Datum: 07.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Obing
Gremium: Gemeinderat Obing
Körperschaft: Gemeinde Obing
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
3 Vorstellung Jugendtreff Jahresbericht
4 Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Landarbeiterwohnung in ein Wirtschaftsgebäude an der Hofstelle "Niederham 2"
5 Bebauungsplan "Kita Oberfeldweg"; Aufstellungsbeschluss mit Einbeziehung des Bebauungsplanes "Kinderkrippe"
6 Flächennutzungsplan; 41. Änderung (Kita Oberfeldweg) - Änderungsbeschluss
7 Flächennutzungsplan - 36. Änderung (Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld") - Planentwurf; Billigungsbeschluss
8 Bebauungsplan Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld" - Planentwurf; Billigungsbeschluss
9 Bebauungsplan "Pfaffing-Großfeld; Erweiterung"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen
10 Bebauungsplan "Oberholz"; Änderung im Bereich zwischen Blumenstraße und Poststraße unter Einbeziehung der Grundstücke südlich der Blumenstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Änderungsbeschluss
11 Aufhebung der Sanierungssatzung vom 25.11.1994; Aufhebungsbeschluss
12 Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU - Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem Beitritt von neuen Trägerkommunen
13 Verschiedenes
14 Erweiterung Tagesordnung
15 Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 24.01.2023

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1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 1
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2. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 2
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3. Vorstellung Jugendtreff Jahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö beschließend 3
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4. Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Landarbeiterwohnung in ein Wirtschaftsgebäude an der Hofstelle "Niederham 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Kita Oberfeldweg"; Aufstellungsbeschluss mit Einbeziehung des Bebauungsplanes "Kinderkrippe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet

"Kita Oberfeldweg"

das wie folgt umgrenzt ist:

im Westen:        ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 436/1, 436, 436/4 
im Süden:        südliche Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 435 und Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 433
im Osten:        ausschließlich dem Grundstück Fl.Nr. 431
im Norden:        einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 420 (Oberfeldweg) mit Einbeziehung eines ca. 3,0 m breiten Grundstücksstreifens der nördlich angrenzenden Grundstücke Flur-Nr. 390, 391, 392 und 394

Das Gebiet beinhaltet das Grundstück Flur-Nr. 435 und Teile der Grundstücke Flur-Nr. 420, 433, 390, 391, 392 und 394 der Gemarkung Obing. 

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „soziale Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Büro Architekten + Stadtplaner Romstätter, Traunstein, beauftragt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Flächennutzungsplan; 41. Änderung (Kita Oberfeldweg) - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, die folgenden Bereich umfasst:

Teilbereiche der Grundstücke Flur-Nr. 433,435 und 420 der Gemarkung Obing.

Die Grundstücke werden als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Flächennutzungsplan - 36. Änderung (Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld") - Planentwurf; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vom Ingenieurbüro Ing, Traunreut, ausgearbeitete Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.02.2023 und die Begründung und den Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2023. Das Verfahren soll mit der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld" - Planentwurf; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Ing, Traunreut, vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 07.02.2023 samt Begründung und Umweltbericht vom 07.02.2023, wenn noch folgende Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden:

  • Das schalltechnische Gutachten des Ing.-Büros Steger und Partner sollte nach Fertigstellung samt den vorgeschlagenen Festsetzungen in die Unterlagen eingearbeitet werden.
  • Unter der Festsetzung C. 5:5 könnten noch die „begründete Ausnahme“, die „geringfügigen Gebäudeversätze“ und „ansprechende Fassadengliederungen aufgenommen werden.

Das Verfahren soll anschließend mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Pfaffing-Großfeld; Erweiterung"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 9

Beschluss 1

Deutsche Telekom:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vorgaben sind im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 6.62, Gesundheitsamt:

Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Thematiken sind bereits in den Unterlagen enthalten bzw. sind im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Traunstein, SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich Überschwemmungsgebiete wurde vom IB aquasoli eine entsprechende Studie erstellt und das WWA im Verfahren beteiligt. Die übrigen Anmerkungen sollen im Zuge des weiteren Verfahrens und der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayernwerk Netz GmbH:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vorgaben sollen im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung berücksichtigt und die Hinweis für die Bauherren in die Unterlagen aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Staatliches Bauamt Traunstein:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:

Es ist durchaus verständlich, dass der Beschlag von gutem Grünland für Bauland kritisch gesehen wird. Aber in unserer Region sind hochwertige Böden die Regel, so dass es unausweichlich bleibt, solche Flächen
für Bauland zu generieren.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine relativ kleine Fläche von ca. 0,5 ha, die zusätzlich als Bauland ausgewiesen wird. Zudem hat die besagte, überplante Fläche einen keilförmigen Zuschnitt und für das restliche, landwirtschaftliche Grundstück ergibt sich bzgl. der Bewirtschaftung somit eher eine Verbesserung. Ebenso ist durch die Erweiterung eines bestehenden Baugebietes nur wenig Aufwand für die Erstellung der Erschließungsanlagen zu betreiben. Somit erscheinen die landwirtschaftlichen Belange nur geringfügig beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Zu 1. Die Sachlage bzgl. der Ausgleichsflächen konnte aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der Landschaftsplanerin nicht mehr vor der Sitzung abgeklärt werden. Dies soll nachgeholt werden und die Unterlagen sind, soweit erforderlich, nachzubessern.

