Datum: 06.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Obing
Gremium: Gemeinderat Obing
Körperschaft: Gemeinde Obing
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Genehmigung der Beschlussniederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022
3 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses westlich des Anwesens "Großornach 3"
5 Freiflächenphotovoltaikanlage "Voglöd 2, Fl. Nr. 3971" - Antrag auf Errichtung; Beratung und Beschluss
6 Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes "Obing Süd-West" im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 300/53 und 300/25 Gem. Obing
7 Flächennutzungsplan - 39. Änderung (PV-Anlage Kirchreitberg) - Beschlüsse zu den Stellungnahmen
8 Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg" - Beschlüsse zu den Stellungnahmen
9 Erlass Sanierungssatzung und förmliche Festlegung Sanierungsgebiet; Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen
10 Erlass Sanierungssatzung und förmliche Festlegung Sanierungsgebiet; Satzungsbeschluss
11 Jahresrechnung 2021; Stellungnahme zum RPA-Bericht vom 01.08.2022
12 Jahresrechnung 2021; Feststellung und Entlastung
13 Gemeinschaftsversammlung VG Obing - Mandatsniederlegung des Vertreters der Gemeinde Obing, Herrn Andreas Voderhuber - Nachbesetzung
14 Ortsheimatpflege; Bestellung von Frau Franziska Mayer als künftige Ortsheimatpflegerin der Gemeinde Obing
15 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Beschlussniederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses westlich des Anwesens "Großornach 3"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. Bei der Planung sind die Vorschriften der Gestaltungssatzung zu beachten.

Da das Gelände nach Norden ansteigt, sind Geländeschnitte entlang der Hauskanten vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, wie sich das Gebäude einfügt und inwieweit Abgrabungen oder Auffüllungen erforderlich sind. Auch die Gestaltung des Geländes zu den Grundstücksgrenzen ist darzustellen.

Zur Gestaltung des Gebäudes wird angeregt, die Garage zu integrieren, da das Gebäude aufgrund der Höhenlage sehr exponiert stehen soll.

Für die Zufahrt ist eine Dienstbarkeit einzutragen. Das Gebäude ist an den gemeindlichen Kanal anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Freiflächenphotovoltaikanlage "Voglöd 2, Fl. Nr. 3971" - Antrag auf Errichtung; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 5

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes "Obing Süd-West" im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 300/53 und 300/25 Gem. Obing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 6

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Obing Süd-West“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 300/53 und 300/25 Gem. Obing wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Flächennutzungsplan - 39. Änderung (PV-Anlage Kirchreitberg) - Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 7

Beschluss 1

Staatliches Bauamt Traunstein:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise betreffen den Bebauungsplan und werden bei dessen Behandlung abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise betreffen den Bebauungsplan und werden bei dessen Behandlung abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise betreffen den Bebauungsplan und werden bei dessen Behandlung abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise betreffen den Bebauungsplan und werden bei dessen Behandlung abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Deutsche Telekom GmbH:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise betreffen den Bebauungsplan und werden bei dessen Behandlung abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Bund Naturschutz Bayern:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Beurteilung im Bebauungsplanverfahren verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Beurteilung im Bebauungsplanverfahren verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg" - Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 8

Beschluss 1

Staatliches Bauamt Traunstein:


Die Anregungen und Hinweise sind zu beachten und die Entwurfsunterlagen entsprechend einzuarbeiten. Hinsichtlich einer möglichen Blendwirkung sollen sich der Antragsteller und das Planungsbüro mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA in Verbindung setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:

Die Anregungen und Hinweise sollen an den Antragsteller und das Planungsbüro zur Überprüfung und eventuellen Einarbeitung weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Die Stellungnahme ist zur Kenntnisnahme und weiteren Beachtung an den Antragsteller und das Planungsbüro weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:


Die Anregungen und Hinweise sind in die Entwurfsunterlagen einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Deutsche Telekom GmbH:


Das Schreiben ist an den Antragsteller und an das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weiter zu leiten. Die hochwertigen Telekommunikationslinien der Telekom sind in die Planunterlagen ein zu arbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:


Der Vorgabe, dass landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht mit Freiflächen-PV-anlagen bebaut werden sollen, wird dem Grunde nach zugestimmt. Allerdings ist im vorliegenden Fall die besagte Fläche nicht ganz so hoch einzustufen, da

  • der gesamte Umgriff letztendlich nur 2,5 ha beträgt,
  • der Flächenzuschnitt die Bewirtschaftung erschwert,
  • die Fläche auf allen 4 Seiten eingegrenzt ist (B 304, Gemeindeverbindungsstraße, Golfanlage, Wald) und
  • es sich um keine „Investor-Anlage“ handelt und somit die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Deshalb erscheint in diesem Falle die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche hoher Bonität für eine PV-Anlage noch akzeptabel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:


Das Schreiben soll an den Bauherrn und das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Bayerischer Bauernverband:

Die meisten der vorgetragenen Punkte wurden bereits bei der Beurteilung der Stellungnahme des AELF, Bereich Landwirtschaft, behandelt und können somit in gleicher Weise betrachtet werden.

