Datum: 17.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Bekanntgaben
02 Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe
02.01 Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke Oberstdorf
02.02 Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Kurbetriebe Oberstdorf
02.03 Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Sportstätten Oberstdorf
02.04 Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Marktes Oberstdorf
03 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
04 FIS Nordische Skiweltmeisterschaften in Oberstdorf 2033 ff; Positionierung gegenüber dem Deutschen Skiverband (DSV)
05 Verschiedenes

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01. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö informativ 01
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02. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02
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02.01. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02.01

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke des Marktes Oberstdorf 
für 2025 werden im Erfolgsplan der Jahresüberschuss auf                €        460.588 
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf               €     1.275.000
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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02.02. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Kurbetriebe Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02.02

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Oberstdorf 
für 2025 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                                            650.000

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf                                23.505.000
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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02.03. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Wirtschaftsplan 2025 der Sportstätten Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02.03

Beschluss

Im Wirtschaftsplan der Sportstätten des Marktes Oberstdorf 
für 2025 werden im Erfolgsplan der Verlust auf                         €        1.380.800

und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf              €        4.277.000
festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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02.04. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Marktes Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02.04

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   € 37.205.700

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 23.277.200
     ab.


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 9.282.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                   €     350.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  € 19.094.000
     festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                 €  1.825.000
festgesetzt.



§ 3

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.



§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  1.000.000 
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  9.000.000 
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  4.000.000
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2025

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 03

Beschluss

H A U S H A L T S S A T Z U N G 


der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2025


I.

Aufgrund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 €   12.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                €     1.400

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht 
vorgesehen. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. 


II. 

Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.


Oberstdorf, __.__.2025

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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04. FIS Nordische Skiweltmeisterschaften in Oberstdorf 2033 ff; Positionierung gegenüber dem Deutschen Skiverband (DSV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö 04

Beschluss

Der Marktgemeinderat bekräftigt Oberstdorfs begründeten Anspruch auf Erhalt und Fortentwicklung seiner jahrzehntelang auch zum nationalen Alleinstellungsmerkmal erarbeiteten Kompetenz, Erfahrung und Bereitschaft zu verlässlichen, erfolgreichen Durchführungen von nordischen Skisport Großveranstaltungen in Oberstdorf, sowohl im FIS Weltcup Format als auch in Form FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften (1987, 2005 und 2021) sowie von FIS Weltcup Skiflugveranstaltungen und FIS Skiflugweltmeisterschaften.

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der im Vorfeld durchgeführten Anhörung und Beteiligung aller in Bezug auf FIS Nordische Skiweltmeisterschaften vor Ort involvierten / unmittelbar betroffenen Organisationen, Verbände, Vereine und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Sport und Hauptgrundeigentümer vom 03.12.2024 und deren klaren, positiven Meinungsbilds für eine weitere Bewerbung Oberstdorfs mit dem Deutschen Skiverband (DSV) um die Austragung FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften im Jahr 2033ff.

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Deutschen Skiverband gegenüber die feste Absicht und die Bereitschaft Oberstdorfs zu erklären, im Fall einer Bewerbung des Deutschen Skiverbands beim Weltskiverband (FIS) um FIS Nordische Skiweltmeisterschaften in der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort weiterer FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften für die Jahre 2033 ff zur Verfügung zu stehen.

Der Marktgemeinderat empfiehlt dem Deutschen Skiverband, die Vielzahl der bekannten Gründe wie Kompetenz, Verlässlichkeit, Erfahrung und Nachhaltigkeit in Bezug auf bestehende, moderne, veranstaltungstaugliche Sportinfrastrukturen ohne weitere Naturflächenverbräuche und kurze Wege in nur einem Ausrichtungsort zu den Wettkampfstätten bei der Gewichtung und Abwägung seiner Entscheidung gegenüber anderen Interessenten zu berücksichtigen.

Der Marktgemeinderat bittet den Deutschen Skiverband um ein klares Bekenntnis zu seinem bislang bewährten und einzigen Austragungsort Oberstdorf für FIS Nordische Skiweltmeisterschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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05. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö informativ 05
Datenstand vom 25.02.2025 14:47 Uhr