Datum: 03.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Wildbachausbau Roßbichlbach im Dummelsmoos; Projektvorstellung durch das WWA Kempten;
32 Breitbandförderprogramm Bayern; Vergabe des Auftrags für die Ausbaugebiete Rubi/Reichenbach/Schöllang und Tiefenbach/Jauchen/Reute
4 Straßen- und Brückenbau Tiefenbach; Erneuerung der Rohrmooser Straße und Mühlbachbrücke BW 1022; Planungsauftrag;
53 Unwetter vom 14.06.2015; Hochwasserschutz Wohnbebauung Am Faltenbach und Oybele; Vorstellung der Abflussuntersuchung; Auftragsvergabe;
64 Bauantrag auf Neubau der Hinteren Entschenalpe, Fl.Nr. 919, Gmkg. Schöllang,
75 Bauantrag auf Ersatzbau für den bestehenden Schuppen, Fl.Nrn. 2399/1, 2393, Gmkg. Oberstdorf,
86 Bauantrag auf Errichtung einer begrünten Einfriedung, Dietersberg, Fl.Nr. 3147/6, Gmkg. Oberstdorf,
97 Bauantrag auf Stallanbau an die bestehende Hirtenhütte am Grat Vordere Einödsbergalpe Fl.Nr. 3213/4, Gmkg. Oberstorf,
108 Bauantrag auf Umbau des Gästehauses „Stillach“, Stillachstr. 4b, Fl.-Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf; erneute Behandlung
119 Bauantrag auf Anbau einer Garage an das bestehende Anwesen Schwand 1, Fl.Nr. 3382/2, Gmkg. Oberstdorf
1210 Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit landwirtschaftlicher und privater Nutzung und Ferienwohnungen, Birgsauer Str., Fl.Nr. 1907/3, Gmkg. Oberstdorf
1311 Bauvoranfrage auf Aufstockung der Adula-Klinik, In der Leite 6, Fl.Nr. 2570/8, Gmkg. Oberstdorf
1412 Flurbereinigung Schöllang II; Kostenbeteiligung des Marktes Oberstdorf am Wirtschaftsweg Heuländer und am südlichen Moorbadweg
1513 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Erweiterung der Widmung der Kratzerstraße (Ortsstraße Nr. 121) um das Grundstück Fl.Nr. 1741/2, Gmkg. Oberstdorf;
1614 Bebauungsplan "Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg"; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise nach Ablauf der Zurückstellung (Erlass einer Veränderungssperre oder Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)
17 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. / 1. Wildbachausbau Roßbichlbach im Dummelsmoos; Projektvorstellung durch das WWA Kempten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bauausschuss begrüßt die vom Wasserwirtschaftsamt Kempten zum Schutz der Wohnbebauung Am Dummelsmoos vorgestellte Planung „ Wildbachausbau Roßbichlbach“ und beschließt den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, -Vorhabensträger- und dem Markt Oberstdorf zum Bau und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen am Roßbichlbach.

Der Eigenanteil von 30 % der Projektkosten (vorläufig ca. 120.000 €) ist im Haushalt 2017 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / 2. Breitbandförderprogramm Bayern; Vergabe des Auftrags für die Ausbaugebiete Rubi/Reichenbach/Schöllang und Tiefenbach/Jauchen/Reute

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich des Förderbescheides der Regierung von Schwaben, mit dem günstigsten Bieter (Deutsche Telekom Technik GmbH) auf Grundlage des Angebots vom 25.11.2015, das am 01.12.2015 beim Markt Oberstdorf eingegangen ist, den Kooperationsvertrag auszuhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Straßen- und Brückenbau Tiefenbach; Erneuerung der Rohrmooser Straße und Mühlbachbrücke BW 1022; Planungsauftrag;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

5. / 3. Unwetter vom 14.06.2015; Hochwasserschutz Wohnbebauung Am Faltenbach und Oybele; Vorstellung der Abflussuntersuchung; Auftragsvergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö 53

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die Planungsaufträge für die Überplanung der im Zuständigkeits-bereich des Marktes Oberstdorf liegenden Gewässerabschnitte und Verrohrungen, zur Verbesserung der Unwettersicherheit der Wohnbebauung Am Faltenbach, an das Ingenieurbüro Dr. Koch, Kempten, zu vergeben. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 inklusive Vermessung und 3 % Nebenkosten vergeben werden.

