Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Nebelhorn"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
17 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2021 und vom 27.04.2021
2 Bekanntgaben
38 Nordic Zentrum Oberstdorf / Allgäu; Standortentwicklung; Vorstellung mit Beschlussfassung des Betriebskonzeptes mit den Sportstätten Oberstdorf, Tourismus Oberstdorf und der Skisport- und Veranstaltungs GmbH
49 Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu; Erlass Benutzungsordnung
510 Neubau Therme Oberstdorf; Bauantrag zur Errichtung eines Thermengebäudes mit Tiefgarage und zugehörigen Satellitengebäuden auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1652 und 1648, Gmkg. Oberstdorf
611 Neubeschaffung der Parkscheinautomaten des Marktes Oberstdorf; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes

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1. / 7. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2021 und vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö 17

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 27.04.2021.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 21.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö informativ 2
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3. / 8. Nordic Zentrum Oberstdorf / Allgäu; Standortentwicklung; Vorstellung mit Beschlussfassung des Betriebskonzeptes mit den Sportstätten Oberstdorf, Tourismus Oberstdorf und der Skisport- und Veranstaltungs GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö 4
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö 38
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.03.2023 ö 06
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat das vorliegende Betriebskonzept zum Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu zur Kenntnis genommen und beauftragt die Verwaltung das Betriebskonzept mit Wirkung zum 1. Juli 2021 umzusetzen.
 
Über die Entwicklung und Betrieb des Nordic Zentrum ist dem Marktgemeinderat regelmäßig zu berichten. Nach spätestens drei Jahren soll das Betriebskonzept überprüft und über eine weitere Fortsetzung entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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4. / 9. Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu; Erlass Benutzungsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 49

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt nachstehende Benutzungsordnung für das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu mit Wirkung zum 01.05.2021 in Kraft zu setzen.


Benutzungsordnung
für das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu
Trainings- und Veranstaltungszentrum


Vorbemerkungen:

Das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu wird seit dem 01.01.2021 organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich von der Marktgemeinde Oberstdorf, vertreten durch die Eigenbetriebe Sportstätten Oberstdorf und Kurbetriebe Oberstdorf, in Abstimmung mit der Skisport- und Veranstaltungs GmbH (SVG) geführt.
Die Marktgemeinde Oberstdorf sowie die Nordische Skisport GmbH & Co. KG sind Träger dieser Trainings- und Veranstaltungsstätte mit allen Rechten und Pflichten. Alle baulichen Einrichtungen sind im Anlagevermögen und somit im Eigentum der Marktgemeinde Oberstdorf sowie der Nordischen Skisport GmbH & Co. KG erfasst. Grundstückseigentümer der in Anspruch genommenen Flächen sind die Marktgemeinde Oberstdorf und der Verein der ehemaligen Rechtler der Ortsgemeinde Oberstdorf.
Die den Eigenbetrieben übertragenen Aufgaben sind der Betrieb der Trainingsstätte als DSV -Bundesstützpunkt und als Landesleistungszentrum Oberstdorf in den Disziplinen Langlauf und Nordische Kombination, die Durchführung von nationalen und internationalen Veranstaltungen sowie die Erschließung neuer Geschäftsfelder zur Erweiterung der touristischen und sportlichen Angebote.
Spitzensportförderung ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes, die Nachwuchsleistungssportförderung ist Aufgabe des Freistaats Bayern. Der Markt Oberstdorf übernimmt als Träger die Errichtung und den Unterhalt des Nordic Zentrums Oberstdorf/Allgäu.

