Datum: 23.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.10.2023, vom 19.10.2023 und vom 24.10.2023
02 Bekanntgaben
03 Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
03.01 Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergabe VE112 - Putzarbeiten
03.02 Neubau Therme Oberstdorf; VE105a Holzbauarbeiten Therme - Nachtrag 03, 04 und 05
03.03 Neubau Therme Oberstdorf; Freigabe der Ausschreibungsreife für VE114 Fliesen-/Estricharbeiten
04 Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Antrag der Initiatoren „Gaststätte in Schöllang“ vom 23.11.2022 und 10.10.2023
05 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf
05.01 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erfahrungsbericht Sommersaison und Beschluss über Änderungen am bestehenden System
05.02 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
05.03 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Umstellung der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze Renksteg und Mühlacker auf privatrechtlichen Betrieb zum 20.12.2023; Beschlussfassung über die Einstellbedingungen
05.04 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
05.05 Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Umstellung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzes P1 auf privatrechtlichen Betrieb zum 01.07.2024; Beschlussfassung über die Einstellbedingungen
06 Antrag zur Geschäftsordnung; § 31 Satz 1, Dauer der Sitzung
07 Verschiedenes

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01. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.10.2023, vom 19.10.2023 und vom 24.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 01

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 10.10.2023.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 19.10.2023.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 24.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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02. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö informativ 02
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03. Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beratend 03
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03.01. Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergabe VE112 - Putzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 03.01

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, im Projekt Neubau Therme Oberstdorf das Gewerk VE112 Putz- und Stuckarbeiten an die Firma Mike Stuckateurbetrieb aus Leutkirch zum Angebotspreis von 109.742,57 Euro netto zu vergeben. Die Verwaltung wird zum Vertragsabschluss und zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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03.02. Neubau Therme Oberstdorf; VE105a Holzbauarbeiten Therme - Nachtrag 03, 04 und 05

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 03.02

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, im Projekt Neubau Therme Oberstdorf die sachlich und formell geprüften Nachträge 03, 04 und 05 der Firma Holzbau Buhmann GmbH & Co. KG, Gewerk VE105a – Holzbauarbeiten Therme, zu beauftragen. Etwaige Ansprüche auf Dritte sind nach dem Verursacherprinzip durch die Verwaltung zu prüfen. Die Verwaltung wird zur Beauftragung der Angebote ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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03.03. Neubau Therme Oberstdorf; Freigabe der Ausschreibungsreife für VE114 Fliesen-/Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 03.03

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Einzelgewerk VE114 Fliesen-/Estricharbeiten gemäß Sitzungsunterlagen im Projekt Neubau Therme Oberstdorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben und befähigt die Verwaltung zur Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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04. Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Antrag der Initiatoren „Gaststätte in Schöllang“ vom 23.11.2022 und 10.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 08
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 04

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt in Absatz 1 und unter Nr. 1 Abs. 2 das Wort „Mietwohnraum“ in „Wohnraum“ zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt in Absatz 2 die Jahreszahl 2024 zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Entwurfsplanungen zum Anbau einer Gastronomie auf der Ostseite des Anwesens „Schelchwangweg 1“, Fl.Nr.106 der Gemarkung Schöllang (Variante 1: Erdgeschossige Gastronomie mit Terrasse; Variante 2: zuzüglich ausgebautem 1. OG mit Wohnraum), deren Kostenberechnungen und dem vorgestellten konzernübergreifenden Finanzierungsmodellen.

Der Marktgemeinderat beschließt, das Projekt Ansiedlung einer Gastronomie im Ortsteil Schöllang unter folgenden Maßgaben in/ab 2024 weiterzuverfolgen und umzusetzen:

  1. Die Ausführungsplanung soll in Variante 1 (oder in Variante 2 mit Wohnraum im 1.OG erfolgen. Es sind dort 2, (3 oder max. 4?) Wohneinheiten vorzusehen).