Die Nebelhornbahn AG soll aufgefordert werden, ihren Beitrag zur Verbesserung der Unwettersicherheit der Entwässerungsanlage des Parkplatz Oybele zu leisten und ihrerseits entsprechende Planungen zu beauftragen.

Beim Landratsamt Oberallgäu soll im Hinblick auf die Folgen des Unwetterereignisses vom 14.06.2015 ein Antrag auf Überprüfung und ggf. Widerruf der wasserrechtlichen Erlaubnis der Entwässerungsanlage Parkplatz Oybele vom 18.11.1976 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / 4. Bauantrag auf Neubau der Hinteren Entschenalpe, Fl.Nr. 919, Gmkg. Schöllang,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beratend 64

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Neubau einer Alphütte auf dem Grundstück Fl.-Nr 919/0, Gmkg. Schöllang, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

  • Nachweis der Privilegierung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Nachweis einer ausreichenden und qualitativ geeigneten Trinkwasserversorgung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Nachweis einer ausreichenden Abwasserentsorgung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Berücksichtigung des fehlenden kommunalen Brandschutzes.
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Naturschutz- und FFH-Gebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / 5. Bauantrag auf Ersatzbau für den bestehenden Schuppen, Fl.Nrn. 2399/1, 2393, Gmkg. Oberstdorf,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 75

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Ersatzbau für den bestehenden Schuppen im Zuge der geplanten Neuparzellierung von Fl.-Nr. 2399/1 und 2393, Gmkg. Oberstdorf, wegen beeinträchtigter öffentlicher Belange das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / 6. Bauantrag auf Errichtung einer begrünten Einfriedung, Dietersberg, Fl.Nr. 3147/6, Gmkg. Oberstdorf,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 86

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung einer begrünten Einfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3147/6, Gmkg. Oberstdorf, wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange (Widerspruch zur natürlichen Eigenart der Landschaft, die von einem offenen Charakter geprägt ist) gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Außerdem darf das gemeindliche Wegegrundstück Fl.-Nr. 3120/2, Gmkg. Oberstdorf, keinesfalls überbaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / 7. Bauantrag auf Stallanbau an die bestehende Hirtenhütte am Grat Vordere Einödsbergalpe Fl.Nr. 3213/4, Gmkg. Oberstorf,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 97

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Anbau eines Stalles an die bestehende Hirten-hütte auf dem Grundstück Fl.-Nr 3213/4, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

  • Nachweis der Privilegierung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Nachweis einer ausreichenden und qualitativ geeigneten Trinkwasserversorgung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Nachweis einer ausreichenden Abwasserentsorgung gegenüber der Genehmigungsbehörde.
  • Berücksichtigung des fehlenden kommunalen Brandschutzes.
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Naturschutz- und FFH-Gebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / 8. Bauantrag auf Umbau des Gästehauses „Stillach“, Stillachstr. 4b, Fl.-Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf; erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 108

Beschluss

Dem Tekturantrag zum Bauantrag auf Umbau des bestehenden Gästehauses „Stillach“ wird hinsichtlich des Zwischenbaus das gemeindliche Einvernehmen aufgrund von § 36 Abs. 1
i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.1 OGS erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

zum Seitenanfang

11. / 9. Bauantrag auf Anbau einer Garage an das bestehende Anwesen Schwand 1, Fl.Nr. 3382/2, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 119

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Anbau einer Garage beim Anwesen Schwand 1 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. / 10. Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit landwirtschaftlicher und privater Nutzung und Ferienwohnungen, Birgsauer Str., Fl.Nr. 1907/3, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 1210

