Bebauungsplan "Dorfzentrum Obing-Süd"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 326/4 (Bahnhofstraße 7) und 326 (Am Schlo0berg 18) Gemarkung Obing - Änderungsbeschluss und Entwurfszustimmung
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Gemeinderates Obing, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) | 15. Sitzung des Gemeinderates Obing | 07.11.2023 | ö | 7 |
Beschluss
Die Balkone an der Traufseite dürfen eine Maximaltiefe von 1,40 m aufweisen und können maximal mit der Traufseite des Daches bündig abschließen. Evtl. wäre es möglich den Balkon teilweise in das Gebäude zu schieben, so dass eine nutzbare Tiefe erreicht wird.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Dorfzentrum Obing-Süd“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 326/4 und 326 Gemarkung Obing im Verfahren nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) i.V.m. § 13 BauGB.
Ebenso stimmt der Gemeinderat dem Änderungsentwurf der Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein vom 13.10.2023 zu, wenn der Beschluss über die Balkone noch eingearbeitet wird. Das Verfahren ist dann mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.11.2023 08:10 Uhr