Datum: 23.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.11.2019, vom 05.12.2019 und vom 17.12.2019
2 Bericht des 1. Bürgermeisters
3 Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand
3.12 Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Leistungen der Brandschutzplanung
3.23 Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Leistungen der Küchenplanung
3.34 Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik
3.45 Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand Rückbau Therme
4 Nordische Skisportanlagen; Information zu Bau, Finanzierung und Nutzung
5 Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf
5.16 Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf; Sachstand zum Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für den Markt Oberstdorf
5.27 Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf; Erlass einer Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für den Markt Oberstdorf
6 Verschiedenes

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1. / 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.11.2019, vom 05.12.2019 und vom 17.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö 11

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 26.11.2019.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 05.12.2019.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) seiner Sitzung vom 17.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö informativ 2
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3. Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 3
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3.1. / 2. Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Leistungen der Brandschutzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 3.12

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf ermächtigt die Verwaltung den Zuschlag auf das Angebot des Weldishofer Ingenieurbüro für Brandschutz, Wankelstraße 3, 86356 Neusäß für die Leistungen der Brandschutzplanung gem. Heft Nr. 17 der Schriftenreihe des AHO und der Erstellung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV zum Neubau der Therme Oberstdorf zum Angebotspreis von 29.088,80 EUR netto zu erteilen.

Es erfolgt zunächst die Beauftragung der Planungsleitungen der LPH 1-4 gemäß Ingenieurvertrag zwischen dem Markt Oberstdorf, vertreten durch die Kurbetriebe Oberstdorf und dem Weldishofer Ingenieurbüro für Brandschutz. Darüber hinaus sind die Beratungsleistungen der LPH 5-9 je nach Bedarf und Projektfortschritt durch die Verwaltung abzurufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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3.2. / 3. Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Leistungen der Küchenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 3.23

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf ermächtigt die Verwaltung den Zuschlag auf das Angebot der Geisel GmbH, Reutlinger Straße 98, 72766 Reutlingen für die Leistungen der Küchenplanung gemäß § 53 ff HOAI, Anlagengruppe 7 (hier. küchentechnische Anlagen) zum Neubau der Therme Oberstdorf und dem Angebotspreis von 87.884,06 EUR netto zu erteilen.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung nach Projektfortschritt gemäß Ingenieurvertrag zwischen dem Markt Oberstdorf, vertreten durch die Kurbetriebe Oberstdorf und der Geisel GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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3.3. / 4. Neubau Therme Oberstdorf; Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 3.34

Beschluss

Der Marktgemeinderat Oberstdorf ermächtigt die Verwaltung den Zuschlag auf das Angebot der Müller-BBM GmbH, Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg für die Leistungen der Bauphysik gemäß 1.2.2 der Anlage 1 in § 3 HOAI zum Neubau der Therme Oberstdorf und dem Angebotspreis von 80.483,10 EUR netto zu erteilen.

Es erfolgt zunächst die Beauftragung der Grundleistungen gemäß Ingenieurvertrag zwischen dem Markt Oberstdorf, vertreten durch die Kurbetriebe Oberstdorf und der Müller-BBM GmbH. Darüber hinaus sind die besonderen Leistungen je nach Bedarf und Projektfortschritt durch die Verwaltung abzurufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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3.4. / 5. Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand Rückbau Therme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 3.45

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Baugrube der alten Oberstdorf Therme auf dem Grundstück Promenadenstraße 3, Fl-Nr. 1652 und 1648, nach den abschließenden Rückbaumaßnahmen nicht zu verfüllen und bis zum projektierten Baubeginn der Neuen Therme Oberstdorf entsprechende Vorkehrungen zur Absicherung des Geländes zu treffen. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieser Maßnahmen ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Nordische Skisportanlagen; Information zu Bau, Finanzierung und Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö 4
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö 38
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.03.2023 ö 06
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
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5. Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beratend 5
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5.1. / 6. Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf; Sachstand zum Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für den Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 5.16

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung des Marktes Oberstdorf, im Laufe des Jahres 2020, rückwirkend zum 01.01.2018, eine neue Zweitwohnungssteuersatzung mit dem alternativen Steuermaßstab „Jahres-Nettokaltmiete“ zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die Zweitwohnungsatzung soll im Laufe des Jahres 2020 erlassen werden.  

