 14.11.2024.
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 06.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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02. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö informativ 02
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03. Straßenbau; Alpweg Spielmannsau - Straßensanierung Bauabschnitt Rennblock bis Abzweig Hangstraße - Projektfreigabe und Ermächtigung zur vorzeitigen Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 03

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Alpweg Spielmannsau im Bereich Rennblock, zwischen dem Abzweig Dietersberger Weg und dem Abzweig Hangstraße, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, wie vorgeschlagen in einfacher Bauweise (Variante 1: Erneuerung des Asphaltbelages in bestehender Breite) zu sanieren.   

Die Maßnahme soll zwischen 02.04.2025 und 25.04.2025 umgesetzt werden. 

Um die Straßensanierungsmaßnahme vor Beginn der Talbuslinie am 01.05.2025 abschließen zu können wird Herr Bgm. Klaus King ermächtigt, den Bauauftrag vorbehaltlich der Einhaltung der Kosten gemäß Kostenberechnung von 04.03.2025 in Höhe von 220.150,00 € brutto bis zu einer 20%-igen Kostenmehrung, ohne erneute Beschlussfassung durch den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss, zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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04. Straßenbau; Sonthofener Straße - Erneuerung Asphaltbelag Kreisel Poststraße bis Walserstraße - Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beratend 04

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Asphaltdecke in der Sonthofener Straße, einschließlich dem Kreisverkehr Poststraße bis zur Einmündung Windgasse und die Poststraße bis zur Einmündung Alter Steinachweg, an die wirtschaftlich günstigst bietende Firma Dobler GmbH & Co. KG, Heisinger Straße 12, 87437 Kempten, zu einer Angebotssumme von 197.779,90 € brutto zu vergeben.

Die Bauarbeiten sollen zwischen 31.03.2025 und 25.04.2025 umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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05. Straßenbau; Meyersoygasse - Straßenerneuerung Bauabschnitt Nord Meyersoygasse 4a bis Ludwigstraße - Projektfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beratend 05

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Straßenbaumaßnahme Meyersoygasse BA Nord wie vorgestellt umzusetzen und beauftragt die Verwaltung die Bauleistungen auszuschreiben. 

Die Bauarbeiten sollen zwischen 02.06.2025 und 25.07.2025 umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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06. Straßenbau; Pflastersanierung Prinzenstraße bei Oberstdorf Haus - Projektfreigabe und Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 06

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für die Pflastersanierung Prinzenstraße im Bereich Oberstdorf Haus, im Rahmen der Direktvergabe, gemäß Angebot vom 14.02.2025 (basierend auf dem Ausschreibungsergebnis 2024 und Auftrag vom 05.02.2024) in Höhe von 112.208,99 € brutto, an die Firma Dobler GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Innovapark 20, 87600 Kaufbeuren, zu vergeben. 

Die Pflastersanierung soll zwischen 28.04.2025 und 23.05.2025 ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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07. Straßen- und Brückenbau; Straßenausbau Dietersberg Bauabschnitt Süd - Dietersberger Weg 12 bis Gottenriedbrücke und Neubau Hölltobelbrücke - Aktueller Projektstand und Freigabe der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 07

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Bauverwaltung, das Projekt Neubau Hölltobelbrücke mit Straßenausbau Dietersberger Weg, Bauabschnitt Süd, für den Bereich auszuschreiben, in welchen der Grunderwerb für einen staatlich geförderten Ausbau gesichert werden konnte. Das Ausschreibungsergebnisses ist dem Ausschuss am 13.05.2025 zur Vergabe der Bauleistungen erneut vorzulegen.

Die Baumaßnahme soll zwischen 09.06.2025 und 14.11.2025 umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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08. Brückenbau; Plattenbichlbrücke - BW 3025 - Generalsanierung des Spannbetonbauwerkes - Projektfreigabe und Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beratend 08

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Planungsauftrag zur Vorbereitung der Generalsanierung der Plattenbichlbrücke - BW 3025 - an das Ing.- Büro Dr. Schütz Ingenieure, Beratende Ingenieure im Bauwesen PartG mbH, An der Stadtmauer 13, 87435 Kempten, für Leistungsphase 3 bis 6 nach HOAI Honorarzone 3 Mindestsatz inkl. Nebenkosten, gemäß Angebot vom 29.01.2025 in Höhe von ca. 47.694,29 € brutto, zu vergeben. Vor der Auftragsvergabe wird ein zweites Angebot eingeholt. Der Auftrag wird an das günstigere Angebot vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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09. Seilbahnrecht; Antrag auf Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung des Höllwiesliftes, Fl.Nr. 3778/0, Im Wänkle, Gmkg. Oberstdorf,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 09

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem seilbahnrechtlichen Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Sämtliche Empfehlungen des geologisch-geotechnischen Berichts vom 27.01.2025 des Büros 3P Geotechnik sind umzusetzen.
  • Sämtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan sind umzusetzen.
  • Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind zu beachten. Deshalb ist sowohl der Aufenthalts- als auch der Lagercontainer jeweils mit Holz zu verschalen und mit einem Satteldach zu versehen.

