Vorzeitige Vergabe von Grabstellen im Bereich des Urnenbaumfeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  03/2024. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 03/2024. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 25.04.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Im Bereich des Urnenbaumfeldes auf dem gemeindlichen Friedhof in Gleiritsch werden künftig bei entsprechenden Anfragen Nutzungsrechte bereits vorab (ohne Vorliegen eines konkreten Bedarfs aufgrund eines Sterbefalls) vergeben. Reservierungen werden nicht angenommen.

  1. Die Möglichkeit des Vorab-Erwerbs von Nutzungsrechten an Grabstellen im Bereich des Urnenbaumfeldes nach Ziffer 1 dieses Beschlusses wird nur solange aufrechterhalten, bis nur noch zwei Grabstellen zur Verfügung stehen, um den Bedarf bei konkreten Sterbefällen auch in der Zukunft decken zu können.

  1. Eine Abgabe von Nutzungsrechten an Grabstellen im Bereich eines Urnenbaumfeldes an nicht gemeindeansässige Bürger erfolgt nur dann, soweit es sich um Gebürtige aus der Gemeinde Gleiritsch oder um Personen handelt, welche zu Gebürtigen aus der Gemeinde Gleiritsch einen verwandtschaftlichen Bezug haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2024 09:57 Uhr