Datum: 26.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.10.2019, 22.10.2019, 26.09.2019 und vom 10.10.2019
2 Bericht des 1. Bürgermeisters
3 Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf;
3.12 Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen Tragwerksplanung für die Lph. 3-6 HOAI
3.23 Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen § 53 (2) Nr. 4 und 5 HOAI für die Lph 1-9
4 Nebelhornbahn AG; Bauplanung Talstation
54 Erlass einer Verordnung zu Ski- und Skibobabfahrten; gemäß Art. 24 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
65 Ortsmanagement; Förderung des Gewerbeverband Oberstdorf Aktiv e.V.
76 Kolpingsfamilie Oberstdorf, Investitionszuschuss
8 Verschiedenes

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1. / 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.10.2019, 22.10.2019, 26.09.2019 und vom 10.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö 11

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 15.10.2019.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 22.10.2019.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 26.09.2019.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 10.10. 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö informativ 2
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3. Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö 3
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2020 ö beschließend 3
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2020 ö beschließend 3.12
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2020 ö beschließend 3.23
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.09.2020 ö beschließend 76
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.09.2020 ö beschließend 43
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 11.02.2021 ö 54
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.12.2021 ö beschließend 54
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3.1. / 2. Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen Tragwerksplanung für die Lph. 3-6 HOAI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.12.2017 ö 21
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.02.2019 ö beratend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2019 ö 65
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö beschließend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö 44
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.12
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.23

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Tragwerksplanung der Lph 3 - 6 HOAI für den Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum an das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Koch Bauplanung GmbH aus Kempten mit einem Pauschalhonorar von 37.128,- € brutto inkl. Nebenkosten zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. / 3. Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen § 53 (2) Nr. 4 und 5 HOAI für die Lph 1-9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.12.2017 ö 21
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.02.2019 ö beratend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2019 ö 65
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö beschließend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö 44
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.12
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.23

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen § 53(2) Nr. 4 und 5 für die Lph 1-9 HOAI für den Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum an das Planungsbüro Feneberg & Körbl aus Oberstdorf.
Die Vergütung erfolgt nach HOAI 2013 - §54 Zone II Mittelsatz. Die Nebenkosten werden mit 3% der Honorarsumme pauschal vergütet. Für die Mitwirkung bei der Beschaffung und Aufstellung der DFI wird ein Pauschalangebot von 5.000,-€ netto vereinbart.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Nebelhornbahn AG; Bauplanung Talstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö 4
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5. / 4. Erlass einer Verordnung zu Ski- und Skibobabfahrten; gemäß Art. 24 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 54

Beschluss

Der Markgemeinderat beschließt den Erlass folgender Verordnung.
Mit in Kraft treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 27.10.1997 außer Kraft.

Verordnung

des Marktes Oberstdorf

über Hauptskiabfahrten und Hauptskibobabfahrten

vom 26.11.2019


Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund von Art. 24 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Dezember 1982 (BayRS II S. 241)(BayRS 2001-2-I) zuletzt geändert durch § 1 Abs. 27 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBI. S. 98) folgende Verordnung:

§ 1
Hauptskiabfahrten
1. Skigebiet Fellhorn

1.1  Piste Nr. 1:        Faistenoy – Abfahrt, vom Schlappold – Höfle über Ebene zur Talstation der Fellhornbahn

1.2  Piste Nr. 2:        Schlappold – Abfahrt, von der Mittelstation der Fellhornbahn über, Nr. 2a Stützel und Nr. 2 Stütze Umgehung, zum Schlappold – Höfle

1.3  Piste Nr. 4 :        Familienabfahrt – Piste, von der Mittelstation der Fellhornbahn zur See – Eckbahn Talstation

1.4  Piste Nr. 3:        Familienabfahrt See - Eckbahn Talstation zur Schlappold Höfle (Zwischenstation Fellhornbahn II)

1.5  Piste Nr. 5:        Stieralp – Piste, von der Mittelstation der Fellhornbahn zur See – Eckbahn Talstation

1.6  Piste Nr. 6:        Branntwein – Piste, von der Mittelstation der Fellhornbahn zur See – Eckbahn Talstation

1.6a Piste Nr. 6a        Lifttrasse - von Piste 6 weiterführend entlang der See-Eckbahn zur
       Talstation der See-Eckbahn