Allgemeines

  1. Die Eigenbetriebe „Sportstätten Oberstdorf“ und „Kurbetriebe Oberstdorf“ üben auf dem gesamten Sportgelände das Hausrecht aus. Die Benutzung aller Gebäude und Sportanlagen ist nur mit Genehmigung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu gestattet. Den Anweisungen aller Mitarbeiter des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu sowie des DSV-Bundesstützpunktleiters ist Folge zu leisten.
  2. Die Parkflächen auf dem Gelände des Nordic Zentrums Oberstdorf/Allgäu sind ausgewiesen. Es werden kostenpflichtige Besucherparkplätze und Parkplätze für die Sportler und Partner (Ski- und Bergschulen) angeboten.
  3. Das Mitführen von Hunden außerhalb der offiziellen Besucherbereiche ist aus Sicherheitsgründen und aufgrund von Hygienevorschriften verboten. In den Besucherbereichen gilt Leinenpflicht.
  4. Ein Befahren der Trainingsflächen im Stadioninnenbereich / Skirollerstrecke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können beim Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu angefragt werden.
  5. Allgemein wird ein pfleglicher Umgang mit den zur Verfügung gestellten Sportanlagen erwartet. Schäden, Defekte und Gefahrenquellen sind umgehend der Geschäftsstelle des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu zu melden.
  6. Verunreinigungen sind zu unterlassen. Abfälle sind in die vorgesehenen Müllbehälter oder zu Hause zu entsorgen.
  7. Zäune und Absperrungen dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu geöffnet oder entfernt werden.
  8. Das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen ist verboten.
  9. Türen, Tore und Schranken sind geschlossen zu halten. Lichter und Heizungen in den Gebäuden sind nach dem Training wieder auszuschalten.
  10. Die Nutzer des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu stellen die Marktgemeinde Oberstdorf von sämtlichen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten oder Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportstätten entstehen. Die Freistellung umfasst sowohl die Erfüllung begründeter als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche, erforderlichenfalls auch die Einleitung und Durchführung entsprechender prozessualer Maßnahmen auf eigene Kosten. Die Benutzung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. Unberührt bleibt die Haftung der Marktgemeinde Oberstdorf nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Marktgemeinde Oberstdorf, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, also nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzungen gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darüber hinaus haftet die Marktgemeinde Oberstdorf nicht für technisch und witterungsbedingte Ausfälle oder Schließungen des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu, insbesondere nicht für deren Folgeschäden (z.B. Ausfall- und Stornokosten, Übernachtungs- und Reisekosten).


Anmeldung

  1. Jede Nutzung der Trainingseinrichtungen ist anmeldepflichtig. Ohne vorherige Anmeldung ist die Nutzung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu verboten.
  2. Jede Nutzung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu durch Trainingsgruppen, Vereine, Verbände, Behörden sowie Einzelpersonen vom Schüler bis hin zum Kaderangehörigen ist anmeldepflichtig.
  3. Die rechtzeitige Anmeldung muss mind. 24 Stunden vor dem vorgesehenen Trainingsbeginn erfolgen. Dieser Zeitraum ist u.a. wegen der Koordination notwendiger Unterhaltsarbeiten notwendig.
  4. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich für alle Trainingsgruppen zu erfolgen. Einzelpersonen (Kaderangehörige) können auch telefonisch oder persönlich vor Ort ihre Anmeldung zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Nordic Zentrums Oberstdorf/Allgäu vornehmen.
  5. Die Anmeldung hat bei der Geschäftsstelle des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu zu den Büroöffnungszeiten zu erfolgen. Montag –Donnerstag: 8:00–15:00 Uhr; Freitag: 8:00 –12:00 Uhr; E-Mail: training@nordic-zentrum-oberstdorf.de. Außerhalb dieser Öffnungszeiten kann eine Anmeldung in Ausnahmefällen in der Nordic Info bzw. unter folgender Telefonnummer erfolgen: +49 8322 700 5005


Benutzungsgebühren

  1. Jede Nutzung des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Unbenommen hiervon bleibt die freigegebene touristische und breitensportliche Nutzung.
  2. Nutzung durch Vereine und Privatpersonen: Von den Vereinen bzw. Einzelpersonen ist für die Nutzung des Nordic Zentrums Oberstdorf/Allgäu eine Nutzungsgebühr gemäß der Gebührenordnung zu erheben. Stichtag für die Erhebung der Benutzungsgebühren jeder Saison (1. Mai bis 30. April) ist jeweils der 1. November eines jeden Jahres.
  3. Bundeskadernutzung: Das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu erhält für den Status „Bundesstützpunkt Ski Nordisch“ eine anteilige Förderung von Baumaßnahmen am Bundesstützpunkt durch den Bund. Dafür gewährleistet das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu eine unentgeltliche Nutzung für definierte Kaderathleten des Deutschen Skiverbands (OK, PK, NK1 und EK) von bis zu 35 % der möglichen Nutzungszeiten. Die gültige Kaderliste des Deutschen Skiverbands (DSV) wird durch den Bundesstützpunktleiter erstellt und dem Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu mitgeteilt.
  4. Landeskadernutzung: Das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu erhält für den Status „Landesleistungszentrum Ski Nordisch“ eine anteilige Förderung von Baumaßnahmen am Bundesstützpunkt durch den Freistaat Bayern. Dafür gewährleistet das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu eine unentgeltliche Nutzung für definierte Kaderathleten (NK2 und sonstige Nutzung im Landesinteresse) von bis zu 56 % der möglichen Nutzungszeiten. Die gültige Kaderliste des Bayerischen Skiverbands (BSV) wird durch den Bundesstützpunktleiter erstellt und dem Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu mitgeteilt.
  5. Sonstige Nutzungsgebühren und Gebühren für Wettkämpfe / Veranstaltungen werden gemäß der Gebührenordnung erhoben.
  6. Nutzungszeiten / Sperrzeiten: Eine Trainingsnutzung ist nur zu den vorgegebenen Zeiten des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu möglich. Während der Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe auf Bundes-, Landes- und internationaler Ebene) ist ein Trainingsbetrieb grundsätzlich nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Trainingsmöglichkeit.

