Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.11.2023, vom 23.11.2023
02 Bekanntgaben
03 Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe
03.01 Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Oberstdorf
03.02 Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Kurbetriebe Oberstdorf
03.03 Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Sportstätten Oberstdorf
03.04 Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 des Marktes Oberstdorf
04 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
05 Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 in Oberstdorf
06 Verschiedenes

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01. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.11.2023, vom 23.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö 01

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 14.11.2023.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 23.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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02. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö informativ 02
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03. Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03
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03.01. Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03.01

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke des Marktes Oberstdorf 
für 2024 werden im Erfolgsplan der Jahresüberschuss auf                €        595.739 
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf               €     1.884.000
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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03.02. Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Kurbetriebe Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03.02

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Oberstdorf 
für 2024 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                                67.577 EUR

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf                        19.764.816 EUR
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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03.03. Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2024 der Sportstätten Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03.03

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Sportstätten des Marktes Oberstdorf 
für 2024 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                         €        1.227.500

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf              €        3.026.950
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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03.04. Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 des Marktes Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03.04

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   € 35.922.300

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 33.564.400
     ab.



§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 15.111.000
festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  € 14.541.816
     festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                 €     845.495
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                   €     800.000
festgesetzt.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im 
Vermögenshaushalt des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
plan des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                   € 1.500.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.


§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  1.000.000 
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  4.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                 €  8.000.000 
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2024

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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04. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 04

Beschluss

H A U S H A L T S S A T Z U N G 


der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2024


I.

Aufgrund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 €   13.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                €     3.600

ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht 
Vorgesehen. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 


§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. 


II. 

Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.


Oberstdorf, __.__.2023

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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05. Erlass einer Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 in Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 05

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 

Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung)
vom 

Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S 2407) in Verbindung mit der Ladenschlussverordnung (LSchlV) in der derzeit gültigen Fassung und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Verordnung:

§ 1
Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage
In den Verkaufsstellen im Markt Oberstdorf dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Oberstdorf kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.

§ 2
Sonn- und Feiertage
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Jahr
2024


Monat
Tage


Januar
01., 06.
Februar
11., 18.
März
24., 31.
April
01.
Mai
05., 09., 12., 19., 20., 26., 30.
Juni
02., 09., 16., 23., 30.
Juli
07., 14., 21., 28.
August
04., 11., 15., 18., 25.
September
01., 08., 15., 22., 29., 
Oktober
03., 06., 13., 20., 27., 
November

Dezember
26., 29.

§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.

(2) Der § 17 LadSchlG (Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft, sie gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Oberstdorf, den 


MARKT OBERSTDORF, 19.12.2023



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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06. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö informativ 06
Datenstand vom 25.01.2024 14:27 Uhr