Datum: 02.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
11 Bauantrag auf Restaurant-, Zimmer- und Saunaerweiterung, Im Ebnat 2, Fl.Nrn. 237 und 238, Gmkg. Tiefenbach; Ortsbesichtigung um 16.30 Uhr; Weiterführung um 19.30 Uhr Sitzungssaal;
2 Bericht des 1. Bürgermeisters;
32 Generalsanierung der Heini-Klopfer-Skiflugschanze; Bauantrag auf Abbruch des Sessellifts und Neubau eines Schrägaufzugs, Zimmeroy, Fl.Nrn. 3340, 3341, 3345, 3708/3, 3719, 3720, Gmkg. Oberstdorf
43 Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahngesetzes (BayESG); Bauantrag auf Neubau einer kuppelbaren 6er Sesselbahn als Ersatzanlage für den Fellhornschlepplift im Skigebiet Fellhorn/Kanzelwand
54 Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle, Im Ried, Fl.Nr. 3028/19, Gmkg. Oberstdorf
65 Bauantrag auf Erweiterung des Reihenendhauses, Oytalstr. 16a, Fl.Nr. 2877/4, Gmkg. Oberstdorf
76 Verfahren Schöllang II; Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
87 Stadt Sonthofen; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Binswangen-Süd“; Beteiligung des Marktes Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange
9 Verschiedenes

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1. / 1. Bauantrag auf Restaurant-, Zimmer- und Saunaerweiterung, Im Ebnat 2, Fl.Nrn. 237 und 238, Gmkg. Tiefenbach; Ortsbesichtigung um 16.30 Uhr; Weiterführung um 19.30 Uhr Sitzungssaal;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 11

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Restaurant-, Zimmer- und Saunaerweiterung beim Anwesen Im Ebnat 2, Fl.Nr. 237 und 238, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und vom Punkt 4.1 der OGS zu befreien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö informativ 2
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3. / 2. Generalsanierung der Heini-Klopfer-Skiflugschanze; Bauantrag auf Abbruch des Sessellifts und Neubau eines Schrägaufzugs, Zimmeroy, Fl.Nrn. 3340, 3341, 3345, 3708/3, 3719, 3720, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag zu Bauteil 5 der Generalsanierung der Heini-Klopfer- Skiflugschanze, Abbruch des Sessellifts und Neubau eines Schrägaufzugs, gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vorbehaltlich der Erteilung der naturschutzfachlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Oberallgäu sowie vorbehaltlich der Erteilung der notwendigen Nachbar-/Eigentümerunterschriften im Hinblick auf die Abstandsflächen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Begleitplan zum Gesamtprojekt sowie die Pläne zu Stadion und Geländeflächen sind dem Bauausschuss möglichst zeitnah zur Kenntnisnahme bzw. Überprüfung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. / 3. Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahngesetzes (BayESG); Bauantrag auf Neubau einer kuppelbaren 6er Sesselbahn als Ersatzanlage für den Fellhornschlepplift im Skigebiet Fellhorn/Kanzelwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Bierenwangschlepplift das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

?        Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
?        Beweissicherung und Reparatur von Schäden an den für die als Bauzufahrt genutzten öffentlichen Straßen bzw. Wege sowie Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauarbeiten.
?        Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten der 3P Geotechnik ZT GmbH, Bregenz, vom 30.11.2015 sind einzuhalten.
?        Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie der ARGE Dietmann/Kohler/Bioplan/Zeitler, Immenstadt, vom 30.11.2015 sowie aus der der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros ArVe, Landsberg, vom 30.11.2015 sind einzuhalten.

Die Leitersteig darf jeweils nur nach vorheriger Freigabe durch ein geeignetes Ingenieurbüro und unter Einhaltung der eventuell von dort aufgegebenen Beschränkungen befahren werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. / 4. Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle, Im Ried, Fl.Nr. 3028/19, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 54

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Oberstdorf, Fl.-Nr. 3028/19, unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen im Sinne von § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen:

  • Erteilung der naturschutzfachlichen Erlaubnis zur Errichtung des Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen.
  • Bestätigung des ausreichenden Brandschutzes selbst bei möglicherweise unzureichender kommunaler Löschwasserversorgung.
  • Ordnungsgemäße Abwasserentsorgung.
  • Vertragliche Absicherung der tatsächlich vorhandenen Erschließung.
  • Die Tore des Gebäudes sind als Holztore gemäß Punkt 7.1 OGS zu errichten.

Intensive Eingrünung in Abstimmung mit der Bauverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde, die deutlich über den reinen naturschutzfachlichen Ausgleich hinausgeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. / 5. Bauantrag auf Erweiterung des Reihenendhauses, Oytalstr. 16a, Fl.Nr. 2877/4, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Erweiterung des Reihenendhauses, Oytalstr. 16a um 4 m nach Norden das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB unter folgenden Maßgaben zu erteilen:

  • Von der Bauherrin wird eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, das Gebäude auf Dauer weiterhin selbst zu nutzen und zur Sicherung die entsprechenden Dienstbarkeiten einzutragen (1. Wohnsitz, Teilungsverbot, Veräußerungsverbot an Dritte).
  • Auf der Ostseite des Gebäudes dürfen keine Balkone angebracht werden.
  • Auf der Nordseite des Gebäudes sind Fensterläden anzubringen.
  • Fensterformate und –aufteilungen sowie der Holzschirm des Bestandes sind im Neubauteil zu übernehmen.
  • Es ist durch entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid abzusichern, dass der Bauherr in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten mindestens den Grundschutz für sein Gebäude sicherzustellen hat, da dieser derzeit durch den Markt Oberstdorf nicht gewährleistet ist.

Die Erweiterung ist in Anlehnung an den Bestand standortgerecht einzugrünen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. / 6. Verfahren Schöllang II; Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vertragsentwurf des Amtes für ländliche Entwicklung. In Abwägung von Kosten und Nutzen beschließt der Bauausschuss, diesen Vertragsentwurf anzunehmen und ermächtigt Herrn 1. Bürgermeister Mies zur Ausfertigung des Vertrags.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. / 7. Stadt Sonthofen; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Binswangen-Süd“; Beteiligung des Marktes Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Binswangen-Süd“ der Stadt Sonthofen und stellt fest, dass Belange des Marktes Oberstdorf nicht betroffen sind. Deshalb werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2016 ö informativ 9
Datenstand vom 09.03.2016 07:16 Uhr