Datum: 16.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"
Gremium: Schulverbandsversammlung
Körperschaft: Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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01. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öffentlicher Teil vom 16.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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beschließend
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01 | |
Beschluss
Die Schulverbandsversammlung genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ihrer Sitzung vom 16.05.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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02. Bauliches Konzept Mittelschule; VGV-Verfahren - Veröffentlichung Ausschreibung Objektplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Markt Oberstdorf)
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Schulverbandsversammlung
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25.11.2020
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ö
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informativ
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5 | 4 |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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24.06.2021
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ö
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7 | 5 |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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19.10.2021
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ö
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4 | 4 |
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Nicht sichtbar
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Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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12.04.2022
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ö
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3 | 3 |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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25.10.2022
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ö
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beschließend
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03 | |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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06 | |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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beschließend
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02 | |
Beschluss
Die Schulverbandsversammlung der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) nimmt Kenntnis von den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen.
Die Schulverbandsversammlung der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) beschließt, die Leistungen der Objektplanung (LPH 1 bis 9) öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung ist durch die Verwaltung der Marktgemeinde Oberstdorf entsprechend so anzupassen, dass eine Trennung der Leistung zwischen der Leistungsphase 5 und der Leistungsphase 6 erfolgen kann.
Dem Schulverband ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ausschreibung die Vergabepflicht einhergeht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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03. Organisation- und Finanzierung der Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf -Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für die Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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beschließend
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03 | |
Beschluss
- Die bestehende Mittagsverpflegung ist in der bisherigen Form weiterzuführen. Eine Umlage der Personal-, Energie- und Raumkosten auf den Preis des Mittagessens (aktuell 3,00 Euro) erfolgt nicht. Diese Kosten werden vom Sachaufwandsträger voll getragen. Die Kosten für das Mittagessen sind so zu kalkulieren, dass rein durch den Einkauf und die Abgabe der Essen kein Defizit entsteht.
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) beschließt die nachstehende
Benutzungs- und Entgeltordnung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für die Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf.
§ 1 Allgemeines
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) betreibt an der Mittelschule Oberstdorf eine Mittagsverpflegung. Die Mittagsverpflegung wird im Rahmen eines Schülerprojektes durch die Schule unterstützt.
- Die Mittagsverpflegung findet in der Cafeteria der Mittelschule Oberstdorf statt.
- Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
§ 2 Zuständigkeit
- Der Einkauf, die Zubereitung und die Ausgabe der Mittagsverpflegung erfolgt durch den Sachaufwandsträger.
- Die Bestellung der Mittagsverpflegung und die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Sachaufwandsträger.
§ 3 Öffnungszeiten/Teilnahme /Ausschluss
- Die Mittagsverpflegung erfolgt an Schultagen montags bis donnerstags von 12:50 Uhr bis 13:30 Uhr. In den Ferien findet keine Mittagsverpflegung statt.
- Teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Oberstdorf sowie die Lehrerinnen und Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule. Der Besuch ist freiwillig.
- Der Schulleiter kann ein Kind von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausschließen,
- wenn sich das Kind wiederholt nicht an die während der Mittagsverpflegung geltenden Regeln hält,
- zum Schutz von anderen Kindern.
§ 4 Essensentgelt / Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von den Teilnehmenden ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Mittagsverpflegung wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Die Kosten für das Mittagessen sind so zu kalkulieren, dass rein durch den Einkauf und die Abgabe der Essen kein Defizit entsteht.
- Eine Umlage der Personal-, Energie- und Raumkosten auf den Preis des Mittagessens erfolgt nicht. Diese Kosten werden vom Sachaufwandsträger voll getragen.
- Die Personensorgeberechtigten können beim zuständigen Sozialamt bzw. Jobcenter einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Kosten der Mittagsverpflegung stellen. Die Schule weist die Personensorgeberechtigten bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung auf diese Antragsmöglichkeit hin.
§ 5 Verpflegung
Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) bietet im Rahmen der Mittagsverpflegung im Benehmen mit der Schulleitung der Mittelschule Oberstdorf eine Mittagsverpflegung an. Aus einer Speisekarte können verschiedene Gerichte und Getränke ausgewählt werden - zudem gibt es ein wechselndes "Tagesgericht".
§ 6 Anmeldung
- Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur Mittagsverpflegung erfolgt durch Kauf eines Essensbons in der ersten oder zweiten Pause.
- Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Mittagsverpflegung besteht nicht.
§ 7 Personal
Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) stellt für den Betrieb der Mittagsverpflegung notwendiges Personal im Benehmen mit der Schulleitung der Mittelschule Oberstdorf ein.
§ 8 Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass
Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Mittagsverpflegung zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verpflegung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss.
§ 9 Haftung
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mittagsverpflegung entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Unbeschadet von Absatz 1 haftet der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mittagsverpflegung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Insbesondere haftet der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden. Dritte im Sinne dieser Regelung sind insbesondere andere Kinder oder deren Eltern.
- Eine Haftung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) wegen einer eventuellen Verletzung der Aufsichtspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Unfallversicherung
Für Besucher der Mittagsverpflegung besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII).
§ 11 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 17. Oktober 2023 in Kraft.
Oberstdorf, den 16. Oktober 2023
Klaus King
Verbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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04. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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beschließend
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04 | |
Beschluss
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Schulverbandes Volksschule Oberstdorf
(Mittelschule)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 27 und Art. 41 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie Art. 66 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 716.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 667.900
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der durch sonstige Einnahmen des Schulverbandes nicht gedeckte Bedarf wurde auf die Mitgliedsgemeinden wie folgt umgelegt:
a) ungedeckter Bedarf im
Verwaltungshaushalt (Umlagesoll): € 442.800
b) ungedeckter Bedarf im
Vermögenshaushalt (Umlagesoll): € 557.900
c) Zahl der Verbandsschüler
am 01.10.2023 (Bemessungsgrundlage): 250 Schüler
d) Umlagebeitrag
je Verbandschüler (Umlagesatz): € 4.002,80
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.____
SCHULVERBAND
VOLKSSCHULE OBERSTDORF
(Mittelschule)
Klaus King
Schulverbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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05. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule))
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Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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informativ
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05 | |
Datenstand vom 25.04.2024 14:27 Uhr