Datum: 06.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Vorstellung Ortsumgehung Schöllang
32 Flurbereinigungsverfahren Schöllang; Allgemeiner Bericht über den Verfahrensstand
43 Bauantrag auf Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses, Frohmarkt 10, Fl.Nr. 343/0, Gmkg. Oberstdorf
54 Bauantrag Umbau des Gästehauses "Stilllach", Stillachstr. 4b, Fl.Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf
65 Bauantrag auf Bestandserweiterung im Erdgeschoss mit Einbau einer Suite im Erdgeschoss des Hotels "Birgsauer Hof", Birgsau 9+10, Fl.Nr. 3554, Gmkg. Oberstdorf
76 Bauantrag auf temporäre Aufstellung eines Kinder-Apres-Ski-Zeltes am Söllereck, Kornau-Wanne 10, Fl.Nr. 4454/78, Gmkg. Oberstdorf
87 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Riedweg, Fl.Nr. 1012, Gmkg. Schöllang
98 Bauantrag auf Erneuerung und Erweiterung eines Stadels im Gschlief, Fl.Nr. 3028/0, Gmkg. Oberstdorf
109 Bauvoranfrage auf Anbau eines Ausstellungsraumes beim Anwesen Im Steinach 23, Fl.Nr.809/0, Gmkg. Oberstdorf
1110 Bauleitplanung; Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bannholz" für die Grundstücke Fl.Nrn. 742/0 und 660/0 Tfl., Gmkg. Oberstdorf und zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
1211 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung Paul-Gerhardt-Straße
13 Verschiedenes
13.112 Verschiedenes; Stellungnahme zu Errichtung und Betrieb eines Kleinskiliftes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4454/19, Gmkg. Oberstdorf

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö informativ 1
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2. / 1. Vorstellung Ortsumgehung Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bauausschuss begrüßt die Umlegung der Kreisstraße OA 26 an den nördlichen Ortsrand von Schöllang und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Baumaßnahme, die notwendige Umwidmung der bisherigen Kreisstraße OA 26 zur Ortsstraße vorzunehmen. Die vom Markt Oberstdorf über das Flurbereinigungsverfahren Schöllang zur Verfügung gestellten Straßengrundflächen sind vom Landkreis Oberallgäu zu erwerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. / 2. Flurbereinigungsverfahren Schöllang; Allgemeiner Bericht über den Verfahrensstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö 32

Beschluss

Der Sachstandsbericht der Verwaltung und des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. / 3. Bauantrag auf Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses, Frohmarkt 10, Fl.Nr. 343/0, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des Anwesens Am Frohmarkt 10 und der Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zu versagen, weil zahlreiche Widersprüche zur Ortsgestaltungssatzung vorliegen und sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Zugleich wird der Bauherrin in Aussicht gestellt, dass bei Umplanung und vollständigem Einhalten insbesondere der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung sowie Reduzierung von Baumasse, Höhe und Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Die mit der Bauverwaltung abgestimmten und überarbeiteten Pläne sind erneut dem Gremium vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. / 4. Bauantrag Umbau des Gästehauses "Stilllach", Stillachstr. 4b, Fl.Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 54

Beschluss

Der Baususschuss beschließt, dem Bauantrag auf Umbau des bestehenden Gästehauses „Stillach“, Stillachstraße 4b, Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB nur hinsichtlich der geplanten Innenumbauten im Hauptbaukörper, der geplanten Dachgauben und des geplanten „Erkers“ zu erteilen.

Sowohl wegen fehlenden Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 hinsichtlich der Bauweise als auch wegen der unzulässigen Wohnnutzung an der Grundstücksgrenze sowie wegen Entgegenstehens der Regelungen der Punkte 2.1 und 5.4 OGS wird das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Zwischenbau versagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. / 5. Bauantrag auf Bestandserweiterung im Erdgeschoss mit Einbau einer Suite im Erdgeschoss des Hotels "Birgsauer Hof", Birgsau 9+10, Fl.Nr. 3554, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Einbau einer Suite im Erdgeschoß des Hotels Birgsauer Hof, Birgsau 9+10, Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB unter Zustimmung zu Abweichungen von Punkt 3.1 und 5.4 OGS vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung (Wasser) zu erteilen. Punkt 4.2 OGS findet für den Anbau Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. / 6. Bauantrag auf temporäre Aufstellung eines Kinder-Apres-Ski-Zeltes am Söllereck, Kornau-Wanne 10, Fl.Nr. 4454/78, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung einer Kinder-Après-Skibar bei der „Alpe Oberstdorf“, Kornau-Wanne 10, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 2 BauGB vorbehaltlich der Erteilung der notwendigen naturschutz-fachlichen Erlaubnis sowie vorbehaltlich des Einverständnisses des Sachgebietes Immissionsschutz am Landratsamt Oberallgäu zu erteilen.

