GVS "Schlaipferinger Filzenstraße"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
07. Sitzung des Gemeinderates Obing, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Einziehung:
Die GVS „Schlaipferinger Filzenstraße“ wird in einem Teilbereich eingezogen, da die Straße verlegt wurde (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt an der südlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 2385/1 Gemarkung Obing, der Endpunkt an der Ostseite des Anwesens „Schlaipfering 2“. Die einzuziehende Teilstrecke hat die Flur-Nr. 2407/7 Gemarkung Obing und hat eine Länge von 74 m.
Widmung:
Der neue Straßenverlauf der „Schlaipferinger Filzenstraße“ wird zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt an der südlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 2385/1 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 2385 beim Anwesen „Schlaipfering 1“. Der zu widmende Straßenteil hat die Flur-Nr. 2385/21, 2385/20, 2407/8 Teil, 2385/19 Teil, 2394/17, 2385/24, 2385/16, 2394 Teil, 2385/13 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 58 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2022 14:42 Uhr