Datum: 16.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Eintritt in die Tagesordnung
21 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.09.2016, vom 29.09.2016, vom 06.10.2016, vom 11.10.2016, vom 18.10.2016 und vom 19.10.2016
3 Bericht des 1. Bürgermeisters
42 Neubau Busbahnhof/Mobilitätszentrum Oberstdorf; Auftragsvergabe für die Planungsleistungen
53 Sozialer Wohnungsbau Trettachkanal
6 Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze;
6.14 Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergabe VE 5310 Zaunanlage Schrägaufzug
6.25 Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergabe VE 2528 Beschichtung
6.36 Gewährung eines Kassenkredites des Marktes Oberstdorf an seinen Eigenbetrieb Sportstätten
77 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf für das Jahr 2016 (Ladenschlussverordnung)
88 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Frühlingsfest" am Sonntag den 30.04.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
99 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Oberstdorfer Eiszeit" am Sonntag den 29.01.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
1010 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Oberstdorfer Fotogipfel" am Sonntag den 11.06.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
1111 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Kleinkunsttage" am Sonntag den 03.09.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr
1212 Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2017 und 2018;
1313 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß der Neuregelung in §2 b UStG; Abgabe einer Optionserklärung nach § 2 Abs. 3 UStG
14 Verschiedenes

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1. Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Eintritt in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 42
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1
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2. / 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.09.2016, vom 29.09.2016, vom 06.10.2016, vom 11.10.2016, vom 18.10.2016 und vom 19.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö 21

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschriften (öffentlicher Teil) seiner Sitzungen vom 22.09.2016, vom 29.09.2016, vom 06.10.2016, vom 11.10.2016, vom 18.10.2016 und vom 19.10.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö informativ 3
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4. / 2. Neubau Busbahnhof/Mobilitätszentrum Oberstdorf; Auftragsvergabe für die Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 42
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau Busbahnhof/Mobilitätszentrum Oberstdorf wird der 1. Preisträger die Architekten Fischer & Gibbesch Architekten GbR aus Sonthofen, zusammen mit dem Ingenieurbüro Schneider & Theisen GmbH Ingenieurbüro für Bauwesen aus Sonthofen, bis zur Leistungsphase 5 HOAI beauftragt.

Bei der weiteren Planung ist unter anderem die Angemessenheit des Daches, in Bezug auf Kosten und Erfordernis, zu prüfen. Auch auf die Aufenthaltsqualität im Bereich des Busbahnhofes soll bei der Gestaltung besondere geachtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. / 3. Sozialer Wohnungsbau Trettachkanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 53

Beschluss

Auf dem Grundstücksflächen vom Trettachkanal (Teilflächen aus FlSt. 2736/2, 2736/13 und 2736/15) sollen Wohnbauflächen entwickelt werden. Es ist vorgesehen in diesem Bereich geförderten Wohnungsbau nach der kommunalen Wohnungsbauförderung (2. Säule Wohnungspakt Bayern) zu errichten.

Für die Planungskosten der Baulandentwicklung soll ein Förderantrag gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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6. Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 6
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6.1. / 4. Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergabe VE 5310 Zaunanlage Schrägaufzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö 6.14

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Vergabe der Leistung VE 5310 Zaunanlage Schrägaufzug an die Fa. Zaunteam Allgäu GmbH & Co.KG, Am Zehrer 3, 87541 Unterjoch zum Nebenangebotspreis von netto 97.482,45 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. / 5. Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergabe VE 2528 Beschichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö 6.25

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Vergabe der Leistung VE 3525 Beschichtungsarbeiten an die Fa. Dobler GmbH & Co.KG, Innovapark 20, 87600 Kaufbeuren zum Angebotspreis von netto 17.830,10 Euro zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. / 6. Gewährung eines Kassenkredites des Marktes Oberstdorf an seinen Eigenbetrieb Sportstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 6.36

Beschluss

Der Markt Oberstdorf gewährt seinem Eigenbetrieb Sportstätten einen Kassenkredit in Höhe von € 3.500.000,00. Die anfallenden Kosten sind dem Markt zu erstatten. Ist die Liquidität bei den Sportstätten wieder gegeben ist der Kassenkredit zurück zu bezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. / 7. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf für das Jahr 2016 (Ladenschlussverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 77

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende

Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung)
vom 16.11.2016
Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S 2407) in Verbindung mit  der Ladenschlussverordnung (LSchlV) in der derzeit gültigen Fassung und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Verordnung:

§ 1
Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage
In den Verkaufsstellen im Markt Oberstdorf dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Oberstdorf kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2017 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.

