Einheimischenmodell; Änderung der Vergabekriterien - Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 09. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 10.06.2021 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der Vergabekriterien:

  • Buchstabe A Ziffer 3 erhält folgende neue Fassung:

„Der Antragsteller (Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen) darf zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. Vergabe keinen ausreichenden bebauten oder unbebauten Grundbesitz, keine ausreichende Eigentumswohnung, kein Miteigentumsrecht oder anderes vergleichbares Recht im Gemeindegebiet besitzen.

Ist dies der Fall, kann er als Antragssteller zugelassen werden, wenn er diesen Besitz zum Zwecke des Erwerbs im Einheimischenmodell veräußert.
       Entsprechender Besitz außerhalb der Gemeinde wird als Vermögen angerechnet“.

  • Buchstabe A Ziffer 4 wird wie folgt eingefügt:

       „Der Antragsteller (Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen) darf bisher noch kein vergünstigtes Grundstück von der Gemeinde erworben haben.“

  • Unter Buchstabe B wird folgender Satz 4 eingefügt:

„Der Gemeinderat behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen, Antragsteller, die nicht die Voraussetzungen nach A erfüllen, zuzulassen.“

  • Die Einkommensgrenze wird von 45.000 € auf 48.000 € und der Freibetrag pro unterhaltspflichtigem Kind von 7.000 € auf 8.000 € erhöht (Buchstabe A Ziffer 2a).

  • Die Vermögensgrenze wird von 150.000 € auf 165.000 € angehoben (Buchstabe A Ziffer 2b).

Unter Buchstabe C Ziffer 2, Satz 2 wird die Frist für die Erstellung eines Wohnhauses im Rohbau auf 3 Jahre nach Vertragsabschluss und die Frist für die Herstellung der Bezugsfertigkeit innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:40 Uhr