Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 361/6 Gem. Obing im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Sitzung des Gemeinderates Obing, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) | 07. Sitzung des Gemeinderates Obing | 04.05.2021 | ö | 9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Obing Süd-Ost“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 361/6 Gem. Obing im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Auftrag für die Änderungsplanung wird an die Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein, vergeben. Die Kosten des Verfahrens hat Herr Sutter zu tragen, hierüber ist eine Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2021 08:42 Uhr