1.7  Piste Nr. 7:        Heubichel – Piste, östlich der Möserbahn Bergstation über die Bierenwangalpe zur Möserbahn Talstation

1.8  Piste Nr. 7a:        Bierenwangbahn Bergstation, östlich Bierenwangalpe zur Bierenwangtalstation

1.9  Piste Nr. 8:        Möser – Piste,  von der Möserbahn Bergstation zur Möserbahn Talstation

1.10 Piste Nr. 8a:Damenabfahrt unterhalb der Möserbahn Bergstation von der Piste 8 einmündend östlich der Möserbahn Richtung Möserbahn Talstation und vor der Möserbahn in die Piste Nr. 11 übergehend

1.11 Piste Nr. 9:        Katzenkopf – Piste: westlich der Möserbahn Bergstation von der Piste Nr. 10 abgehend zur Zweiländerbahn Talstation

1.12 Piste Nr. 10:        Obere Geren – Piste, von der Gipfelstation in südwestlicher Richtung am Grat entlang bis zur Zweiländerbahn Talstation, inkl. Schäferschuß

1.13 Piste Nr. 11:        Walsergund – Piste, von der Zweiländerbahn Talstation zur Möserbahn Talstation

1.14 Piste Nr. 12:2 – Länder – Piste, von der Zweiländerbahn Bergstation zur Zweiländerbahn Bergstation

1.15 Piste Nr. 13:        Standard – Piste, von der Möserbahn Bergstation in die Piste Nr. 11 übergehend

2. Skigebiet Nebelhorn

2.1  Nebelhornhang von der Gipfelstation Nebelhorn über den Gipfelhang in die Gipfelmulde und weiter zur Bergstation Nebelhorn

2.2  Koblat-Gipfelmulde von der Bergstation der 4er-Sesselbahn „Koblat“ über die
       Gipfelmulde und die kleine Mulde zur Bergstation Nebelhornbahn

2.3        Gipfelmulde-Sonngehren von der kleinen Mulde über die Stütze 6 der Nebelhornbahn zur Sonngehrenabfahrt

2.4        Koblat-Lifttrassen von der Bergstation der 4er Sesselbahn „Koblat“ entlang der ehemaligen Lifttrasse der Nebelhornsesselbahn 1 zur Talstation der 4er-Sesselbahn und zur Bergstation Nebelhornbahn

2.5        Koblat-Pfannenhölzle von Bergstation der 4er-Sessbahn „Koblat“ über das Pfannenhölzle zur Talstation der 4er-Sesselbahn

2.6        Sonngehren von der Bergstation Nebelhornbahn zur Talstation der Doppelsesselbahn Sonngehren

2.7        Bergstation-Seealpe von der Bergstation der Nebelhornbahn über die Weißkopf-Passage weiter über den Latschenhang und den Ziehweg zur Seeallpe

2.8        Piste Übungsgelände Seealpe rechts vom Skikuli an der Seealpe

2.9        Seealpe-Talstation von der Mittelstation der Nebelhornbahn zum westlich gelegenen Waldrand, über eine flach geneigte Waldlichtung zu Schratts-Hang, Nenners-Hang oder dessen nördliche Umfahrung, südöstlich am Cafe Breitenberg vorbei, Kreuzung mit Wallfaffweg, südöstlich gerichtet zur Flachsröste.

3. Skigebiet Söllereck

3.1        Hauptabfahrt Söllereckbahn von der Bergstation der Söllereckbahn entlang der Seilbahntrasse zur Talstation der Söllereckbahn

3.2        Höllwiesabfahrt Nr. 5 von der Bergstation des Höllwiesliftes in nordöstlicher Richtung zu den Höllwiesen und weiter in südöstlicher Richtung zu den Höllwiesen und in südöstlicher Richtung zur Talstation des Höllwiesliftes

3.3        Höllwiesabfahrt Nr. 6 von Bergstation des Höllwiesliftes, südlich de Auffahrtstraße zur Talstation des Höllwiesliftes

3.4        Schattenwangpiste von der Bergstation des Schrattenwangliftes beidseitig der Lifttrasse zur Talstation des Schrattenwangliftes

3.5        Ochsenhöflepiste von der Bergstation des Ochsenhöfleliftes nördlich der Lifttrasse zur Talstation des Ochsenhöfleliftes.