In der Stellungnahme an das Landratsamt Oberallgäu sollte ergänzend auf folgendes hingewiesen werden:
  • Möglicherweise besteht die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung, falls das geplante Vorhaben nicht als Änderung, sondern als Neubau zu werten sein sollte.
  • Der Eingriff in den Bachlauf sollte fließgewässerbezogen ausgeglichen werden.
  • Die langfristigen Ausgleichsmaßnahmen sollten insbesondere dann, wenn sie auf Grundstücken Dritter ausgeführt werden, bodenrechtlich gesichert werden.
  • Die absturzgefährdeten Stellen auf den neu angelegten Pistenbereichen sind durch die Bauherrin im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dauerhaft zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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10. Wasserrechtlicher Antrag; Höllwieslift - Beschneiungsanlage und Bachquerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 10

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt im Beschluss zur Ertüchtigung des Schleppliftes/Bachquerung den Satz „die Aufforstung dinglich gesichert wird“ zu streichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Ertüchtigung des Schleppliftes/Bachquerung

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmt dem Antrag auf wasserrecht­liche Genehmigung zur Ertüchtigung des Schleppliftes Höllwies zu unter der Maßgabe, dass
  • die Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen ist.
  • die geotechnische Standsicherheitsuntersuchung der Steinschlichtung der zuständigen Behörde vor Beginn der Baumaßnahme vorzulegen ist und darauf aufbauend über die zu wählende Methode entschieden wird.
  • der Eingriff in den Bachlauf durch eine fließgewässerbezogene Maßnahme ausgeglichen wird.
  • die Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen vor Baubeginn sichergestellt ist.
  • die seilbahnrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung des Schleppliftes erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschneiungsanlage

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmt dem Antrag auf wasserrecht­liche Genehmigung zur Beschneiungsanlage Söllereck-Erweiterung Höllwies zu unter der Maßgabe, dass
  • die seilbahnrechtliche sowie die wasserrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung des Schleppliftes erteilt wird.
  • die Zustimmung der Grundstückseigentümer vor Baubeginn vorgelegt wird.
  • der Ausgleich auf Moorflächen oder anderen Feuchtstandorten umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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11. Wasserrechtlicher Antrag; Leitungsverlegung Unterquerung Stillach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 11

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Ausschuss stimmt der Leitungsverlegung zu unter der Maßgabe, dass 
  • Die Bohrung die Stillachstraße nicht beeinträchtigen darf. Soll dies nicht eingehalten werden können, ist umgehend mit der Abteilung Tiefbau des Marktes das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Eine Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau erfolgt mit dem Ziel sicherzustellen, dass die in den kommenden Jahren geplante Sanierung der Schlechtenbrücke dadurch nicht beeinträchtigt wird. 

Der Ausschuss würde es zudem begrüßen, wenn die zahlreichen Leitungen in diesem Bereich zusammengeführt würden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Wasserrechtlicher Antrag; Maststandort Nähe Breitach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 12

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Ausschuss stimmt der Positionierung des Masts und der Leitungsverlegung zu unter der Maßgabe, dass 
  • Auflagen der Fachbehörden berücksichtigt werden.
  • Ein Vertreter von der Bauverwaltung hinzugezogen wird, sobald die Maßnahme nicht wie beantragt umgesetzt werden kann.
  • Die Nutzungsentschädigung vor Beginn der Bauarbeiten abschließend geklärt ist.
  • Die LBV Gebietsbetreuerin rechtzeitig vor dem Austausch der Freileitung in Kenntnis gesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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13. Wasserrechtlicher Antrag; Unterjochung Starzlachbrücke Sesselweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 13

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Ausschuss stimmt der Unterjochung der Brücke über die Starzlach zu unter der Maßgabe, dass Auflagen der Fachbehörden berücksichtigt werden und vorab eine Zustandserfassung im Beisein der Verwaltung erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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14. Vollzug Kreislaufwirtschaftsgesetz; Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Erdaushubdeponie für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2521/2 und 2521/3 (jeweils Teilfläche), Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö 14

