Datum: 26.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordung; § 24 Abs. 3 Absetzen TOP 3 der heutigen absetzen
2 Bericht des 1. Bürgermeisters
3 Aktuelle Darstellung zu der Fusion der Kliniken Oberallgäu durch Herrn Geschäftsführer Osberghaus
4 Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen für die Lph. 5-9 HOAI
51 Erlass Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
62 Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung
73 Bestand, Bewertung und Entwicklung Wohnraumangebot
84 Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989
9 Verschiedenes

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1. Antrag zur Geschäftsordung; § 24 Abs. 3 Absetzen TOP 3 der heutigen absetzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö 1
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2. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö informativ 2
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3. Aktuelle Darstellung zu der Fusion der Kliniken Oberallgäu durch Herrn Geschäftsführer Osberghaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö informativ 3
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4. Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen für die Lph. 5-9 HOAI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.12.2017 ö 21
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.02.2019 ö beratend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2019 ö 65
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö beschließend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 10.10.2019 ö 44
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.12
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.11.2019 ö beschließend 3.23
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5. / 1. Erlass Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö beschließend 51

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung)

Der Markt Oberstdorf erläßt aufgrund von § 22 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) und aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung):

§ 1
Änderungen

1) § 2 der Teilungssatzung erhält folgende neuen Wortlaut, der den bisherigen Wortlaut vollständig ersetzt:

§ 2
Genehmigungsvorbehalt
Zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen unterliegt Folgendes der Genehmigung:

  1. die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes,

  1. die Begründung der in den §§ 30 und 31 des Wohnungseigentumsgesetzes bezeichneten Rechte,

  1. die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind.“

2) Es wird nach § 2 folgender neuer § 3 eingefügt:

§ 3 
Ausnahmen

       Die Genehmigung nach § 2 Ziffer 3 ist nicht erforderlich, wenn die Nutzung als        Nebenwohnung vor dem Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen worden ist.“

3) Es wird nach § 3 folgender neuer § 4 eingefügt:

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 213 Abs. 2 BauGB handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB einen dort genannten Raum als Nebenwohnung nutzt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 kann in Anwendung des § 213 Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“

§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. / 2. Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö beschließend 62

Beschluss

Nachtragshaushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2019


Aufgrund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019:

§ 1
§ 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung vom 01.02.2019 wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten wir auf 22.000.000 Euro festgesetzt.“


§ 2
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Oberstdorf,  __.__.2019

MARKT OBERSTDORF


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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7. / 3. Bestand, Bewertung und Entwicklung Wohnraumangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö 73

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufbaus eines strategischen Liegenschaftsmanagements und den notwendigen Ressourcen und bittet die Bauverwaltung, die notwendigen Mittel zur Verabschiedung im Rahmen des Haushaltes 2020 vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. / 4. Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö 84

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die bestehende „Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25   Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den nördlichen Bereich zwischen OA 4, ehemaliger Kläranlage, Stillach, B 19, Nordwestumgehung, In den Mühlenen“, erlassen am 10.11.1989, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Des Weiteren fällt der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss, dass die Verwaltung nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister und Baureferent auch direkt Grunderwerbsangebote - immer unter Gremienvorbehalt - abgibt, ohne dass zuvor ein Gremienbeschluss vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö informativ 9
Datenstand vom 28.11.2019 13:56 Uhr