Datum: 17.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
01. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
informativ
|
01 | |
zum Seitenanfang
02. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
02 | |
zum Seitenanfang
02.01. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe;
Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke Oberstdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
02.01 | |
Beschluss
Im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke des Marktes Oberstdorf
für 2025 werden im Erfolgsplan der Jahresüberschuss auf € 460.588
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf € 1.275.000
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
02.02. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe;
Wirtschaftsplan 2025 der Kurbetriebe Oberstdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
02.02 | |
Beschluss
Im Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Oberstdorf
für 2025 werden im Erfolgsplan der Verlust auf € 650.000
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf € 23.505.000
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
02.03. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe;
Wirtschaftsplan 2025 der Sportstätten Oberstdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
02.03 | |
Beschluss
Im Wirtschaftsplan der Sportstätten des Marktes Oberstdorf
für 2025 werden im Erfolgsplan der Verlust auf € 1.380.800
und im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf € 4.277.000
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
02.04. Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Marktes Oberstdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
02.04 | |
Beschluss
Haushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 37.205.700
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 23.277.200
ab.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf € 9.282.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf € 350.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 19.094.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 1.825.000
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
wird auf € 5.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf € 9.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.2025
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
03. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
03 | |
Beschluss
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2025
I.
Aufgrund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 12.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 1.400
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
II.
Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Oberstdorf, __.__.2025
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
04. FIS Nordische Skiweltmeisterschaften in Oberstdorf 2033 ff;
Positionierung gegenüber dem Deutschen Skiverband (DSV)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
|
04 | |
Beschluss
Der Marktgemeinderat bekräftigt Oberstdorfs begründeten Anspruch auf Erhalt und Fortentwicklung seiner jahrzehntelang auch zum nationalen Alleinstellungsmerkmal erarbeiteten Kompetenz, Erfahrung und Bereitschaft zu verlässlichen, erfolgreichen Durchführungen von nordischen Skisport Großveranstaltungen in Oberstdorf, sowohl im FIS Weltcup Format als auch in Form FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften (1987, 2005 und 2021) sowie von FIS Weltcup Skiflugveranstaltungen und FIS Skiflugweltmeisterschaften.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der im Vorfeld durchgeführten Anhörung und Beteiligung aller in Bezug auf FIS Nordische Skiweltmeisterschaften vor Ort involvierten / unmittelbar betroffenen Organisationen, Verbände, Vereine und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Sport und Hauptgrundeigentümer vom 03.12.2024 und deren klaren, positiven Meinungsbilds für eine weitere Bewerbung Oberstdorfs mit dem Deutschen Skiverband (DSV) um die Austragung FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften im Jahr 2033ff.
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Deutschen Skiverband gegenüber die feste Absicht und die Bereitschaft Oberstdorfs zu erklären, im Fall einer Bewerbung des Deutschen Skiverbands beim Weltskiverband (FIS) um FIS Nordische Skiweltmeisterschaften in der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort weiterer FIS Nordischer Skiweltmeisterschaften für die Jahre 2033 ff zur Verfügung zu stehen.
Der Marktgemeinderat empfiehlt dem Deutschen Skiverband, die Vielzahl der bekannten Gründe wie Kompetenz, Verlässlichkeit, Erfahrung und Nachhaltigkeit in Bezug auf bestehende, moderne, veranstaltungstaugliche Sportinfrastrukturen ohne weitere Naturflächenverbräuche und kurze Wege in nur einem Ausrichtungsort zu den Wettkampfstätten bei der Gewichtung und Abwägung seiner Entscheidung gegenüber anderen Interessenten zu berücksichtigen.
Der Marktgemeinderat bittet den Deutschen Skiverband um ein klares Bekenntnis zu seinem bislang bewährten und einzigen Austragungsort Oberstdorf für FIS Nordische Skiweltmeisterschaften.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
05. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.12.2024
|
ö
|
informativ
|
05 | |
Datenstand vom 25.02.2025 14:47 Uhr