Der Vorgabe, dass landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht mit Freiflächen-PV-anlagen bebaut werden sollten, kann dem Grunde nach sicherlich zugestimmt werden. Allerdings ist im vorliegenden Fall die besagte Fläche nicht ganz so hoch einzustufen, da

  • der gesamte Umgriff letztendlich nur 2,5 ha beträgt,
  • der Flächenzuschnitt die Bewirtschaftung erschwert,
  • die Fläche auf allen 4 Seiten eingegrenzt ist (B 304, Gemeindeverbindungsstraße, Golfanlage, Wald) und
  • es sich um keine Investor-Anlage handelt und somit die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Deshalb erscheint in diesem Falle die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche hoher Bonität für eine PV-Anlage noch akzeptabel. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei Anträgen von Freiflächen-PV-Anlagen wird in einer der nächsten Sitzungen ein eigener Tagesordnungspunkt angesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Bund Naturschutz Bayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Obing ist schon lange bestrebt Energie einzusparen bzw. alternative Energiequellen zu erschließen (z. B. Heizungen gemeindliche Gebäude).  Ebenso wurde die Energieagentur Südostbayern mit der Anfertigung einer Studie beauftragt, um die Möglichkeiten zur Nutzung der Dächer gemeindlicher Gebäude mit PV zu erfassen. Im neuen Gewerbegebiet wird die Anbringung von PV-Modulen auf Dächern vorgeschrieben. Somit kann dargelegt werden, dass die Gemeinde Obing sich die Vorgaben des BN Traunstein bereits zu eigen gemacht hat. Die sonstigen Anregungen und Forderung sind vom Antragsteller und vom Planungsbüro auf Umsetzung überprüft werden. Das Schreiben ist entsprechend weiter zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 10

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden sämtliche Aspekte, die durch den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage berührt werden, unter Beteiligung aller einschlägigen Fachbehörden, insbesondere der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 11

Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Entwurfsunterlagen sollten gemäß der Stellungnahme nachgebessert werden. Mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde sind vom Antragsteller und dem Planungsbüro eventuell erforderliche Ergänzungen abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 12

Landratsamt Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Die Anregungen und Vorgaben sind soweit möglich und sinnvoll einzuarbeiten bzw. mit der Unteren Naturschutzbehörde vor der nächsten Auslegung abzuklären. Auf eine gute Eingrünung ist in jedem Falle zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 13

Landratsamt Traunstein, SG 4.41, Untere Immissionsschutzbehörde:

Es ist ein entsprechendes Blendgutachten vorzulegen und die Entwurfsunterlagen sind gemäß den Vorgaben nachzubessern. Die Vorgehensweise könnte vorab mit der Immissionsschutzbehörde abgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 14

Kreisbrandinspektion Traunstein:

Die Vorgaben zur Bereitstellung von Sonderlöschmittel, die ausreichende Tragfähigkeit der Zufahrt und die Wendemöglichkeit und die Schließung der Umzäunung sind, soweit möglich, in den Bebauungsplanunterlagen aufzunehmen oder ansonsten im Durchführungsvertrag festzuhalten. Es soll nochmals geprüft werden, ob die beiden Gebäude nicht, wie bereits angesprochen, auf ein Gebäude zusammengefasst werden können. Das Schreiben ist an den Antragsteller und das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Erlass Sanierungssatzung und förmliche Festlegung Sanierungsgebiet; Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 9

Beschluss 1

Chiemgauer Lokalbahn e. V., Obing:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Forderungen werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Pfarrkirchenstiftung Obing:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Erzbischöfliches Ordinariat München:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt Traunstein, SG 3.13, Tiefbauverwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der einschlägige Plan für den Umgriff des Sanierungsgebietes, welcher der Satzung beizufügen ist, wird ist mit Bezeichnung und Maßstab versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 10

Deutsche Telekom GmbH:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Hinweise und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 11

Handwerkskammer für München und Oberbayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Obing wird auch künftig bestrebt sein, Gewerbe- und Handwerksbetriebe im Ortskern zu erhalten oder neu anzusiedeln. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Erlass Sanierungssatzung und förmliche Festlegung Sanierungsgebiet; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 10

Beschluss 1

Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit beschließt die Gemeinde Obing die beigefügte Satzung für das Sanierungsgebiet „Obing Ortskern“. Die beigefügte Satzung inkl. der Verfahrensvermerke und der Anlage Planzeichnung in der Fassung vom 15.02.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Sanierungssatzung „Obing Ortsmitte“ vom 25.11.1994 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Jahresrechnung 2021; Stellungnahme zum RPA-Bericht vom 01.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat Obing nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung ist beauftragt, im Rahmen der personellen Kapazitäten zeitnah die noch offenen Fragen zu beantworten, bzw. möglichst die Handlungsempfehlungen umzusetzen und alsbald Sachstandsbericht abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Jahresrechnung 2021; Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärte die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Obing als geprüft und in Ordnung. Gemäß Art. 102 Abs. 4 GO wird Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Gemeinschaftsversammlung VG Obing - Mandatsniederlegung des Vertreters der Gemeinde Obing, Herrn Andreas Voderhuber - Nachbesetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö beschließend 13

Beschluss 1

Das Gemeinderatsmitglied Herr Albert Lamprecht wird mit Wirkung zum 01.01.2023 zu einem Vertreter der Gemeinde Obing in der Gemeinschaftsversammlung der VG Obing bestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der 3. Bürgermeister Herr Simon Voit wird zum Stellvertreter des Herrn Albert Lamprecht in seiner Funktion als ein Vertreter der Gemeinde Obing in der Gemeinschaftsversammlung der VG Obing bestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Ortsheimatpflege; Bestellung von Frau Franziska Mayer als künftige Ortsheimatpflegerin der Gemeinde Obing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat Obing nimmt von der Amtsniederlegung des Herrn Ludwig Bürger als Ortsheimatpfleger der Gemeinde Obing Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat Obing, dieses Amt neu zu besetzen und bestellt Frau Franziska Mayer mit Wirkung ab 01.01.2023 zur Ortsheimatpflegerin der Gemeinde Obing. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 15

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 11:05 Uhr