Die Kinder-Après-Skibar darf nur während der Winterbetriebszeit der Söllereckbahn betrieben werden und muss unmittelbar danach abgebaut werden.

Das Landratsamt Oberallgäu soll in seinem Genehmigungsbescheid eine Begrünung in den Sommermonaten bewirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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8. / 7. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Riedweg, Fl.Nr. 1012, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1012, Gmkg. Schöllang, gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, weil eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den festgesetzten Baugrenzen in diesem Fall eines freistehenden Gebäudes die Grundzüge der Planung berühren würden.

Für den Fall der Kostenübernahme durch die Bauherrschaft und der dienstbarkeitlichen Absicherung einer künftig denkbaren Umgehungsstraße (Klageverzicht, Immissionsduldung, Duldung notwendiger Baumaßnahmen, etc.) sowie nach Eintragung eines Teilungsverbots könnte auch eine Änderung der Ortsabrundungssatzung in Erwägung gezogen werden, allerdings nur dergestalt, dass die „private Grünfläche“ in ihrer bisherigen Größe vollständig erhalten bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. / 8. Bauantrag auf Erneuerung und Erweiterung eines Stadels im Gschlief, Fl.Nr. 3028/0, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 98

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Ersatzbau eines Holzstadel im Wintergatter Gschlief das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Maßgaben gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu erteilen:

?        Vorbehaltlich der Erteilung der notwendigen naturschutzfachlichen Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde.
?        Vorbehaltlich einer positiven Einschätzung eines Geologen.

Die Abgrabung ist landschaftsschonend zu gestalten. Der Stadel soll mit seiner bergseitigen Wand den Hang stützen und landschaftsgerecht eingegrünt werden.
Die Tore des Gebäudes sind als Holztore zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. / 9. Bauvoranfrage auf Anbau eines Ausstellungsraumes beim Anwesen Im Steinach 23, Fl.Nr.809/0, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 109

Beschluss

Der Bauauschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Anbau eines Ausstellungsraumes an das Wohn- und Geschäftshaus Im Steinach 23 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu verweigern, weil das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Alpgaustraße“ entspricht und Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB aus städtebaulichen Erwägungen heraus nicht in Betracht kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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11. / 10. Bauleitplanung; Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bannholz" für die Grundstücke Fl.Nrn. 742/0 und 660/0 Tfl., Gmkg. Oberstdorf und zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 1110

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, auf Basis der vorgelegten Planskizzen vom 09.09.2013 sowie des Grundveräußerungsplanes der DB Immobilien vom 30.06.2015, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bannholz“, der den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 742/0 und eine Teilfläche der Bahnanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 660/0, Gmkg. Oberstdorf, gemäß beiliegender, unmaß stäblicher Planzeichnung umfasst. Dieser Bereich liegt zwischen der Bahnlinie im Westen, dem Friedhofweg im Südosten und der Straße „Am Bannholz“ im Nordosten. Auf die Widmung der Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. 660/0, Gmkg. Oberstdorf, als Eisenbahnanlage ist nachrichtlich hinzuweisen und Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB unter den Vorbehalt einer Entwidmung zu stellen.

Der Bebauungsplan erhält den Namen „Gewerbegebiet Am Bannholz“.

Die Darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Parallelverfahren von „gemischter Baufläche“ zu „gewerbliche Baufläche“ zu ändern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zeitgleich sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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12. / 11. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung Paul-Gerhardt-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 1211

Beschluss

Der Markt Oberstdorf beabsichtigt, die Ortsstraße „Paul-Gerhardt-Straße“, Fl.-Nrn. 1675/6 (Teilfläche) und 1675/7, Gmkg. Oberstdorf, eingetragen im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen (Blatt Nr. 115), einzuziehen.

Die Einziehung ist erforderlich aufgrund der Veräußerung des Grundstückes Fl.-Nr. 1675/7, Gmkg. Oberstdorf, an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Oberstdorf zur Errichtung eines Gemeindezentrums und des damit verbundenen Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

Mit der Einziehung entfallen der Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen (Art. 8 Abs. 4 BayStrWG). Des Weiteren erlischt mit der Einziehung die Straßenbaulast des Marktes Oberstdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö informativ 13
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13.1. / 12. Verschiedenes; Stellungnahme zu Errichtung und Betrieb eines Kleinskiliftes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4454/19, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö 13.112

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, in der Stellungnahme zum seilbahnrechtlichen Verfahren über den Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Kleinskiliftes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4454/19, Gmkg. Oberstdorf keine Einwendungen zu erheben, da es sich gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB um ein privilegiertes Vorhaben handelt, dem – vorausgesetzt die naturschutzrechtliche Erlaubnis wird erteilt und der Lift wird jeweils unmittelbar nach Ende der Wintersaison wieder abgebaut. – keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2015 07:55 Uhr