§ 2
Sonn- und Feiertage
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Jahr
2017


Monat
Tage


Januar
01., 06., 29.,
Februar
05., 26.
März
-
April
09., 16., 17., 30.
Mai
07., 14., 21., 25., 28.
Juni
04., 05., 11., 15., 18., 25.
Juli
02., 09., 16., 23., 30.
August
06., 13., 15., 20., 27.
September
03., 10., 17., 24., 
Oktober
01., 03., 08., 15.,
November
-
Dezember
26., 31.,

§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.

(2) Der § 17 LadSchlG (Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft, sie gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Oberstdorf, den __.__.____
                       MARKT OBERSTDORF
                                                                                                                                         Laurent O. Mies                             
                                         1.Bürgermeister
                                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8. / 8. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Frühlingsfest" am Sonntag den 30.04.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 88

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Frühlingsfest“
      vom 16.11.2016

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Frühlingsfest“ am 30.04.2017 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung der Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 30. April 2017 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2017 außer Kraft.


Oberstdorf, den __.__._____                                                 MARKT OBERSTDORF
                               

       
                                                         Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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9. / 9. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Oberstdorfer Eiszeit" am Sonntag den 29.01.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 99

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass folgender Verordnung:

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Eiszeit“
      vom 16.11.2016

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Eiszeit“ am 29.01.2017 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung der Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 29. Januar 2017 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 29. Januar 2017 außer Kraft.


Oberstdorf, den __.__._____                                                 MARKT OBERSTDORF
                               

       
                                                         Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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10. / 10. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Oberstdorfer Fotogipfel" am Sonntag den 11.06.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1010

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Oberstdorfer Fotogipfel“
      vom 16.11.2016

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Oberstdorfer Fotogipfel“ am 11.06.2017 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung der Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 11. Juni 2017 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 11. Juni 2017 außer Kraft.


Oberstdorf, den __.__._____                                                 MARKT OBERSTDORF
                                                         Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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11. / 11. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; "Kleinkunsttage" am Sonntag den 03.09.2017 Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf von 12 bis 17 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1111

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf beschließt den Erlass einer

Verordnung
über das Offenhalten der
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung
„Kleinkunsttage“
      vom 16.11.2016

Aufgrund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechtes (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl. Nr. 25/1998, S. 956) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige

Anlässlich der Veranstaltung „Kleinkunsttage“ am 03.09.2017 können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

§ 3
Beschränkung der Bezirke

Das Offenhalten beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Oberstdorf.

§ 4
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Außerdem ist ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die festgesetzten Öffnungszeiten hinaus unzulässig.
§ 5
Hinweis

Auf die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 24 Ladenschlussgesetz wird hingewiesen.

§ 6
Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am 03. September 2017 um 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03. September 2017 außer Kraft.


Oberstdorf, den __.__._____                                                 MARKT OBERSTDORF
                               

       
                                                         Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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12. / 12. Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2017 und 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beratend 1212

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation folgende Änderungssatzung:
8. Satzung
zur Änderung   der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung des Marktes Oberstdorf

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der
Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 16.11.2016 folgende Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Oberstdorf
(BGS/EWS) vom 15.12.1992 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Nr. 52/1992)
beschlossen:

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt Euro 2,50 pro Kubikmeter Abwasser“.

§ 2

Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.


Oberstdorf, __.__.2016

MARKT OBERSTDORF


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. / 13. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß der Neuregelung in §2 b UStG; Abgabe einer Optionserklärung nach § 2 Abs. 3 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1313

Beschluss

Hiermit macht der Markt Oberstdorf von seinem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen des Marktes Oberstdorf die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö informativ 14
Datenstand vom 25.01.2017 08:12 Uhr