Datum: 13.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gasthof zur Post (Bürgerhaus), großer Saal
Gremium: Gemeinderat Kienberg
Körperschaft: Gemeinde Kienberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 10.03.2022
3 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
4 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Terrassenüberdachung bei dem Anwesen "Größinger Ring 16"
5 Antrag auf Rückbau des Einfamilienwohnhauses mit ehem. landw. Betriebsgebäude; Wiedererrichtung als Einfamilienhaus mit Wohnraum für Eltern, Garage und Abstellfläche bei dem Anwesen "Pößmoos 30"
6 Antrag für den Neubau einer Maschinenhalle, eines Carports sowie einer Hofmauer bei dem Anwesen "Rampertskirchen 14"
7 Bebauungsplan "Kienberg - Ort" - Änderung im Bereich des Grundstück Fl. Nr. 23/4 (Bergweg 8), Gemarkung Kienberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen (erneute Auslegung)
8 Bebauungsplan "Kienberg - Ort"; Änderung im Bereich des Grundstück Fl. Nr. 23/4 (Bergweg 8), Gemarkung Kienberg - Satzungsbeschluss
9 Bebauungsplan "Größinger Feld"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1753/33 und 1753/12 und im gesamten Bebauungsplangebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen
10 Ortsstraße "Heretshamer Ortsweg"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung
11 Verschiedenes

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1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 1
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2. Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 10.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 3
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4. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Terrassenüberdachung bei dem Anwesen "Größinger Ring 16"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 4

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der isolierten Abweichung und dem Terrassenanbau unter den Voraussetzungen zuzustimmen, dass die Nachbarunterschriften eingeholt werden und die Dacheindeckung der Terrasse in Glas/Metall erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Rückbau des Einfamilienwohnhauses mit ehem. landw. Betriebsgebäude; Wiedererrichtung als Einfamilienhaus mit Wohnraum für Eltern, Garage und Abstellfläche bei dem Anwesen "Pößmoos 30"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 5

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag für den Neubau einer Maschinenhalle, eines Carports sowie einer Hofmauer bei dem Anwesen "Rampertskirchen 14"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 6

Beschluss

Dem Vorhaben zur Errichtung der Maschinenhalle, des Carports und der Hofmauer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Kienberg - Ort" - Änderung im Bereich des Grundstück Fl. Nr. 23/4 (Bergweg 8), Gemarkung Kienberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen (erneute Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:
Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf mit eingearbeiteten Anmerkungen (Hinweise und Ergänzungsvorschlag) der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Kienberg - Ort"; Änderung im Bereich des Grundstück Fl. Nr. 23/4 (Bergweg 8), Gemarkung Kienberg - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplaners „Kienberg – Ort“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 23/4, Gemarkung Kienberg, gemäß dem Änderungsentwurf des Planungsbüro Riepertinger, Schnaitsee – Waldhausen in der Fassung vom 13.04.2022 und der Begründung in der Fassung vom 13.04.2022 als Satzung (§ 1 Abs.8 i. V. m. § 10 Abs.1 BauGB). Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Größinger Feld"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1753/33 und 1753/12 und im gesamten Bebauungsplangebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 9

Beschluss 1

Bayernwerk Netz GmbH:

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und, da eine gemeindliche Erschließungsmaßnahme nicht erforderlich ist, an die Bauherren der Grundstücke Fl. Nr. 1753/33 und 1753/12 weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

An der Westseite des Grundstückes Fl. Nr. 1753/33 sollen die an der Nordseite entfallenden Bäume in Zahl und Art ergänzt und bzgl. Ausführung und Erhalt der Bepflanzung soll eine Textfestsetzung in vorgeschlagener Weise aufgenommen werden.

Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange (Entfernung bestehender Gehölze), insbesondere auf Fl. Nr. 1753/33, sind die Unterlagen mit einer geeigneten Formulierung zu ergänzen.

