Datum: 22.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung
32 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses; Fl.Nr. 999, Gmkg. Schöllang
43 Bauantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe Nebelhornbahn; Fl.Nr. 2839/2 + 2839; Gmkg. Oberstdorf
54 Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Bergehalle; Fl.Nr. 4241, Gmkg. Oberstdorf
65 Bauantrag auf Neubau der Schrattenwangbahn; Gmkg. Oberstdorf
76 Waldkindergarten; Nutzung von gemeindlichen Flächen
8 Verschiedenes

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö informativ 1
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2. / 1. Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1312
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen und in untergeordneter Weise nach Norden, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.
Je Haushälfte sind 3 Stellplätze auf eigenem Boden zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. / 2. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses; Fl.Nr. 999, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 999, Gmkg. Schöllang unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 2.4 OGS das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Der Dachaufbau ist gemäß Punkt 5.4 OGS auszuführen.
  • Das Gelände ist so zu modellieren, daß das Gebäude bergseitig maximal zweigeschoßig in Erscheinung tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. / 3. Bauantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe Nebelhornbahn; Fl.Nr. 2839/2 + 2839; Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Abgrabungsantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe der Nebelhornbahn das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgrund von § 29 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahmen auf der Strecke zwischen dem Beginn der Schanzenstraße und der Mittelstation Seealpe und Wiederinstandsetzung derjenigen Schäden auf alleinige Kosten des Antragstellers, die im Zeitraum zwischen Anfangs- und Endabnahme entstanden sind.

Es wird um Prüfung gebeten, ob etwa im Bereich zwischen den Querprofilen M4 und M6 das Gelände so modelliert werden kann, daß keine unnatürliche Dammschüttung entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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5. / 4. Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Bergehalle; Fl.Nr. 4241, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 54

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, vorbehaltlich der Bestätigung der landwirtschaftlichen Privilegierung, dem Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Bergehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4241, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. / 5. Bauantrag auf Neubau der Schrattenwangbahn; Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau und Betrieb einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Schrattenwangschlepplift das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

  • Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Beweissicherung und Reparatur von Schäden an dem für die als Bauzufahrt genutzten böW Nr. 66 sowie Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauarbeiten.
  • Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten der 3P Geotechnik ZT GmbH, Bregenz, vom 23.11.2018 sind einzuhalten.
  • Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der vom Büro Dietmann, Immenstadt koordinierten Umweltverträglichkeitsstudie vom 27.11.2018 sowie aus der der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 27.11.2018 sind einzuhalten.
  • Die Aufsichts-Container sind mit Satteldächer oder Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung auszustatten und mit Holzschirm zu versehen.

Da für das Gesamtkonzept noch keine eingehenden Unterlagen vorliegen, kann aus der Zustimmung zum vorliegenden seilbahnrechtlichen Antrag kein Anspruch auf Zustimmung zu den nachfolgenden Teilanträgen abgeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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7. / 6. Waldkindergarten; Nutzung von gemeindlichen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss begrüßt die Bereitstellung einer gemeindlichen Waldfläche zur Nutzung durch den Waldkindergarten auf der Fl.Nr. 3028/32, Gmkg. Oberstdorf, und beauftragt die Bauverwaltung, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Waldkindergarten Oberstdorf e.V. zu treffen. Für den Verwaltungsaufwand wird eine Pauschale in Höhe von 150,- pro Jahr festgelegt.

Der Zustand des Waldes darf sich nicht verschlechtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö informativ 8
Datenstand vom 20.02.2019 11:24 Uhr