  1. Das Projekt wird zur Umsetzung dem Geschäftsfeld der Immobiliengesellschaft Oberstdorf GmbH (IGO) zugewiesen.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt empfehlend an den Aufsichtsrat der IGO durch Beschluss die Geschäftsführung der IGO zu beauftragen, entsprechende Mittel gemäß der Kostenberechnung des Architekten vom 28.07.2023 für die Ausführungsvariante (1 oder 2) im Wirtschaftsplan 2024 der IGO vorzusehen.
Der Marktgemeinderat beschließt ebenfalls empfehlend an den Aufsichtsrat der IGO, die Geschäftsführung zu ermächtigen, die zur Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Planer-, Fachplaner- und Gutachterleistungen im Rahmen der bewilligten Mittel im Wirtschaftsplan 2024 der IGO in Auftrag zu geben.

  1. Solange für die IGO wirtschaftlich notwendig, gleicht der Markt Oberstdorf ein entstehendes, nachgewiesenes Investitions- und jährliches Betriebskostendefizit aus diesem Projekt der IGO aus. 

  1. Die Kämmerei wird beauftragt, eine zulässige und mögliche Co-Finanzierung des Jahresdefizits aus dem Projekt der IGO mit dem Eigenbetrieb Kurbetriebe Oberstdorf in einer Größenordnung des Aufwands der bisherigen Vorhaltungen einer Tourist-Information Außenstelle im Ortsteil Schöllang einvernehmlich herbeizuführen.

  1. Vor rechtsverbindlichen Beauftragungen weiterer Schritte (Ziffer 3 dieses Beschlusses) und weiterer Verpflichtung Dritter ist mit dem potenziellen Pachtinteressenten ein Pachtvertrag abzuschließen (Jahrespachtsumme XX XXX,- Euro mit Umsatzpachtkomponente.)

  1. Die Initiative „Gastronomie Schöllang“ ist gehalten, in bestmöglich verbindlicher und nachhaltiger Form zu dokumentieren, welches freiwillige finanzielle Engagement insbesondere von Vermieterbetrieben im Ortsteil Schöllang zur jährlichen Deckung des Aufwands beigebracht und gesichert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

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05. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 05
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05.01. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erfahrungsbericht Sommersaison und Beschluss über Änderungen am bestehenden System

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.01

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 31 Satz 1, Dauer der Sitzung GschO um 22.33 Uhr die Sitzung zu beenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt folgenden Halbsatz im Beschlussvorschlag zu streichen:

„soweit diese Übernachtungsgäste in den Ortseilen, Tälern und in den Randbereichen des Kernortes, z.B. Jauchen, Reute, Kühberg, Campingplätze, Stillachsiedlung und Plattenbichl untergebracht sind sowie die Randbereiche umfasst, für die keine Busanbindung in fußläufiger Entfernung besteht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Auswertung der Erfahrungen aus der Sommersaison 2023 zum Betrieb der Parkplatzbewirtschaftung und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu.

Der Marktgemeinderat stimmt auch der Ausweitung der Erstattung von Parkgebühren für Nutzer der Allgäu-Walser Premium Card von 5 auf 8 Stunden zu, soweit diese Übernachtungsgäste in den Ortseilen, Tälern und in den Randbereichen des Kernortes, z.B. Jauchen, Reute, Kühberg, Campingplätze, Stillachsiedlung und Plattenbichl untergebracht sind sowie die Randbereiche umfasst, für die keine Busanbindung in fußläufiger Entfernung besteht. Der Zeitpunkt der Umstellung soll spätestens 20.12.2023 erfolgen, in Abhängigkeit mit der technischen Umsetzung.
Die entsprechenden Mittel sind als Ausgabe im Wirtschaftsplan der Kurbetriebe und als Einnahme im Kernhaushalt des Markt Oberstdorf für 2024 und die Folgejahre vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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05.02. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.10.2019 ö beschließend 99
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 07
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.02