§ 2
Hauptskibobabfahrten
Die nachstehend aufgeführten Geländeteile im Bereich des Marktes Oberstdorf werden zu Hauptbobskiabfahrten erklärt:

1.        die Abfahrt 3.1 im Skigebiet Söllereck
2.        die Abfahrten 2.1 bis 2.9 im Skigebiet Nebelhorn

§ 3
Abgrenzung
Die genannten Abgrenzungen der Hauptskiabfahrten und Hauptskibobabfahrten ergeben sich aus zwei Karten, die Rathaus des Marktes Oberstdorf ausgelegt ist und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Sie sind dieser Verordnung als Anlage beigefügt.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann gemäß Art. 24 Abs. 5 des Landesstraf- und Verordnungs-gesetzes belegt werden, wer auf einer Hauptabfahrt, die in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet ist,

1.        sich zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt bestimmt ist, ohne Erlaubnis nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes oder ohne Ausnahmegenehmigung nach Art. 12 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes aufhält,

2.        zur Zeit des Sportbetriebes ein Tier laufen lässt,

3.        zur Zeit des Sportbetriebes mit einem Fahrzeug fährt, das nicht nach der auf Grund des Art. 24 Abs. 3 Nr. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Verordnung gekennzeichnet ist,

4.        sonst ein Hindernis bereitet, ohne es der Gemeinde so rechtzeitig anzuzeigen, dass Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer oder Skibobfahrer verhütet werden können.

(2) Mit Geldbuße kann gemäß Art. 24 Abs. 6 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ferner belegt werden, wer als Skifahrer oder Skibobfahrer

1.        gegen eine auf Grund des Art. 24 Abs. 2 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungs-gesetzes erlassene vollziehbare Anordnung oder

2.        gegen eine auf Grund Art. 24 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Verordnung verstößt,

3.        grob rücksichtslos Leib und Leben eines anderen gefährdet oder

4.        sich als Beteiligter an einem Unfall vom Unfallort entfernt, bevor er

a)        zugunsten des anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person und die Art der Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er am Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

b)        eine nach den Umständen angemessenen Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.

§ 5
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft

Oberstdorf, 26.11.2019
MARKT OBERSTDORF

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. / 5. Ortsmanagement; Förderung des Gewerbeverband Oberstdorf Aktiv e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 65

Beschluss

Der Verein ,,Oberstdorf Aktiv e.V." erhält einen jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten und für die fachliche Unterstützung für die Aktivitäten des Standortmarketings, der Eventplanung und -organisation in Höhe von maximal 25.000,- €. Über die Aktivitäten ist jährlich ein Bericht vorzulegen. Das Projekt ist auf weitere 4 Jahre angelegt. Danach wird über eine Fortführung entschieden.

Weitere Mittel werden im Rahmen eines öffentlich-privaten Projektfonds in Aussicht gestellt.
Hierzu ist von „Oberstdorf Aktiv e.V.“ in Abstimmung mit dem Bauamt ein Konzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. / 6. Kolpingsfamilie Oberstdorf, Investitionszuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 76

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Generalsanierung und Erweiterung des Kolpinghauses Oberstdorf in 2019 mit einem Zuschuss an die Kolpingsfamilie Oberstdorf in Höhe von 50.000 Euro finanziell zu unterstützen.

2.
Dieser Investitionszuschuss wird wie folgt im Haushaltsjahr 2019 finanziert:
  • 20.000 Euro aus dem Vermögenshaushalt, Haushaltsstelle 470.9880
  • 30.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe durch Minderausgaben bei Haushaltsstelle 060.001.9400 – Ausbau Bürgerbüro Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö informativ 8
Datenstand vom 19.03.2020 13:08 Uhr