Datum: 20.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Nebelhorn"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.12.2022
02 Bekanntgaben
03 Gemeindewerke Oberstdorf; Bestellung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022
04 Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 in Oberstdorf
05 Erlass einer Ladenschlussverordnung, verkaufsoffener Sonntag am 12.02.2023 anlässlich der "Oberstdorfer Eiszeit"
06 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe
06.01 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Oberstdorf
06.02 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Kurbetriebe Oberstdorf
06.03 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Sportstätten Oberstdorf
06.04 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 des Marktes Oberstdorf
06.05 Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
07 Recht der Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Oybele, Fl.-Nr. 2865/72 Tfl., Gmkg. Oberstdorf von "Parkplatzfläche" in "gemischte Baufläche"; Abwägung zu den während der förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluß nach §10 Abs. 1 BauGB
08 Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Schreiben der Initiatoren vom 23.11.2022
09 Verschiedenes

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01. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 01

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 01.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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02. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö informativ 02
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03. Gemeindewerke Oberstdorf; Bestellung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.12.2020 ö 76
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 25.11.2021 ö 87
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 03
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2023 ö beschließend 02

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberstdorf (EB) zum vereinbarten Honorar in Höhe von 6.072,44 Euro zuzüglich Veröffentlichung im Bundesanzeiger und anteiliger Reisekosten (maximal 10% des Honorars).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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04. Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 in Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 04

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 

Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung)
vom 20.12.2022

Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S 2407) in Verbindung mit der Ladenschlussverordnung (LSchlV) in der derzeit gültigen Fassung und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Verordnung:

§ 1
Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage
In den Verkaufsstellen im Markt Oberstdorf dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Oberstdorf kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2023 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.

§ 2
Sonn- und Feiertage
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Jahr
2023


Monat
Tage


Januar
01., 06.
Februar
12., 19.
März

April
02., 09., 10., 30.
Mai
14., 18., 21., 28., 29.
Juni
04., 08., 11., 18., 25.
Juli
02., 09., 16., 23., 30.
August
06., 13., 15., 20., 27.
September
03., 10., 17., 24.
Oktober
01., 03., 08., 15., 22., 29.
November

Dezember
26., 31.

§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.

(2) Der § 17 LadSchlG (Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft, sie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Oberstdorf, 


MARKT OBERSTDORF 



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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05. Erlass einer Ladenschlussverordnung, verkaufsoffener Sonntag am 12.02.2023 anlässlich der "Oberstdorfer Eiszeit"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 05

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:


Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Eiszeit“
vom 20.12.2022

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:

§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 12.02.2023 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung auf Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf den zentralen Bereich des Gemeindegebietes des Marktes Oberstdorf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 (Lageplan) zu dieser Satzung dargestellt.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 12. Februar 2023 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 12.Februar 2023 außer Kraft.


Oberstdorf, 20.12.2022


MARKT OBERSTDORF


Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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06. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06
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06.01. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06.01

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke des Marktes Oberstdorf 
für 2023 werden im Erfolgsplan der Jahresüberschuss auf                €        645.787 
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf               €     1.799.787
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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06.02. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Kurbetriebe Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06.02

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Oberstdorf 
für 2023 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                                        53.291

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf                                20.684.675
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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06.03. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2023 der Sportstätten Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06.03

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Sportstätten des Marktes Oberstdorf 
für 2023 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                         €           773.242

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf              €        2.916.150
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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06.04. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 des Marktes Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06.04

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2023


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   € 33.688.100

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 39.702.600
     ab.

§ 2
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 26.963.000
festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  € 14.605.075
     festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                 €     959.215
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                   €     800.000
festgesetzt.

§ 3
  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im 
Vermögenshaushalt des Marktes Oberstdorf wird auf                            € 3.043.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
plan des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                   € 3.876.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.

§ 5
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  1.000.000 
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  8.750.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                 €  8.000.000 
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2023

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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06.05. Haushalt 2023 und Wirtschaftspläne 2023 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö beschließend 06.05

Beschluss

H A U S H A L T S S A T Z U N G 


der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2023


I.

Aufgrund des Art. 20  des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 €    9.400
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                €            0

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht 
vorgesehen. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. 


II. 

Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.


Oberstdorf, __.__.2022

MARKT OBERSTDORF


Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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07. Recht der Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Oybele, Fl.-Nr. 2865/72 Tfl., Gmkg. Oberstdorf von "Parkplatzfläche" in "gemischte Baufläche"; Abwägung zu den während der förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluß nach §10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.12.2021 ö beschließend 1514
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2022 ö beschließend 1615
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.07.2022 ö 1210
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.12.2022 ö beschließend 08
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 07

Beschluss

Der Marktgemeinderat macht sich nach eingehender Diskussion der ermittelten Belange die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage für die Sitzung vom 20.12.2022 in der Fassung vom 10.10.2022 zu eigen und beschließt, den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom 15.12.2022 festzustellen und die Bauverwaltung mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Oberallgäu zu beauftragen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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08. Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Schreiben der Initiatoren vom 23.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 08
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 04

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Initiatoren der Gaststätte in Schöllang vom 23.11.2022 und beschließt wie folgt:

  1. Herr Erster Bürgermeister King und Verwaltung werden beauftragt und ermächtigt, im Rahmen der im Haushalt des Marktes 2023 eingeplanten Mittel einen geeigneten und leistungsfähigen Architekten zur Erstellung einer Entwurfsplanung (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI samt Kostenberechnung) auf Basis der vorhandenen Grundlagen für eine erdgeschossige Gastronomie mit 60 Innen- und (max.) 90 Außensitzplätzen in Form des Ersatzbaus auf der Ostseite der Flurnummer 106 / Gemarkung Schöllang zu beauftragen.
  2. Die zu beauftragende Entwurfsplanung hat die vom Arbeitsgremium in 2022 entwickelten Varianten „eingeschossige Gastronomie“ in System- bzw. Modulbau und „Gastronomie mit Schaffung von Mietwohnraum in max. 2 Obergeschossen über der Gastronomie“ gegenüberzustellen.
  3. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen zu überarbeiten bzw. auf aktuellen Stand zu bringen, sowie Finanzierungsmodelle einschließlich der steueroptimierten Frage des Bauherrn im Konzern Markt Oberstdorf aufzubereiten.
  4. Ein geeigneter Wirtschaftsprüfer / Steuerberater ist zu beauftragen, um unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten sowie der angebotenen Mitfinanzierungsoptionen („Bettenzehnerl“) der Vermieterbetriebe Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den Varianten vorzulegen.
  5. Das vom MGR in seiner Beschlussfassung vom 14.12.2021 gegründete Arbeitsgremium ist in den Prozess regelmäßig einzubinden.
  6. Dem Markgemeinderat sind die Ergebnisse rechtzeitig, spätestens zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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09. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö informativ 09
Datenstand vom 20.01.2023 10:10 Uhr