Die neue Zweitwohnungssteuersatzung soll folgende Übergangsregelung beinhalten:

„Bestandskräftig verbeschiedene Steuerfälle bis einschließlich zum Steuerjahr 2019 werden als abgeschlossen angesehen. Wenn und soweit Zweitwohnungen bis einschließlich zum Steuerjahr 2019 noch nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wurden oder wenn Steuerbescheide für diesen Zeitraum noch nicht bestandskräftig sind, berechnet sich die Steuer nach der neuen Zweitwohnungssteuersatzung. Im Falle des Satzes 2 ist die Steuer auf den Betrag beschränkt, der sich bei Anwendung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.06.2018 ergeben würde.“

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. / 7. Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf; Erlass einer Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für den Markt Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö 5.27

Beschluss

Satzung
zur Durchführung einer Repräsentativen Befragung
zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
für den Markt Oberstdorf

Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796 ff., BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10.08.1990 (GVBl. S. 270, BayRS 290-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung:

§ 1
Art und Zweck der Erhebung

Zur Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels für den Markt Oberstdorf im Jahr 2020, wird im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf eine statistische Erhebung in Form einer:

1. freiwilligen schriftlichen Befragung in Kombination mit einer Onlineumfrage von Vermieterinnen und Vermietern, sonstigen Wohnraumeigentümerinnen und –Eigentümern, Mieterinnen und Mietern durchgeführt.

§ 2
Zu erfassende Sachverhalte

Folgende Angaben werden erfasst:
a) Angaben der Mieterinnen und Mieter (Telefonnummer, Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz)
b) Angaben der Vermieterinnen und Vermieter (Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz)
c) Angaben der sonstigen Wohnraumeigentümerinnen und –Eigentümer (Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz)
d) Angaben zum Mietverhältnis, zum Mietvertrag und zur Mietzahlung
e) Angaben zu Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Größe der Wohnung
f) Angaben zur Lage der Wohnung

§ 3
Kreis der zu Befragenden

Es werden ca. 2000 Haushalte im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf befragt. Die Adressen werden mittels einer Stichprobenziehung zufällig ausgewählt.

§ 4
Befragung von Haushaltsmitgliedern

Zielperson der Befragung ist diejenige erwachsene Person im Haushalt, die am besten über das Mietverhältnis Auskunft geben kann. Die Befragung kann auf ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied übertragen werden, soweit dieses die erforderlichen Angaben über das Mietverhältnis machen kann.

§ 5
Durchführung der Erhebung

(1) Der Markt Oberstdorf hat das EMA–Institut für empirische Marktanalysen, mit der Durchführung der Befragung beauftragt. Der Auftragnehmer führt die einmalige Befragung unter Beachtung der Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes sowie des Bayerischen Statistikgesetzes durch. Die Befragung erfolgt durch vom EMA-Institut eingesetzte Interviewer.

(2) Als Hilfsmerkmale i. S. d. § 15 BayStatG werden die Namen (Vorname und Familienname) und die Anschriften (Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz) der zu Befragenden verwendet. Erhobene Adressdaten werden, soweit möglich, nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert. Als Zusatzmerkmale werden die Lärmpegel und die Bodenrichtwerte in die Auswertung mit einfließen.

(3) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.

(4) Der Erhebungszeitraum findet statt von Februar 2020 bis Juni 2020.


§ 6
Weitergabe der Daten

Die erhobenen Daten dürfen nur

1. vom Auftragnehmer zur wissenschaftlichen Auswertung im Rahmen des erteilten Auftrages zur Mietspiegelerstellung genutzt,

2. in anonymisierter Form an den Markt Oberstdorf zur Mitwirkung bei der Erstellung des Mietspiegels sowie zur Prüfung, Pseudonymisierung und zur statistischen Auswertung der Daten in der abgeschotteten Statistikstelle weitergegeben,

3. in anonymisierter Form an die für Mietsachen zuständigen Zivilgerichte sowie an gerichtlich bestellte Sachverständige im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung des Mietspiegels weitergegeben

werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die unter Ziff. 1 bis 3 dieser Satzung genannten Stellen keinerlei Deanonymisierungsversuche unternehmen. Eine sonstige Verwendung oder Weitergabe der zur Erstellung des Mietspiegels ermittelten Daten ist für alle Beteiligten unzulässig.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Oberallgäu in Kraft.

(2) Diese Satzung tritt am 31.12.2020 außer Kraft.


Oberstdorf,  __.__.2020


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 18.03.2020 14:20 Uhr