Der Hinweis zu einer möglichen Erhöhung der versiegelten Flächen wird zur Kenntnis genommen und auch berücksichtigt. Die Gemeinde kann aber nur insoweit kompensierend tätig werden, als entsprechende Maßnahmen auf den Baugrundstücken selbst festgelegt werden, wie im vorliegenden Falle, z. B. durch das Gründach beim Carport. Allerdings sind bzgl. der Kompensation Grenzen gesetzt, da sich eindeutig ein Konflikt zur allgegenwärtigen Forderung auf Schaffung von Wohnraum ergibt.

In Bezug auf nicht ausgeführte Ortsrandeingrünungen wird im Änderungsbereich seitens der Gemeinde auf eine ordnungsgemäße Umsetzung geachtet werden. Ebenso sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, bei denen die Festsetzungen bzgl. der erforderlichen Randeingrünung bereits jetzt nicht eingehalten werden, in einem Anschreiben hierzu anzuhalten.

Den Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde wird somit nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt SG 3.13, Kreisstraßenverwaltung:

Die Vorgaben der Kreisstraßenverwaltung werden zur Kenntnis genommen und, soweit noch erforderlich, in die Unterlagen eingearbeitet. Der Eigentümerin von Fl. Nr. 1753/33 ist die Stellungnahme zur Beachtung weiter zu leiten. Das Sichtdreieck bei der Einmündung der Kreisstraße in die Staatsstraße soll gemäß der Anregung des Staatlichen Bauamtes (siehe unten) auf 10 m x 70 m verringert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Staatliches Bauamt:

Die Linksabbiegespur ist einzuplanen. Wie bereits bei der Stellungnahme der Kreisstraßenverwaltung angemerkt, ist die Schenkellänge des Sichtdreieckes auf 70 m zu verringern. Die Formulierung bzgl. der Freihaltung von Sichtflächen soll gemäß der Vorgabe in der Stellungnahme als Textfestsetzung übernommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Bezüglich der Verringerung der Anbauverbotszone für Fl. Nr. 1753/33 auf 10 m für die Errichtung eines begrünten Carports sind in den Änderungsunterlagen (Begründung) konkrete Ausführungen aufzunehmen. Eine Neudefinition der Anbauverbotszone für die gesamte Häuserzeile entlang der Staatsstraße wird nicht beschlossen, da hierzu exakte Festlegungen zu treffen wären, die vermutlich zu gegebener Zeit dann wieder nicht passen. Über eine Verringerung der Anbauverbotszone wird je Einzelfall unter Beteiligung des Staatlichen Bauamts auf Antrag entschieden.

Die Höhenlagen Fertigfußboden wurden nochmals überprüft und erscheinen sinnvoll festgelegt. Eine Nachbesserung der Festlegungen bzgl. FFB wird nicht für erforderlich gehalten.

Allerdings ist in die Unterlagen einzuarbeiten, dass Geländeangleichungen homogen auf das Urgelände zu erfolgen haben, Kellergeschosse nicht freigelegt werden dürfen und das Gelände entlang der Gebäude auf mindestens 0,3 m unter FFB an zu decken ist.

Für den Carport auf Fl. Nr. 1753/33 wird die fertige Fußbodenhöhe auf 536,50 m (gemäß Darstellung vorliegender Eingabeplan) festgelegt. Die Fahrgasse zwischen Hauptgebäude und Carport ist aufgrund des vorliegenden Entwurfs zur Eingabeplanung und der Zusagen der Grundstückseigentümerin als ausreichend an zu sehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 6

Verwaltung:

Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird das Verfahren mit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB fortgesetzt. Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 23 Tage verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Ortsstraße "Heretshamer Ortsweg"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 10

Beschluss

Einziehung:
Die Ortsstraße „Heretshamer Ortsweg“ wird in einem Teilbereich wegen Verlegung der Straße eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt an der Südwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt an der Nordwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg. Die einzuziehende Teilstrecke hat eine Länge von 65 m.

Widmung:
Der neue Verlauf der Straße „Heretshamer Ortsweg“ wird zur Ortsstraße gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt an der Südwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt an der Einmündung in die Straße Helming – Heretsham bei Grundstück Flur-Nr. 948 Gemarkung Kienberg. Die zu widmende Strecke hat eine Länge von 220 m. Das Grundstück hat die Flur-Nr. 937/1 Gemarkung Kienberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 11
Datenstand vom 21.04.2022 13:29 Uhr