Datum: 08.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Oberstdorf Haus, Saal "Breitachklamm"
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
01 Bekanntgaben
02 Neubau Therme Oberstdorf; Sachstandsbericht
03 Winterbeleuchtung Oberstdorf – Vorstellung Lichtkonzept
04 Kurbetriebe Oberstdorf; Jahresabschluss 2023
05 Kurbetriebe; Halbjahresbericht 2024
06 Kurbetriebe; Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 14.12.2024
07 Verschiedenes

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01. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö informativ 01
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02. Neubau Therme Oberstdorf; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö informativ 02
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03. Winterbeleuchtung Oberstdorf – Vorstellung Lichtkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö beschließend 03

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem Konzept Winterbeleuchtung Oberstdorf.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für Teilprojekt 1 (Giebelbeleuchtung, Oberstdorf Schriftzüge und Leuchtkugeln) wie folgt bereitzustellen:

  1. Markt Oberstdorf: Mittel in Höhe von 30.500 EUR auf HHSt. 670 9500 „Straßenbeleuchtung“ im Haushaltsplan 2024 des Marktes Oberstdorf.

  1. Kurbetriebe Oberstdorf: Mittel in Höhe von 14.500 EUR auf Position 4.4 touristische Ortsgestaltung des Wirtschaftsplans 2024 der Kurbetriebe Oberstdorf.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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04. Kurbetriebe Oberstdorf; Jahresabschluss 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö beschließend 04

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Jahresabschluss der Kurbetriebe Oberstdorf für das Jahr 2023 zustimmend Kenntnis und beauftragt den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Abschlusses.
  2. Das Jahresergebnis von – 172.328 EUR soll gem. Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
  3. Es wird vorgeschlagen, die asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Immenstadt zum Wirtschaftsprüfer der Kurbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2023 zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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05. Kurbetriebe; Halbjahresbericht 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö 05

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, das Wort „zustimmend“ im Beschlussvorschlag zu streichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat nimmt den Halbjahresbericht 2024 der Kurbetriebe zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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06. Kurbetriebe; Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 14.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö 06
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 28.11.2024 ö beschließend 03

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt die Neukalkulation des Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zur Kenntnis und beschließt, die Kurbeitragssatzung vom 17.12.2022 wie folgt zu ändern und neu zu erlassen: 
 
§ 4 Höhe des Kurbeitrags:
§ 4 Abs. 1:
Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag: 
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                            3,80 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:  3,15 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr                                            3,25 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr   2,80 EUR

§ 7 Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsinhaber:
§ 7 Abs. 1:

Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd von Ihnen getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, haben, sofern sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. 

Der jährliche Kurbeitrag als Pauschalbetrag beträgt:
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                           190,00 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 157,50 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                          162,50 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr  140,00 EUR 
Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. 
Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.

§ 9: Inkrafttreten:
§ 9 Abs. 1:
Diese Satzung tritt zum 14.12.2024 in Kraft. 
§ 9 Abs. 2:
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages 
im Markt Oberstdorf vom 17.12.2022 außer Kraft.

  1. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf mit den vorgenannten Änderungen neu auszufertigen und bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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07. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö informativ 07
Datenstand vom 01.10.2024 09:11 Uhr