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit landwirtschaftlicher und privater Nutzung und Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1907/3, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS mit folgenden Bedingungen zu erteilen:
  • Bestätigung der Privilegierung im weiteren Baugenehmigungsverfahren durch das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten;
  • sobald die Birgsauer Straße ausgebaut wird, ist die östliche Garagenzufahrt aufzugeben.
  • Einplanung einer Stütze oder Wandscheibe am südwestlichen Hauseck;
  • Eintragung einer Erstwohnsitzdienstbarkeit für die Betriebsleiterwohnung;
  • Schuldrechtliche Absicherung des Teilungsve rbots;
  • Eintragung einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit für die Ferienwohnungen;
  • Berücksichtigung der relativ großen Entfernung zum nächsten Hydranten bei der Brandschutzplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / 11. Bauvoranfrage auf Aufstockung der Adula-Klinik, In der Leite 6, Fl.Nr. 2570/8, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 1311

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Erweiterung der „Adula-Klinik“ durch Erhöhung von Haus 1 und 2, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zu verweigern, weil sich dieses Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Sicherheit (ausreichende Dimensionierung) seiner Erschließung nicht ausreichend gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. / 12. Flurbereinigung Schöllang II; Kostenbeteiligung des Marktes Oberstdorf am Wirtschaftsweg Heuländer und am südlichen Moorbadweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 1412

Beschluss

Für die Finanzierung der Wegebaumaßnahmen Projekt 116092 Wirtschaftsweg Heuländerweg und Projekt 116122 südlicher Moorbadweg im Rahmen der Flurbereinigung Schöllang werden über planmäßig 23.000,-€ im Haushalt 2016 bereitgestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarungen zur Übernahme der Eigenleistungen für den Wegebau im Rahmen der Flurbereinigung Schöllang vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.02.2016 zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. / 13. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Erweiterung der Widmung der Kratzerstraße (Ortsstraße Nr. 121) um das Grundstück Fl.Nr. 1741/2, Gmkg. Oberstdorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 1513

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Grundstück Fl.-Nr. 1741/2, Gmkg. Oberstdorf, das in der Anlage zu diesem Beschluss rot gekennzeichnet ist, als Ortsstraße zu widmen und der bestehenden Ortsstraße Nr. 121 „Kratzerstraße“ zuzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. / 14. Bebauungsplan "Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg"; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise nach Ablauf der Zurückstellung (Erlass einer Veränderungssperre oder Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö beschließend 1614

Beschluss 1

Variante 2
Der Bauausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 10.02.2015 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg“ vollinhaltlich und beschließt zur Sicherung der Planung die folgende
„Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 1724/0, 1724/1, 46/0 Tfl., 1731/2 Tfl., 1728/0, 1728/2, 1728/1,1706/5, 1706/2, 1706/3, 1708/2, 1698/2, 1706/1 Tfl., 1706/6, 1706/4 und 3268/1 Tfl. , Gmkg. Oberstdorf, im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg“

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz über kommunale Wahlbeamte  und Wahlbeamtinnen (KWBG) vom 24. Juli 2012, (GVBl. S. 366) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Veränderungssperre als


Satzung

§ 1
Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 1724/0, 1724/1, 46/0 Tfl., 1731/2 Tfl., 1728/0, 1728/2, 1728/1,1706/5, 1706/2, 1706/3, 1708/2, 1698/2, 1706/1 Tfl., 1706/6, 1706/4 und 3268/1 Tfl., Gmkg. Oberstdorf.

§ 2
Rechtswirkungen, Ausnahmen

1.        Zur Sicherung der Planung des Marktes Oberstdorf für den künftigen Planbereich dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
    beseitigt werden.
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
    baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
    anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2.        Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der
           Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über
           Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Marktgemeinde.

§ 3
Inkrafttreten

1.        Die Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

2.        Die Veränderungssperre tritt am 11.03.2017 außer Kraft.

Hinweis

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.


Oberstdorf, den

MARKT OBERSTDORF


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

Beschluss 2

Variante 1
Der Bauausschuss beschließt, seinen Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg“ vom 10.02.2015 aus städtebaulichen Erwägungen heraus aufzuheben, da derzeit eine Verschlechterung der Rahmenverhältnisse für das im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes auch bei Verzicht auf diese Planung nicht zu befürchten steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.03.2016 ö informativ 17
Datenstand vom 22.04.2016 07:19 Uhr