Datum: 29.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dachgeschoss Feuerwehrgerätehaus Gleiritsch
Gremium: Gemeinderat Gleiritsch
Körperschaft: Gemeinde Gleiritsch
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2017
2 Behandlung von Bauanträgen u. Ä.;
2.1 Erneute Behandlung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holzhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 294/3 der Gemarkung Bernhof (Bauverz.-Nr. 019/2017)
3 Windpark Pamsendorf;
3.1 Notfallplan Wasserversorgung - Optimierung mit temporären Hochbehälter
4 Bekanntgabe von nicht öffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
5 Information und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö Information 1
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2. Behandlung von Bauanträgen u. Ä.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö Information 2
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2.1. Erneute Behandlung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holzhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 294/3 der Gemarkung Bernhof (Bauverz.-Nr. 019/2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Ein Anschluss an die vorhandene Kanaldruckleitung ist nicht möglich. Der Kanalanschluss müsste ggf. über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgen, wobei hier eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich wäre.
 
  1. Sofern die Wasserversorgung über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgt, wäre eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich.

  1. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass die Fl.Nr. 294/4 Gemarkung Gleiritsch sich im Eigentum des Landkreises Schwandorf befindet. Es wäre daher vom Antragsteller abzuklären, inwieweit über dieses Grundstück eine wegemäßige Erschließung möglich ist.

  1. Aus Sicht der Gemeinde Gleiritsch kann die Erschließung mit Wasser und Abwasser nur im Wege des Abschlusses einer Sondervereinbarung sichergestellt werden. Die Erschließungsmaßnahmen hätten unter Beachtung der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses nach den Vorgaben der Gemeinde Gleiritsch zu erfolgen. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen wären vollständig vom Antragsteller zu tragen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Sachlage mit dem Antragsteller zu erörtern und ggf. einen entsprechenden Entwurf einer Sondervereinbarung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Nach Vorliegen des Ergebnisses nach Ziffer 5 dieses Beschlusses wird der Gemeinderat sich mit dem Antrag erneut befassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Windpark Pamsendorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö Information 3
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3.1. Notfallplan Wasserversorgung - Optimierung mit temporären Hochbehälter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö beschließend 3.1

Beschluss

  1. Von Seiten der Gemeinde Gleiritsch bestehen nach wie vor Bedenken, dass im Notfall/Havariefall mit dem vorhandenen Notfallplan die Trinkwasserversorgung inkl. Brandschutz für die Gemeinde Gleiritsch ordnungsgemäß und ausreichend gewährleistet ist.
  2. Als Problematisch wird angesehen, dass bis zur ordnungsgenmäßen Einsatzbereitschaft des temporären Hochbehälters sowie dessen Keimfreiheit und die der Verbindungsleitung (Aufbau des temporären Hochbehälters, spülen, desinfizieren und beproben) dazu führt, dass für das Versorgungsgebiet von Gleiritsch eine Abkochanordnung erforderlich ist. Der Aufbau des temporären Hochbehälters, das Spülen, Desinfizieren und Beproben wird vermutlich mindestens 2 bis 3 Tage in Anspruch nehmen. Die Stadt Pfreimd wird aufgefordert, weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, welche die Trinkwasserversorgung inkl. Brandschutz für die Gemeinde Gleiritsch im Notfall/Havariefall sicherstellen.
  3. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird der Stadt Pfreimd die Erlaubnis erteilt, einen weiteren Entlüfter und einen Freistromhydranten zum Anschluss des temporären Hochbehälters im Bereich des Gleiritscher Leitungsnetzes einzubauen. Der Einbautermin ist mindestens eine Woche vorher der Gemeinde Gleiritsch mitzuteilen. Bei den Einbauarbeiten wird der Wasserwart der Gemeinde Gleiritsch anwesend sein.
  4. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die Gemeinde Gleiritsch keinerlei Kosten für diese Maßnahme übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von nicht öffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö Information 4
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5. Information und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö Information 5
Datenstand vom 10.06.2020 10:53 Uhr