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf“ mit folgendem Wortlaut:

1. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), aufgrund der §§ 13, 46 Abs. 1 Nr. 4a und 49 Abs. 1 Nr. 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), aufgrund der Art. 2 und 6 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) und aufgrund des § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. November 2022 (GVBl. S. 663), durch Verordnung vom 29. November 2022 (GVBl. S. 678), durch Verordnung vom 28. November 2022 (GVBl. S. 688), durch Art. 17a Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695), durch Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 726) und durch § 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 727), erlässt der Markt Oberstdorf folgende

1. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 

§ 1
Änderungen
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 wird wie folgt geändert:
  1. Die Anlage 1 vom 15.03.2023 wird vollständig durch die Anlage 1 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf vom [Ausfertigungsdatum] ersetzt, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist. 
  2. Die Anlage 2 vom 15.03.2023 wird vollständig durch die Anlage 2 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf vom [Ausfertigungsdatum] ersetzt, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist. 


§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 20.12.2023 in Kraft. 

Oberstdorf, [Ausfertigungsdatum] 
MARKT OBERSTDORF
                                                                                            -Siegel-
Klaus King
Erster Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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05.03. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Umstellung der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze Renksteg und Mühlacker auf privatrechtlichen Betrieb zum 20.12.2023; Beschlussfassung über die Einstellbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 08
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.03

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt sowohl die Tariftabelle in Anlage 1 als auch die Einstellbedingungen der Parkplätze P2, Mühlacker und Renksteg, wie sie in der Anlage 2 bis 4 im Entwurf vorliegen. Die Anlagen 1 bis 4 werden Bestandteil dieses Beschlusses.

Die am 09.02.2023 beschlossenen Sonderregelungen für Pendler bleiben von diesem Beschluss im Übrigen unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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05.04. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.04

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf“ mit folgendem Wortlaut:

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), aufgrund der §§ 13, 46 Abs. 1 Nr. 4a und 49 Abs. 1 Nr. 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), aufgrund der Art. 2 und 6 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) und aufgrund des § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. November 2022 (GVBl. S. 663), durch Verordnung vom 29. November 2022 (GVBl. S. 678), durch Verordnung vom 28. November 2022 (GVBl. S. 688), durch Art. 17a Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695), durch Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 726) und durch § 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 727), erlässt der Markt Oberstdorf folgende

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 


§ 1
Änderungen
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom [...] wird wie folgt geändert:
  1. Die Anlage 1 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf vom [Ausfertigungsdatum] wird vollständig durch die Anlage 1 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf vom [Ausfertigungsdatum] ersetzt, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist. 
  2. Die Anlage 2 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren vom [Ausfertigungsdatum] im Markt Oberstdorf wird vollständig durch die Anlage 2 zur Parkgebührenordnung in der Fassung der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf vom [Ausfertigungsdatum] ersetzt, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist. 


§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft. 

Oberstdorf, [Ausfertigungsdatum] 
MARKT OBERSTDORF
                                                                                            -Siegel-
Klaus King
Erster Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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05.05. Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Umstellung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzes P1 auf privatrechtlichen Betrieb zum 01.07.2024; Beschlussfassung über die Einstellbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.05

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt sowohl die Tariftabelle in Anlage 1 als auch die Einstellbedingungen für den Parkplatz P1, wie sie in der Anlage 2 im Entwurf vorliegen. Die Anlagen 1 und 2 werden Bestandteil dieses Beschlusses. 

Die am 09.02.2023 und am 23.11.2023 beschlossenen Sonderregelungen für Pendler und Gäste bleiben von diesem Beschluss im Übrigen unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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06. Antrag zur Geschäftsordnung; § 31 Satz 1, Dauer der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 06

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 31 Satz 1, Dauer der Sitzung GschO um 22.43 Uhr die Sitzung zu beenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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07. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö informativ 07
Datenstand vom 21.12.2023 09:04 Uhr