Datum: 14.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
21 Sanierung und Erneuerung der Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke und Renksteg; Vorstellung der Planung;
32 Abwasseranlage Oberstdorf; Kanalneuerschließung Kemptner Hütte; Vergabe der Bauleistungen Bauabschnitt 7.1 „Mädelebrücke bis Spielmannsau“;
43 Straßensanierungsmaßnahme in der Pfarrstraße; Vergabe der Bauleistungen;
54 Bauantrag auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit, Kornau, Fl.Nr. 4454/7, Gmkg. Oberstdorf
65 Bauantrag auf Errichtung eines Lagerstadels, Fl.Nr. 581, Gmkg. Schöllang
76 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage (§ 4 BImSchG) für die Dieselnotstromversorungsanlage Bergstation Nebelhornbahn, Fl.Nr. 2842, Gmkg. Oberstdorf
87 Bauanfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Riedpoint, Fl.Nr. 1344, Gmkg. Oberstdorf
98 Tektur zur Hotelerweiterung: Erhöhung einer Gabionenwand, Im Ebnat 2, Fl.Nr. 237, Gmkg. Tiefenbach
10 Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstr. 8, Fl.Nr. 234, Gmkg. Oberstdorf
119 Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 4450/9, Gmkg. Oberstdorf
1210 Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 3829 , Gmkg. Oberstdorf
1311 Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 437/6 Tfl. u. Fl.Nr. 105 Tfl., Gmkg. Tiefenbach
14 Verschiedenes

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö informativ 1
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2. / 1. Sanierung und Erneuerung der Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke und Renksteg; Vorstellung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 21

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, die Sanierung und Erneuerung der Westumgehung zwischen Karatsbichlbrücke und Renksteg, entsprechend der vorgestellten Planung, im Jahr 2018 umzusetzen.
Der Marktgemeinderat und Bauausschuss ist frühzeitig über das genaue Baufenster zu informieren.

Für die Straßenbaumaßnahme sollen die erforderlichen Finanzmittel für den Haushalt 2018 angemeldet und staatliche Fördermittel beantragt werden.

Während der Baumaßnahme ist die Zufahrt, soweit möglich, mindestens einspurig in Richtung Süden aufrecht zu erhalten. Vollsperrungen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Die zur Auflastung erforderliche Erneuerung der Ziegelbachbrücke soll auf Grund des noch guten Brückenzustandes und der Möglichkeit, den Schwerverkehr durch den Ort leiten zu können, zurückgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. / 2. Abwasseranlage Oberstdorf; Kanalneuerschließung Kemptner Hütte; Vergabe der Bauleistungen Bauabschnitt 7.1 „Mädelebrücke bis Spielmannsau“;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 32

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, den Auftrag zur Verlegung einer Abwasserdruckleitung mit Stromkabeln zur Kemptner Hütte, Bauabschnitt 7.1, gemäß Angebot vom 04.09.2017, an die Firma Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Brutto 178.008,27 € zu vergeben.

Die Bauzeit wurde auf die Zeit zwischen 04.10.2017 und 24.11.2017 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. / 3. Straßensanierungsmaßnahme in der Pfarrstraße; Vergabe der Bauleistungen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 43

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, den Auftrag zur Sanierung der Pfarrstraße, gemäß Angebot vom 21.08.2017, an die Firma Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Brutto 100.234,15 € zu vergeben.

Die Bauzeit wurde mit den Anliegern abgestimmt und auf die Zeit zwischen 16.10.2017 und 10.11.2017 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. / 4. Bauantrag auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit, Kornau, Fl.Nr. 4454/7, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 54

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag der DFMG solange das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu verweigern, bis durch Vorlage geeigneter, maßstäblicher Fotomontagen aus verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes, zu denen künftig Blickkontakt besteht, die Unschädlichkeit für das touristisch bedeutende Landschaftsbild (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) nachgewiesen ist.

Außerdem ist die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde im weiteren Baugenehmigungsverfahren einzuholen.

