Datum: 24.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses in Pittenhart
Gremium: Gemeinderat Pittenhart
Körperschaft: Gemeinde Pittenhart
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 04.11.2021
2 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
3 Bebauungsplan "Pittenhart-Dorf; Änderung und Erweiterung" - Änderung im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 252/7, 252/6 und 251, Gemarkung Pittenhart, im beschlunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen (erneute Auslegung)
4 Bebauungsplan "Pittenhart Dorf; Änderung und Erweiterung" - Änderung im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 252/7, 252/6 und 251, Gemarkung Pittenhart, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss
5 LEADER-Projekt "naturnaher Spielplatz" - Vorstellung des Projekts
6 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 04.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Pittenhart-Dorf; Änderung und Erweiterung" - Änderung im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 252/7, 252/6 und 251, Gemarkung Pittenhart, im beschlunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen (erneute Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 3

Beschluss 1

Frau Renate Penninger, Rosenheimer Straße 17, Eigentümerin des nördlichen Nachbargrundstücks, Fl. Nr. 254/3:

Ein Bebauungsplan stellt keinen genauen Bauplan dar. Er gibt lediglich den Rahmen vor, in dem sich das Bauvorhaben bewegen muss. Gegenüber dem ersten Entwurf wurde die Firstrichtung „wahlweise“ festgesetzt, da der Bauwerber nicht mehr mit einer Firstrichtung West-Ost, sondern mit Nord-Süd plante, um der Eigentümerin des nördlich gelegenen Grundstückes (Fr. Penninger) bzgl. der Sichtbeziehung Richtung Süden entgegen zu kommen. Ein diesbezüglicher Bebauungsvorschlag liegt vor und kann eingesehen werden, ist andererseits aber auch nicht verbindlich. Genau deshalb wurde die Firstrichtung „wahlweise“ festgesetzt, damit eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der möglichen Bebauung gegeben ist. Im Zuge der Nachbarbeteiligung zur Eingabeplanung kann dann von betroffenen Nachbarn Einsicht genommen werden.

Der Umfang der Bebauung scheint für diese Grundstücksgröße durchaus angemessen und trägt den Vorgaben von Politik und Gesellschaft zur Schaffung von Wohnungen unter sparsamer Verwendung von Flächen Rechnung. Die überbaubare Fläche wird etwas vergrößert (Wohnhaus und Garage um insgesamt 45 m²), die seitliche Wandhöhe bleibt wie im Ursprungsbebauungsplan bei 6,3 m. Das 4 : 5 – Verhältnis ist einzuhalten, im quadratischen Baufenster kann das Objekt lediglich verschoben werden. Die Abstandsflächen sind nach geltender BayBO geregelt und müssen an der Westseite zudem die Abstandsflächenübernahme für das Grundstück Fl. Nr. 253/1 zu berücksichtigen.

Zur Anmerkung „… diese seltsame Vorgehensweise, uns wieder und wieder Einsprüche formulieren zu lassen, …“ ist Folgendes auszuführen:
Nach Fassung des Änderungsbeschlusses gab es die Möglichkeit sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und Bedenken und Anregungen vorzutragen. Dies hat Frau Penninger gemacht und der Gemeinderat hat über den damals vorgelegten Widerspruch beraten und beschlossen, das Verfahren fortzuführen.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat dann Frau Penninger nochmals einen Widerspruch vorgetragen. Während der Bekanntgabe des Widerspruches in der entsprechenden Gemeinderatssitzung hat Frau Penninger den Widerspruch zurückgezogen. In besagter Sitzung waren aber auch andere Bedenken und Anregungen zu behandeln. Daraufhin wurde der Bebauungsplanentwurf geändert, insbesondere hinsichtlich der Abstandsfläche zum westlichen Nachbarn. Daraus entstand für die Gemeinde die Vorgabe aus § 4 a Abs. 3 BauGB den geänderten Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen und somit nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Seitens der Verwaltung wird es seit geraumer Zeit so gehandhabt, dass die unmittelbaren Nachbarn einer Bebauungsplanänderung informiert und auf das Recht zur Stellungnahme hingewiesen werden und nicht nur eine Veröffentlichung in den Bürgernachrichten erfolgt. Auch bei erneuten Auslegungsverfahren. Dies dient dazu Transparenz und Klarheit zu schaffen, da nicht jeder Nachbar die Bürgernachrichten so intensiv liest oder evtl. Eigentümer von Nachbargrundstücken gar nicht im Ort wohnen. Der Bürger „übersieht“ die Bebauungsplanänderung in der Nachbarschaft dann nicht so leicht. Hierbei handelt es sich um ein Entgegenkommen der Gemeinden der VG. Die angestrebte Bebauung erscheint angemessen und die Änderung des Bebauungsplanes sinnvoll. Im Verfahren wurden die unmittelbaren Nachbarn intensiver als vom Gesetzgeber vorgeschrieben einbezogen.


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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Frau Penninger, Rosenheimer Straße 17, Eigentümerin nördliches Nachbargrundstück Fl. Nr. 254/3, vertreten durch Möller Rechtsanwälte PartGmbH:

Entgegen der Ansicht des Rechtsanwalts handelt sich schon um eine öffentliche Beteiligung im bauplanungsrechtlichen Sinne, dies wurde im Anschreiben an die Nachbarn auch so bezeichnet. Die entsprechende Veröffentlichung mit den erforderlichen Angaben erfolgte in den Bürgernachrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahmen gebeten. Das Anschreiben an die Nachbarn ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und dient dazu, dass diese auf die öffentliche Auslegung hingewiesen werden und das Änderungsverfahren nicht übersehen. Siehe hierzu auch die obigen Ausführungen.
Die Art der Nutzung als Dorfgebiet „MD“ ist ausreichend festgesetzt. In § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die zulässigen und die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen aufgelistet. Diese Festsetzung wurde aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen. Hierzu gibt es auch eine frühere Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes, dass diesem Vorgehen nichts entgegenstehe und es erfolgte auch ansonsten keine Beanstandung. Es ist keine fehlerhafte Festsetzung erkennbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Wasserzweckverband Harpfinger Gruppe:

Es ist zu prüfen, ob die Leitung nicht im Grundstück verbleiben kann, wenn die Garage von einer Dreifach- auf eine Zweifachgarage reduziert wird. Ansonsten ist die Leitung in oder an die Kreisstraße zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt SG 3.13, Tiefbauabteilung:

Die Auflagen der Stellungnahme vom 24.06.2021 wurden bereits im Zuge der letzten Beschlussfassung eingearbeitet, so dass den Vorgaben der Tiefbauabteilung Rechnung getragen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Anregungen und Bedenken sind in die Änderungsunterlagen einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Pittenhart Dorf; Änderung und Erweiterung" - Änderung im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 252/7, 252/6 und 251, Gemarkung Pittenhart, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart-Dorf; Änderung und Erweiterung“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 252/7, 252/6 und 251, Gemarkung Pittenhart, gemäß dem Änderungsentwurf des Planungsbüros Rieperdinger, Schnaitsee-Waldhausen, in der Fassung vom 24.11.2021 und der Begründung vom 24.11.2021 als Satzung (§ 1 Abs. 8 i.V. m. § 10 Abs. 1 BauGB). Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. LEADER-Projekt "naturnaher Spielplatz" - Vorstellung des Projekts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 5

Beschluss

Es wird in einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt über die weitere Vorgehensweise Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 16. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 24.11.2021 ö 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2021 10:52 Uhr