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Erdaushubdeponie für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2521/2 und 2521/3 (jeweils Teilfläche), Gmkg. Oberstdorf“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 56 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 2 BayBO und § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.11 OGS im Wege der Ausnahme nur unter der Maßgabe zu erteilen, dass folgende Nebenbestimmungen in die Plangenehmigung aufgenommen werden:
  • Für die Einleitung des im Vorhabengebiet anfallenden Niederschlagswassers in den Wannenbach ist vor Baubeginn eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
  • Die Vorgaben der Immissionsschutzverordnung des Marktes Oberstdorf sind während der 
    gesamten Baumaßnahme einzuhalten oder es ist mindestens zwei Wochen vor Baubeginn eine Befreiung zu beantragen.
  • Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gilt ausdrücklich solange nicht für die 
    Modellierung des Schwimmteichs, solange für diesen wasserrechtlich nach § 67 WHG 
    genehmigungspflichtigen Gewässerausbau keine Erlaubnis vorliegt. Diese ist in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren vor Baubeginn zu beantragen. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so ist der Bereich des Schwimmteichs als „ebene“ Fläche zu modellieren.
  • Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans sind 
    vollumfänglich durchzuführen und auf die Dauer von 25 Jahren zu pflegen. 
  • Die Empfehlungen des geotechnischen Berichts sind vollumfänglich umzusetzen.
  • Bauschutt darf nur nach vorheriger Beprobung mit dem Ergebnis Z0 und nur dann erfolgen, 
    wenn dies zuvor von der zuständigen Behörde ausdrücklich in Textform zugelassen wird.
  • Es darf nur Aushubmaterial, das aus den Teilflächen der vier Grundstücke Fl.Nrn. 2522, 2521/2, 2521/3 und 2524 gewonnen wurde, deponiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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15. Bauvoranfrage; Neubau eines Betriebsgebäudes, Fl.Nr. 437/7, Klammstraße 21, Gmkg. Tiefenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 15

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dass der Abschluss des von der Verwaltung bereits vorbereiteten Grundstückstauschgeschäfts zwischen den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 437 und 437/7 Gmkg. Tiefenbach vorausgesetzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid für den „Neubau eines Betriebsgebäudes“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 437/7, Gmkg. Tiefenbach das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Festlegung eines angemessenen naturschutzfachlichen Ausgleichs für die durch den Neubau und die diesen umgebenden Bewegungsflächen versiegelte Vegetation rückwirkend zum Stand 2021
  • Aufnahme von immissionschutzrechtlichen Auflagen, um sicherzustellen, dass es nicht zu 
    negativen Auswirkungen auf benachbarte Gebäude kommt.
  • Einhaltung aller Vorgaben von Garagen- und Stellplatzsatzung, Immissionsschutzverordnung sowie Ortsgestaltungs- und Werbeanlagensatzung bei Bauantragstellung.
  • keine Inanspruchnahme des benachbarten Grundstücks Fl.-Nr. 437, Gmkg. Tiefenbach.
  • Freihalten des Lichtraumprofils im Ausübungsbereich des Holzbringungsrechtes, das aufgrund Urkunde RNr. 609/1970 des Notars Max Weigert in einem Streifen von 3 m Breite zugunsten des Marktes Oberstdorf entlang der Südgrenze des Baugrundstücks besteht.
  • Der Abschluss des von der Verwaltung bereits vorbereiteten Grundstückstauschgeschäfts zwischen den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 437 und 437/7 Gmkg. Tiefenbach wird vorausgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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16. Bauantrag; Errichtung eines forstwirtschaftlichen Stadels und Lagerplatz mit Holzaufbereitung, Fl.Nr. 3427/1, Ringang, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beratend 16

