Bebauungsplan "Oberholz"; Änderung im Bereich zwischen Blumenstraße und Poststraße unter Einbeziehung der Grundstücke südlich der Blumenstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Gemeinderates Obing, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Oberholz“ im Bereich zwischen Blumenstraße und Poststraße unter Einbeziehung der Grundstücke südlich der Blumenstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der beiliegende Beschluss ist Bestandteil des Beschlusses. Der Auftrag für die Änderungsplanung wird an das Architekturbüro Weiler-Heyers, Trostberg, vergeben. 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2023 11:47 Uhr