Zu 2. Der Abstand der Baugrenze zur nördlichen Ausgleichsfläche soll nicht verringert werden und bei 3 m verbleiben. An den Nordseiten der Gebäude werden sicherlich kaum Aufenthaltsräume oder häufig genutzte Freiflächen angeordnet und somit ist eine Beeinträchtigung der Ausgleichsfläche nicht zu erkennen, zumal auch die Bepflanzung der Fläche nicht unmittelbar an deren Südgrenze erfolgen wird. Die vorgesehene Planung entspricht der Vorgabe des Flächensparens durch die Höhere Landesplanungsbehörde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zu 3. Die Sachlage bzgl. der Durchgrünung und der Erfordernisse von Natur- und Artenschutz konnte aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der Landschaftsplanerin nicht mehr vor der Sitzung abgeklärt werden. Dies soll nachgeholt werden und die Unterlagen sind, soweit erforderlich, nachzubessern.

Zu 4. Das Luftbild ist zu aktualisieren. Die Darstellungen zum Geländeverlauf sind zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Naturschutzbehörde wurden am Verfahren beteiligt bzw. bereits im Vorfeld in die Planung einbezogen.

Die Nutzung von Innenentwicklungspotentialen im Siedlungsbestand ist leider nicht möglich, da die noch freien Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Bei der vorliegenden Planung kann auch nicht unbedingt eine Bebauung im „klassischen Außenbereich“ gesehen werden, da sich die Fläche homogen an die bestehende Bebauung anfügt.

Am Siedlungsrand sollen keine zu hohen Gebäude entstehen, damit die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet werden kann. Somit sind keine weiteren ausbaufähigen Geschosse sinnvoll. Dies ist auch Vorgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die vorgesehene Ausweisung stellt sich wirtschaftlich positiv dar, da die Erschließungsanlagen mit relativ geringem Aufwand an bestehende Anlagen angeschlossen werden können. Eine weitere Erhöhung der Siedlungsdichte würde weitere Stellplätze erfordern, wodurch dann wieder die Anlage von Grünflächen eingeschränkt würde. Tiefgaragen sind wirtschaftlich nicht darstellbar. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Hinsichtlich der Festsetzung 2.3 sollen die Unterlagen dahingehend ergänzt werden, dass Garagen und Nebengebäude nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und nicht aufgestockt werden dürfen. Dies behebt dann nicht nur die von Fr. Wohlmayer angesprochene Schwierigkeit, sondern weitere Probleme. Wenn nämlich die Möglichkeit gegeben wird, dass Garagen an der Grenze Aufenthaltsräume beinhalten oder gar aufgestockt werden dürfen, widerspricht dies dem Abstandsflächenrecht und wenn bei an der Grenze zusammengebauten oder nahe beieinanderliegenden Garagen dann nur eine aufgestockt wird, entsteht ein erhebliches gestalterisches Problem. 

Die Festsetzungen 3.1 und 3.3 sind noch durch die Fertigung eines Deckenhöhenplans, der Bestandteil des B-Plans wird, zu konkretisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan "Oberholz"; Änderung im Bereich zwischen Blumenstraße und Poststraße unter Einbeziehung der Grundstücke südlich der Blumenstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Oberholz“ im Bereich zwischen Blumenstraße und Poststraße unter Einbeziehung der Grundstücke südlich der Blumenstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der beiliegende Beschluss ist Bestandteil des Beschlusses. Der Auftrag für die Änderungsplanung wird an das Architekturbüro Weiler-Heyers, Trostberg, vergeben. 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Aufhebung der Sanierungssatzung vom 25.11.1994; Aufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß beigefügter Satzung vom 07.02.2023, die Bestandteil des Beschlusses ist, die Aufhebung der Sanierungssatzung vom 25.11.1994, samt Sanierungsgebiet gemäß Planzeichnung vom 01.08.1994.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU - Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem Beitritt von neuen Trägerkommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö beschließend 12

Beschluss

1.        Der Entwurf für die Unternehmenssatzung mit Stand vom 07.12.2022 wird (s. Anlage) wird beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Beträge, die bisher als Stammeinlage bzw. als Bareinlage auf die Kapitalrücklage geleistet wurden, werden als Einzahlungen auf die Stammeinlage angerechnet.
3. Der 1. Bürgermeister Herr Josef Huber wird ermächtigt, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen und erforderlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 13
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14. Erweiterung Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö beschließend 14
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15. Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö beschließend 15
Datenstand vom 10.02.2023 11:47 Uhr