Bebauungsplan "Linmairhof"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 04. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 10.03.2022 ö 6

Beschluss 1

Bayernwerk Netz GmbH:
Im Zuge der ersten Auslegung hatte der Gemeinderat beschlossen, die Vorgaben der Bayernwerk Netz GmbH in die Unterlagen einzuarbeiten bzw. im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen. Der Beschluss wurde und wird vollzogen. Den Grundstückseigentümern soll das Schreiben noch zusätzlich zur Beachtung weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kreisbrandinspektion Traunstein:
Im Bereich des Plangebietes besteht seitens des Wasserzweckverbandes eine Ringleitung DN 150 mit 5,5 bar Druck, so dass die geforderte Löschwassermenge bereitgestellt und bei Ansiedlung eines Feuerwehrhauses ein Hydrant am Gebäude errichtet werden kann.

Löschwasserentnahmestellen sind im Umgriff des Baugebietes vorhanden und ob im Zuge der Umsetzung des Baugebietes noch weitere erforderlich werden, wird mit der FFW Kienberg abgeklärt.

Bei der Anlage der Zufahrten und Zugänge und bzgl. des ruhenden Verkehrs sind die angesprochenen Richtlinien zu beachten.

Die Vorgaben des schalltechnischen Gutachtens wurden insbesondere hinsichtlich der Situierung des Gebäudeteils der Feuerwehr und der zu nutzenden Flächen berücksichtigt. Falls erforderlich werden nach Vorliegen eines Bauentwurfes für die Feuerwehr weiteren baulichen Maßnahmen getroffen, um einen ordnungsgemäßen Einsatz- und Ausbildungsbetrieb zu gewährleisten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:
Die Vorgaben der UNB waren bereits in den Planunterlagen enthalten bzw. die Festsetzung einer dreireihigen Hecke im Bereich der Ortsrandeingrünung wurden noch aufgenommen. Die Auflagen der UNB sind ausreichend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt SG 3.13, Tiefbauverwaltung:
Die im ersten Auslegungsverfahren gemachten Auflagen wurden in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet bzw. werden bei der Bauausführung berücksichtigt. Die Stellungnahme der Tiefbauverwaltung vom 15.11.2021 ist an die Grundstückseigentümer weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Deutsche Telekom:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Die Vorgaben werden berücksichtigt und vor Ausführung gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen erfolgt eine rechtzeitige Beteiligung der Ver- und Entsorgungssparten. Den Auflagen ist ausreichend Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Regierung von Oberbayern SG 24.1, Höhere Landesplanungsbehörde:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Die Fachbehörden wurden auch am zweiten Auslegungsverfahren beteiligt und die vorgetragenen Belange berücksichtigt. Die vormals getroffenen Zusagen des Gemeinderates (konkreter und nachvollziehbarer Bedarfsnachweis) wird künftig nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
Hinsichtlich des Niederschlagswasser, welches auf den Baugrundstücken anfällt, aber nicht versickert werden kann, ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass auf den Baugrundstücken eventuell notwendige Rückhaltemaßnahmen zu planen sind, damit das hydraulische System nicht überlastet wird. Die Kanalleitungen und Vorfluter sind auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen nach Erfordernis anzupassen. Dies kann jedoch erst nach dem Vorliegen aussagekräftiger Überplanungen auf den Grundstücken erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 14:32 Uhr