Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Obing
Gremium: Gemeinderat Obing
Körperschaft: Gemeinde Obing
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
3 Antrag zum Anbau einer Einliegerwohung (2. WE) und Windfang am Wohnhaus "Haiming 17"
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage beim Anwesen "Stockham 14"
5 Antrag auf Neubau einer Lärmschutzwand beim Anwesen "Bräuackerring 1"
6 Anfrage zur Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Hirschleckenweg" beim Anwesen "Bräuackerring 1"
7 Errichtung von Nebengebäuden / Gartenhäusern; Grundsatzbeschluss
8 Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 436, Gemarkung Obing; erneute Entwurfszustimmung
9 Bebauungsplan "Seewiesen"; erneuter Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Umgriffs
10 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
11 Verschiedenes

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1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Antrag zum Anbau einer Einliegerwohung (2. WE) und Windfang am Wohnhaus "Haiming 17"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollen Bauherr und Planer zusammen mit dem Landratsamt versuchen eine gefälligere Lösung zu erarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, werden für die vorgelegte Planung die erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage beim Anwesen "Stockham 14"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nur zugestimmt, wenn vom Landratsamt festgestellt wird, dass das Vorhaben dem im Zusammenhang bebauten östlichen Ortsteil von Stockham zugeordnet werden kann.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5. Antrag auf Neubau einer Lärmschutzwand beim Anwesen "Bräuackerring 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Die Behandlung des Vorhabens wird zurückgestellt, bis insbesondere folgen Punkte geklärt sind:

  • Auswirkung des Vorhabens auf die Anlieger (Immissionen)
  • Material der Lärmschutzwand
  • Gestaltung der Lärmschutzwand
  • Grünordnung, bzw. Grünordnungsplan

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Anfrage zur Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Hirschleckenweg" beim Anwesen "Bräuackerring 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Wegverlegung wird grundsätzlich zugestimmt. Es sind aussagekräftige Planunterlagen mit Geländeschnitten unter Einbeziehung der bestehenden Halle und der Fahrbahnen, mit Grenzdarstellungen alt und neu und mit einem Lageplan, auf dem die neuen Stellflächen für die Wechselbrücken und die Grünflächen und die Sicherungs- und Bepflanzungsmaßnahmen für die neue Böschung eingezeichnet sind, vorzulegen. Vor offizieller Einreichung von Planungsunterlagen sollten die Vorgaben zur Wegverlegung und zur Wegbereinigung in einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten festgehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Errichtung von Nebengebäuden / Gartenhäusern; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Die Verwaltung kann Anträge auf isoliertes Verfahren im Verwaltungsweg zulassen, wenn folgende Bedingungen einhalten werden:

  • Maximale Grundfläche 15 m²,
  • Maximale seitliche Wandhöhe 3,0 m, Dachneigung max. 24°,
  • Dachform: Sattel-, Pult-, Walmdach,
  • Flachdach nur mit Dachbegrünung,
  • Dacheindeckung rot, rotbraunes Material oder Dachbegrünung,
  • Zu Grundrissen wird vorgegeben, dass quadratische und rechteckige Gebäude zugelassen werden. Bei größeren Gebäuden (z. B. > 12 m²) sind nur rechteckige (keine quadratischen!) Grundrisse erlaubt.
  • nur ein Gartenhaus je Baugrundstück möglich. Wenn also bereits laut Bebauungsplan außer einem Garagengebäude ein weiteres Nebengebäude / Gartenhaus errichtet werden darf, kann kein zusätzliches Nebengebäude / Gartenhaus errichtet werden. Allerdings sollten die vorgenannten Gestaltungsmöglichkeiten gelten.
  • Die Abstände zur Grundstücksgrenze müssen mind. 1,0 m betragen, zu den Fahrbahnrändern mind. 3,0 m, wobei in jedem Fall gewährleistet sein muss, dass die Gebäude vollständig auf dem Baugrundstück liegen.
  • Die isolierte Befreiung wird nur bei vorliegender Nachbarzustimmung (Unterschrift) erteilt.
  • Material für die Außenwände Holz oder Putz (lt. Gestaltungssatzung),
  • Dachüberstände sollten nicht festgesetzt werden, so dass die Errichtung eines Gartenhauses aus dem Baumarkt möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 436, Gemarkung Obing; erneute Entwurfszustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geänderten Entwurf des Büros BSM Ingenieure, Traunwalchen, vom 18.10.2021 und der Begründung vom 18.10.2021 zu. Das Verfahren wird mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a BauGB fortgeführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Seewiesen"; erneuter Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Umgriffs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans

„Seewiesen“

mit folgendem Umgriff:

  • Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
  • Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes). 
  • Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
  • Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.

Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans

„Seewiesen“

mit folgendem Umgriff:

  • Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
  • Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes). 
  • Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
  • Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.

Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Obing als Verordnung. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 27.01.2006 außer Kraft. Der Verordnungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö 11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2021 12:48 Uhr