Benutzung Skirollerstrecke (Sommernutzung)

  1. Für Sportler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr besteht beim Benutzen der Skirollerstrecke ausnahmslos Helmpflicht. Allen volljährigen Sportlern wird das Tragen eines Helmes dringend empfohlen.
  2. Für die DSV-Kadersportler aus den Bereichen Langlauf und Nordische Kombination wurden folgende Kerntrainingszeiten festgelegt: Vormittag: 8:00 – 12:00 Uhr Nachmittag: 14:30 – 17:00 Uhr
  3. Um Gefahrenquellen und Behinderungen hinsichtlich des Trainingsablaufes der Kaderangehörigen auszuschließen, ist es für Anfänger und Schülergruppen zu den Kerntrainingszeiten untersagt, sich auf der Skirollerstrecke mit Skirollern bzw. Inline-Skates aufzuhalten. Diese Regelung verliert ihre Gültigkeit, wenn sich keine Kaderangehörige auf der Skirollerstrecke befinden.
  4. Eine Nutzung der Skirollerstrecke ist wegen möglicher Säuberungsarbeiten in der Regel vor 8:00 Uhr nicht möglich. Aus Naturschutzgründen ist die Nutzung der Skirollerstecke bei Regen, nachts und am Vormittag einzuschränken. In der Zeit vom 1. Juni bis 1. September eines jeden Jahres ist der Trainingsbetrieb bei feuchter bzw. nasser Skirollerstecke vor 9.00 Uhr ausgeschlossen.
  5. Die Benutzung der Skirollerstrecke erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber dem Träger können nicht geltend gemacht werden. Die Abfahrten auf der Skirollerstrecke dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Trainers und von solchen Athleten benutzt werden, die ihr Trainingsgerät sicher beherrschen. Vor der Benutzung der Skirollerstrecke sind Trainer und Betreuer verpflichtet, mit den Sportlern die Strecke gemeinsam zu besichtigen, um auf die Gefahren insbesondere bei den Abfahrten hinzuweisen. Die Laufrichtung (Pfeile) ist zu beachten. Ein Stehen-bleiben auf der Strecke ist zu vermeiden.
  6. Die Benutzung der Skirollerstrecke für Fußgänger, Radfahrer und mit sonstigen Fahrzeugen ist verboten.

Trainingshalle

Die Trainingshalle steht grundsätzlich nur den Bundes- und Landeskadern und den Athleten des Stützpunktes Oberstdorf für das Training zur Verfügung. Bei Trainingsgruppen, die aus Kader- und Nichtkaderathleten bestehen, kann der verantwortliche Trainer entscheiden, einzelne Athleten ohne entsprechenden Kaderstatus teilnehmen zu lassen. Für die Nutzung der Räume gelten folgende Regelungen:
  1. Training nur nach Vor-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu.
  2. Bei Trainingsbeginn Eintragung in die Nutzer-Liste.
  3. Handtuch auf Sitz- und Liegeflächen unterlegen.
  4. Auf Ordnung und Sauberkeit achten.
  5. Alle Geräte nach Nutzung aufräumen und desinfizieren.
  6. Meldung von Defekten an Trainer oder die Geschäftsstelle des Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu.

Der Träger bzw. die Verwaltung des Nordic Zentrums Oberstdorf/Allgäu sind berechtigt, die Räumlichkeiten bei Freiständen an andere Nutzer zu vermieten.

Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2021 in Kraft.

Sportstätten Oberstdorf                                Nordic Zentrum Oberstdorf / Allgäu

Hans-Peter Jokschat                                        Florian Speigl
Sportstättenleiter                                        Betriebsleitung

Ausgefertigt am 20.05.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. / 10. Neubau Therme Oberstdorf; Bauantrag zur Errichtung eines Thermengebäudes mit Tiefgarage und zugehörigen Satellitengebäuden auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1652 und 1648, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 510

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag auf Neubau der Therme Oberstdorf mit Tiefgarage, Saunadorf und Wirtschaftsgebäude auf dem Bestandsgelände und auf Teilabbruch und Integration der bestehenden Heizzentrale das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 33 Abs. 1 und 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. / 11. Neubeschaffung der Parkscheinautomaten des Marktes Oberstdorf; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 611

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt, die Verwaltung den Auftrag für die Lieferleistung der neuen Parkscheinautomaten an die Firma Bremicker Verkehrstechnik GmbH aus Weilheim mit einer Auftragssumme von 146.187,93 € (Brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 25.06.2021 08:59 Uhr