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dass das Vorhaben nur im Rahmen seiner forstwirtschaftlichen Privilegierung und nicht gewerblich genutzt werden darf und diese Maßgabe bei der Zustimmung ergänzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für die Errichtung eines forstwirtschaftlichen Stadels und Lagerplatz mit Holzaufbereitung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3427/1, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.11 OGS mit folgenden Maßgaben zu erteilen:
  • Bestätigung der forstwirtschaftlichen Privilegierung durch das AELF im weiteren Verfahren
  • Selbstverpflichtung des Bauherrn zu einer angemessenen Beteiligung an den durch den Bau und Betrieb des Stadels verursachten Kosten (Reparatur eventuell entstehender Straßenschäden, Wegeausbau, etc.).
  • Rechtlich bindende (Selbst-)verpflichtung des Bauherrn zur Pflanzung von 20 Bäumen als 
    Streuobstwiese wie in den Plänen dargestellt und dauerhafte fachgerechte Pflege und ggf. 
    Nachpflanzung für die Dauer von 25 Jahren auf dessen Kosten.
  • Möglichst naturnahe, „bewegte“ Böschungsmodellierung.
  • Eine über die forstwirtschaftliche Privilegierung hinausgehende gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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17. Antrag auf Isolierte Abweichung von 4.2 OGS und Isolierte Befreiung von den Baugrenzen der Ortsabrundungssatzung Schöllang Südwest; Erstellung von einem Carport, Fl.Nr. 315/0, Am Egg 2, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 17

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB zu der isolierten Abweichung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 BayBO von Nr. 4.15 OGS sowie zu der isolierten Befreiung gemäß   § 31 Abs. 2 BauGB von den Baugrenzen der Ortsabrundungssatzung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 315, Gmkg. Schöllang zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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18. Bauvoranfrage; Umnutzung in ein Café/Brotzeitstüble, Fl.Nr. 3251, Christlessee 5, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 18

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur „Nutzungsänderung in ein Café/Brotzeitstüble“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3251, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zuzustimmen:
  • Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Zustimmung der Unteren Wasserbehörde mit Befreiung nach §4 Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über das Wasserschutzgebiet Christlessee zum Schutz der Brunnen I-IV (WSGV) für die Terrasse
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
  • Erlaubnis nach Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Betrieb eines Cafés 
  • Nachweis und Einbaus eines Fettabscheiders nach DIN 4040 und DIN EN 1825
  • Sicherung per Dienstbarkeit, dass kein externer Lieferverkehr und kein Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgen darf
  • zur Absicherung, dass der Betrieb nicht unendlich groß wird eine Sicherung per Dienstbarkeit über ein Erweiterungsverbot
  • Nachweis der privaten Löschwasserversorgung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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19. Bauantrag; Umbau und Energetische Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes mit Ferienwohnungen, Aufstellen eines Überseecontainer als Zwischenlager, Fl.Nrn. 562 + 564, Sesselweg 10, Gmkg. Tiefenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 19

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für den Umbau und energetische Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes mit Ferienwohnungen sowie für das Aufstellen eines Überseecontainers als Zwischenlager auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 562 und 564, Gmkg. Tiefenbach das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. §35 Abs. 4 Nr. 4 unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.11 OGS nur unter der Bedingung zu erteilen, dass die gesicherte Erschließung im Hinblick auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der privaten Trinkwasserversorgung sowie im Hinblick auf das Vorhalten einer ausreichend großen Löschwassermenge für den Objektschutz nachgewiesen wird. Wegen des in der Gefahrenhinweiskarte des Landesamts für Umwelt kartierten Georisikos eines flachgründigen Hanganbruchs wird die Hinzuziehung eines Geologen empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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20. Bauantrag; Nachträgliche Genehmigung von 5 Ferienhütten zur Vermietung, Fl.Nrn. 562 + 564, Seeselweg 10, Gmkg. Tiefenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 20

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Beschlussvorschlag zustimmend auszurichten und folgende Bedingungen mitaufzunehmen:
  • Verbot der Bildung von Teileigentum und der Herausteilung der Hüttengrundstücke
  • Eintrag einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit
  • Bindung der einzelnen Hütten an den Betrieb des Hauptgebäudes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
  • Verbot der Bildung von Teileigentum und der Herausteilung der Hüttengrundstücke
  • Eintrag einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit
  • Bindung der einzelnen Hütten an den Betrieb des Hauptgebäudes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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21. Bauleitplanung; Beteiligung des Marktes Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange im Verfahren der Gemeinde Balderschwang nach § 4 Abs.2 BauGB i. V. m. § 4b BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bio-Hotel Ifenblick" sowie zur parallel dazu erfolgenden 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Balderschwang im Parallelverfahren und beschließt, keine Einwendungen zu erheben, da Belange des Marktes Oberstdorf nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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22. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö informativ 22
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23. Antrag zur Geschäftsordnung; § 31 Dauer der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 23

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Antrag von GR Rees zur Geschäftsordnung § 31 Satz 1 und schließt die heutige Sitzung um 22:58 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr