Datum: 19.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Obing
Gremium: Gemeinderat Obing
Körperschaft: Gemeinde Obing
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 27.02.2024
3 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
4 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Überdachung für ein Palettenlager, sowie Ausgabe und Lager für den Versand beim Anwesen "Franz-Geist Straße 21"
5 Antrag auf Neubau von 5 Wohneinheiten mit Stellplätzen auf dem Grundstück Klausnerweg 2 OT Frabertsham
6 Bebauungsplan "Dorfzentrum Obing-Süd"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 326/4 (Bahnhofstraße 7) und 326 (Am Schloßberg 18) Gemarkung Obing; Beschlüsse zu den Stellungnahmen
7 Vollzug des Grundsteuergesetzes; Antrag auf Verzicht zur Anhebung der geplanten Hebesätze für die Grundsteuern in der Gemeinde Obing
8 Haushaltsplan 2024 - abschließende Beratung und Beschluss
9 Haushaltssatzung 2024 - abschließende Beratung und Beschluss
10 Stellenplan 2024 - abschließende Beratung und Beschluss
11 Finanzplan 2023-2027 - abschließende Beratung und Beschluss
12 Vollzug der Sponsoring-Richtlinie - Vorlage etwaiger Spenden zu Gunsten der Gemeinde Obing
13 Verschiedenes

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1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö 1
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2. Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 27.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö 3
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4. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Überdachung für ein Palettenlager, sowie Ausgabe und Lager für den Versand beim Anwesen "Franz-Geist Straße 21"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Das Vorhaben wird in Bezug auf Standort und Gestaltung abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau von 5 Wohneinheiten mit Stellplätzen auf dem Grundstück Klausnerweg 2 OT Frabertsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö 5

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Für die erforderlichen Abgrabungen und Auffüllungen und die Errichtung der Natursteinmauer an der Westseite wird eine Abweichung von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung zugelassen. Das Gelände an der Nordseite ist bis mind. 0,4 m unter OK FFB EG anzufüllen. In die Baugenehmigung sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass bei evtl. Abweichungen vom festgesetzten Gelände an der Nordseite des Dreispänners ein Tekturantrag einzureichen ist. Der Bauherr ist zu informieren, dass Änderungen am Gelände mit der Gemeinde abzusprechen sind. Im Bereich der innenliegenden Stellplätz ist ein sickerfähiger Belag (Pflaster) zu verwenden. Gemäß der heute vorliegenden Planung ist die Außengestaltung in Putz/Holz (Erdgeschoss / Obergeschoss) vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Dorfzentrum Obing-Süd"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 326/4 (Bahnhofstraße 7) und 326 (Am Schloßberg 18) Gemarkung Obing; Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö 6

Beschluss 1

Ehepaar Kleiner, Am Schloßberg 20

Das Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 326 darf eine Höhe von 2,5 m an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Als Dach ist als leicht geneigtes Pultdach auszubilden. Die Antragstellerin ist zu informieren, dass bei einer späteren Planung der Carport an der Westseite mit einer geschlossenen Wand versehen werden sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Rechtsanwalt Wamsler, für Frau Kunschner, Poststraße 5

Die Änderung des Bebauungsplans findet hier im Verfahren nach § 13 a (beschleunigtes Verfahren) i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) statt. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist eine Sonderform des Bauleitplanverfahrens, hier kann die Gemeinde von einer frühzeitigen Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 BauGB absehen, gleiches gilt auch für die Verfahren nach § 13 a BauGB. Da es sich um Nachverdichtung handelt ist das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) richtig gewählt.

Die Auswirkung der Planung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete ist unwesentlich, da hier nicht die städtebauliche Bedeutung für das Gemeindegebiet insgesamt, auch nicht für das Plangebiet und die Nachbargebiete maßgebend ist. Die Frage der Auswirkung ist zu messen an der beabsichtigten Planung, d. h. maßgeblich ist soweit die Veränderung, die diese Planung im Vergleich zur vorhandenen Planrechtsordnung bewirken soll. Die Auswirkungen sind nach Art und Umfang unwesentlich, wenn sie entweder die Öffentlichkeit planerisch-kommunalpolitisch nur gering interessiert und auch aus Sicht der beteiligungsrechtlichen Wahrnehmung von Belangen eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erfordern; in beiderlei Hinsicht reicht die Beteiligung im Auslegungsverfahren aus. Die Änderung des Bebauungsplans wirkt sich auch nur unwesentlich aus, da er nicht zur Änderung der städtebaulichen Grundstruktur führt und in seiner Funktion auf das Plangebiet beschränkt ist (Kommentar zum BauGB Rand-Nr. 23 c ff).

Da es sich um ein überplantes Gebiet handelt, ist unerheblich, ob sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, die hier einen Bebauungsplan aufgestellt und auch bereits mehrmals geändert und verdichtete Bebauung zugelassen hat. Auch das Anwesen der Mandantin ist im Rahmen einer Nachverdichtung entstanden. 

Das Gebot der Rücksichtnahme scheint hier nicht verletzt, der Gesetzgeber hat die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO auf ein Maß von 0,4 H verringert und somit eine dichtere Bebauung ermöglicht. Funktion der Abstandsflächen ist es, durch Grenz- und Gebäudeabstände eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Lüftung zu gewährleisten.  In erster Linie besitzen die Abstandflächen eine sicherheitsrechtliche Zielsetzung.  Den Abstandsflächen kommt auch eine nachbarschützende Bedeutung zu, das ist unumstritten. Allerdings hat das Abstandsflächenrecht durch die Novellierung 2021 gerade im Wohnbereich eine sehr einseitige Ausrichtung auf den Nachbarschutz erfahren und es kommt vermehrt zu einer Prüfung im Rahmen von Gerichtsverfahren. Hier wird das Abstandsflächenrecht voll ausgeschöpft, aber die gesetzlichen Vorgaben sind eingehalten.

Der geplante Carport an der Grundstücksgrenze mit einer Gebäudelänge von 7,5 m ist laut Abstandsflächenrecht ebenso zulässig. Die festgelegte Baugrenze legt hier die mögliche Fläche auf dem Grundstück fest, setzt aber das Abstandsflächenrecht nicht außer Kraft.

In Bezug auf die Beschattung wird festgestellt, dass auf dem Baugrundstück zwei große Bäume gefällt werden müssen und die Ersatzbepflanzung so gestaltet wird, dass eine zusätzliche Beschattung des Grundstücks Poststraße 5 wesentlich geringer ist. Sicher entsteht durch das neue Gebäude zusätzlicher Schattenwurf, dieser wirkt sich allerdings nur in den Morgenstunden auf das Nachbargrundstück aus. 

Zum angesprochenen fehlenden Rettungsweg für die Feuerwehr wurde telefonisch Rücksprache mit dem Kreisbrandrat gehalten. Dieser erläuterte, dass Schlauchleitungen bis zu 50 m Länge möglich sind und in diesem Fall der Angriff im Brandfall von Westen erfolgen würde.

In Bezug auf die Stellplätze wird festgestellt, dass im EG des Neubaus insgesamt sechs Stellplätze vorgesehen sind. Ein Stellplatznachweis für das gesamte Baugrundstück (Baubestand und Neubau) liegt der Gemeinde vor. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Durch die zusätzliche Bebauung des Grundstücks fällt nicht mehr Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück an, als bereits jetzt. Es werden im Zuge der Baumaßnahme versiegelte, asphaltierte Flächen geöffnet. Eine Befestigung darf nur noch durch wasserdurchlässiges Material erfolgen, so dass das Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück versickert. Durch die Tatsache, dass das Grundstück Poststraße 5 um ca. 0,5 m höher liegt, dürfte auch bei starken Niederfällen kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück laufen. Dem Gutachten zum Hochwasserschutz ist zu entnehmen, dass in diesem Gebiet keine Gefahr besteht.

Das Grundstück ist an den bestehenden Mischwasserkanal der Gemeinde angeschlossen. Um den Kanal zu entlasten ist ein Sickertest in Auftrag gegeben, sollte die Versickerung möglich sein, wird dies angestrebt und nur noch evtl. anfallendes Überwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet. Im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Freistellungsverfahren ist ein entsprechender Entwässerungsplan vorzulegen. In die Unterlagen sollte noch aufgenommen werden, dass zu prüfen ist, ob eine Genehmigung für das Einleiten von Oberflächenwasser in den Untergrund erforderlich ist.

In Bezug auf die Bepflanzung zwischen den Grundstücken werden keine Bestimmungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Dies ist privatrechtlich zu regeln. Dem Antragsteller ist das Schreiben vom 14.03.2024 weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Obing lehnt eine Verschiebung des Baukörpers II um ca. 1,5 – 2,0 m in südliche Richtung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat Obing lehnt die Errichtung von Balkonen an der Westseite des Baukörpers II ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 5

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Einverständnis besteht.

Die Zulassung von Stützmauern wurde festgesetzt, da diese nach den Vorschriften der Gestaltungssatzung unzulässig, aufgrund der Topographie in diesem Fall aber erforderlich sind. Auf eine Begrenzung der Länge wird aufgrund einer guten Einbindung in die vorhandenen topographischen Verhältnisse und im Sinne des Planungsspielraums verzichtet. 

Punkt 5.8 ist wie folgt festzusetzen: 

„Geländeveränderungen sind zulässig.

Entlang der Hauskanten ist das Gelände bis mind. 0,2 m unter FFB EG aufzufüllen. An den bestehenden Grundstücksgrenzen ist das Gelände zu erhalten. An den Südseiten der Grundstücke sind Geländeangleichungen durch Böschungen oder Höhenabstufungen durch Stützmauern zulässig. Stützmauern sind in Naturstein auszubilden und dürfen max. eine Höhe von 0,6 m aufweisen, diese können begrünt werden.“

Die Regelung zu den Abstandsflächen ist in den Festsetzungen wie folgt festzulegen: „Die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO sind einzuhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bayernwerk Netz GmbH

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme ist an die Antragsteller weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Grundsteuergesetzes; Antrag auf Verzicht zur Anhebung der geplanten Hebesätze für die Grundsteuern in der Gemeinde Obing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 7
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8. Haushaltsplan 2024 - abschließende Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat Obing stimmt den heute vorgelegten Entwürfen zur Haushalts- und Finanzplanung 2024 - Entwurf abschließende Fassung - zu, bzw. beschließt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Veranlassungen zum Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahren zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Haushaltssatzung 2024 - abschließende Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat Obing beschließt die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuern A auf 350 v.H. mit Wirkung zum 01.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat Obing beschließt die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuern B auf 350 v.H. mit Wirkung zum 01.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat Obing beschließt die Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuern auf 350 v.H. mit Wirkung zum 01.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat Obing stimmt der Haushaltssatzung 2024 Entwurf abschließenden Fassung zu und beschließt diesen als Haushaltssatzung 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zum Abschluss des laufenden Haushaltsverfahrens zu veranlassen.

16:1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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10. Stellenplan 2024 - abschließende Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat Obing stimmt dem Stellenplan 2024 Entwurf abschließende Fassung zu und beschließt diesen als Stellenplan 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Finanzplan 2023-2027 - abschließende Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat Obing nimmt den Finanzplan 2023-2027 Entwurf abschließende Fassung billigend zur Kenntnis und beschließt diesen als Finanzplan 2023-2027. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, bzw. umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Vollzug der Sponsoring-Richtlinie - Vorlage etwaiger Spenden zu Gunsten der Gemeinde Obing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat Obing nimmt für 2023 billigend zur Kenntnis, dass für die Gemeinde Obing mindestens 16 Spenden in Summe von 6.508,50 € eingegangen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 04. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.03.2024 ö 13
Datenstand vom 22.03.2024 11:43 Uhr