Datum: 17.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Oytal"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
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4. / 1. Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zur Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2015 enthaltenen Kredite
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
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ö
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beschließend
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4 | 1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat ermächtigt Herrn ersten Bürgermeister Laurent O. Mies, die in der Haushaltssatzung 2015 des Marktes Oberstdorf veranschlagten und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von
€ 1.500.000
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beim Markt
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€ 0
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bei den Kurbetrieben
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€ 0
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bei den Sportstätten
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€ 0
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bei den Gemeindewerken Oberstdorf
|
zu folgenden Konditionen vorzunehmen:
? Kommunaldarlehen mit Zinsbindung bis max. 10 Jahre
? Tilgung (40 gleich hohe Halbjahresraten) nachträglich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. / 2. Haushalt 2016 Abschluss der Beratungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
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beschließend
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5 | 2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Entwürfe der Wirtschaftspläne der Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten Oberstdorf sowie den bisher vorliegenden Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2016 des Marktes (Kernverwaltung) zuzüglich 50.000 € Planungskosten für die Grundschule Oberstdorf zur Verabschiedung in der Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2015 aufzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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6. / 3. Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Oberstdorf;
Vergabeentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
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beschließend
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6 | 3 |
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat Oberstdorf nimmt Kenntnis vom Ausschreibungsergebnis im Rahmen der Sammelbestellung.
2. Die Vergabe des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Normbeladung für die Feuerwehr Oberstdorf erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung gemäß VOL an folgende wirtschaftlichsten Bieter:
a. LOS 1 (Fahrgestell) an die Firma Autohaus Allgäu in Kempten zu einem Gesamtpreis i.H.v. 83.715,31 €
b. LOS 2 (Feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung) an die Firma Ziegler in Giengen/Brenz zu einem Gesamtpreis i.H.v. 293.875,30 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. / 4. Vollzug des Ladenschlussgesetzes;
Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf für das Jahr 2016 (Ladenschlussverordnung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
|
beschließend
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7 | 4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende
Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung)
vom 17.11.2015
Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S 2407) in Verbindung mit der Ladenschlussverordnung (LSchlV) in der derzeit gültigen Fassung und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Verordnung:
§ 1
Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage
In den Verkaufsstellen im Markt Oberstdorf dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Oberstdorf kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2016 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.
§ 2
Sonn- und Feiertage
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Jahr
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2016
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|
|
Monat
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Tage
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|
|
Januar
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01., 03., 06.
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Februar
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07., 14.
|
März
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20., 27., 28.
|
April
|
-
|
Mai
|
05., 08., 15., 16., 22., 26., 29.
|
Juni
|
05., 12., 19., 26.,
|
Juli
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03., 10., 17., 24., 31.
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August
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07., 14., 15., 21., 28.
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September
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04., 11., 18., 25.,
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Oktober
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02., 03., 09., 16., 23., 30.
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November
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-
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Dezember
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26.
|
§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.
(2) Der § 17 LadSchlG (Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft, sie gilt bis zum 31. Dezember 2016.
Oberstdorf, den __.__.____
MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1.Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. / 5. Vollzug des Ladenschlussgesetzes;
"Oberstdorfer Eiszeit" am Sonntag den 14.02.2016
Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
8 | 5 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer
Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Eiszeit“
vom 17.11.2015
Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 14.02.2016 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Beschränkung der Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.
§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 14. Februar 2016 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 14. Februar 2016 außer Kraft.
Oberstdorf, den __.__._____ MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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9. / 6. Vollzug des Ladenschlussgesetzes;
"Oberstdorfer Bauern- und Käsemarkt" am Sonntag den 25.09.2016
Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
9 | 6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer
Verordnung
Über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich des
„Oberstdorfer Bauern- und Käsemarkt“
vom 17.11.2016
Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich des „Oberstdorfer Bauern- und Käsemarkt“ am 25.09.2016 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Beschränkung der Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.
§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des § 17 LadSchlG, den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 25. September 2016 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 25. September 2016 außer Kraft.
Oberstdorf, den __.__.____ MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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10. / 7. Vollzug des Ladenschlussgesetzes;
"Oberstdorfer Fotogipfel" am Sonntag den 12.06.2016
Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
10 | 7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer
Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Fotogipfel“
vom 17.11.2015
Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Fotogipfel“ am 12.06.2016 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Beschränkung der Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.
§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 12. Juni 2016 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 12. Juni 2016 außer Kraft.
Oberstdorf, den __.__._____ MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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11. / 8. Vollzug des Ladenschlussgesetzes;
"Oberstdorf glitzert" am Sonntag den 03.01.2016
Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
11 | 8 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer
Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorf glitzert“
vom 17.11.2015
Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorf glitzert“ am 03.01.2016 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Beschränkung der Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.
§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis
Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 03. Januar 2016 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03. Januar 2016 außer Kraft.
Oberstdorf, den __.__._____ MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
12. / 9. Sportstätten Oberstdorf;
Sanierung Heini-Klopfer-Skiflugschanze;
Auftragsvergaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
12 | 9 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Projektsteuerungsleistung Kosten/Termine zum Angebotspreis von € 85.000,00 Euro netto an das Büro nps Bauprojektmanagment GmbH, Adolph-Kolping-Platz 1 in 89073 Ulm zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
13. / 10. Wasserversorgung Oberstdorf;
Geplante Trinkwasserpreisanpassung zum 01.01.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.11.2015
|
ö
|
beschließend
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13 | 10 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den Wasserpreis zum 01.01.2016 um 0,20 €/m3 brutto auf nunmehr 1,25 €/m3 brutto zu erhöhen.
Zukünftig wird dem Gemeinderat jährlich der erforderliche, nachhaltige Wasserpreis für das Folgejahr, auf Basis der aktuellen Kalkulationen, vor den Haushaltsberatungen zum Beschluss vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
14. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
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17.11.2015
|
ö
|
informativ
|
14 | |
Datenstand vom 16.12.2015 07:42 Uhr