Die Deutsche Funkturm GmbH soll die Verbesserung durch die Aufstellung von einem neuen Masten darlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. / 5. Bauantrag auf Errichtung eines Lagerstadels, Fl.Nr. 581, Gmkg. Schöllang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Lagerstadels auf dem Grundstück Fl.-Nr. 581, Gmkg. Schöllang, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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7. / 6. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage (§ 4 BImSchG) für die Dieselnotstromversorungsanlage Bergstation Nebelhornbahn, Fl.Nr. 2842, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem immissionschutzrechtlichen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage als Notstrom- und Spitzenstromaggregat auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2842/7, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB Abs. 1 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. / 7. Bauanfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Riedpoint, Fl.Nr. 1344, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der Bauanfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2992, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wegen entgegenstehender öffentlicher Belange und nicht nachgewiesener Erschließung zu verweigern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. / 8. Tektur zur Hotelerweiterung: Erhöhung einer Gabionenwand, Im Ebnat 2, Fl.Nr. 237, Gmkg. Tiefenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 98

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Tekturantrag zur Errichtung einer Gabionenwand im Rahmen der Umbauten beim Anwesen Im Ebnat 2 das gemeindliche Einvernehmen wegen eines Verstoßes gegen Punkt 2.4 OGS nicht zu erteilen.

Sofern die obere Gabionenreihe ersatzlos abgenommen wird und das Gelände stattdessen angeböscht und die unteren Gabionen dicht mit standortgerechten, heimischen Pflanzen begrünt werden, wird die Bauverwaltung ermächtigt, bei Vorlage einer entsprechenden Freiflächengestaltungsplanung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ohne erneute Beratung im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

Antrag GR Dornach, den Beschluss wie folgt ändern:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Tekturantrag zur Errichtung einer Gabionenwand und Restaurant im Rahmen der Umbauten beim Anwesen Im Ebnat 2 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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10. Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstr. 8, Fl.Nr. 234, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 10
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11. / 9. Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 4450/9, Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 119

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, ein etwa 500 m² messendes Teilstück des Grundstücks Fl.-Nr. 4450/9, Gmkg. Oberstdorf, zum Preis von 0,80 €/m² zu erwerben.

Hilfsweise, sofern der Erwerb nicht ausreichend abgesichert werden kann, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, das dem Markt Oberstdorf an dem Grundstück Fl.-Nr. 4450/9, Gmkg. Oberstdorf, nach Art. 39 Abs. 1 BayNatSchG zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. / 10. Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 3829 , Gmkg. Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 1210

Beschluss

Der Bauausschuß beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 3829, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen
Lage an dem benannten Fließgewässer das nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG
bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich auszuüben,
der sich auf die Uferbereiche mit ausreichendem Umgriff erstreckt. Der Bauausschuß ist der
Ansicht, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts den Belangen des Naturschutzes durch
Sicherung der Uferbereiche in einem ausreichenden Umgriff Rechnung getragen wird.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges soll das Vorkaufsrecht gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über das gesamte Grundstück ausgeübt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. / 11. Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 437/6 Tfl. u. Fl.Nr. 105 Tfl., Gmkg. Tiefenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 1311

Beschluss

1.
Der Bauausschuß beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 105, Gmkg. Tiefenbach wegen
dessenLage an dem zum Mühlbach führenden Fließgewässers das nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich
auszuüben, der sich auf die Uferbereiche mit ausreichendem Umgriff erstreckt. Da der
Gewässerverlauf auf ganzer Länge so „naturfern“ verbaut ist, ist es im Sinne der Gewässerökologie
langfristig sinnvoll, die Verbauung naturnaher zu gestalten. Aus Sicht des Bauausschusses ist es
gerechtfertigt, das Vorkaufsrecht zu Zwecken künftiger Belange des Naturschutzes auszuüben, um
die für solche Maßnahmen benötigten Uferflächen in einem ausreichendem Umgriff bereits heute
zu sichern.

2.
Sollte der Käufer einer Herausteilung des benannten Grundstücksteils nicht zustimmen, wird das
Vorkaufsrecht am Grundstück Fl.Nr. 105, Gmkg. Tiefenbach nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BayNatSchG über das gesamte Grundstück ausgeübt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö informativ 14
Datenstand vom 20.10.2017 08:20 Uhr