Datum: 19.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Obing
Gremium: Gemeinderat Obing
Körperschaft: Gemeinde Obing
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechzeit
2 Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 21.03.2023
3 Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information
4 Vorstellung Pumptrack und Motorikpark; Beschlussfassung
5 Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses (isoliertes Verfahren) beim Anwesen "Bajuwarenstraße 12" OT Pfaffing
6 Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung landw. Gebäudeteil " Niederham 2" durch Abbruch u. Neubau: Nutzung EG gewerblich (ZSP) Deutschen Post AG. Errichtung v.E-Ladestationen f.d. Zustellfahrzeuge, Nutzung OG landwirtschaftlich
7 Flächennutzungsplan 36. Änderung (Gewerbegebiet Mitterfeld); Auslegung nach § 3. Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen
8 Flächennutzungsplan - 36. Änderung (Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld"); Feststellungabeschluss
9 Bebauungsplan "Mitterfeld"; Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen
10 Bebaungsplan Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld"; Satzungssbeschluss
11 Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld" - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage; Nahwärmeversorgung Baugebiet und Ortsmitte - Beratung und Beschluss
12 Schöffenwahl 2023, Vorschlagsliste - Aufstellung
13 Verschiedenes

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1. Bürgersprechzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 1
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2. Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.03.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 3
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4. Vorstellung Pumptrack und Motorikpark; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Projektes „Pumptrack und Motorikpark“ und einer entsprechenden Errichtung auf dem Grundstück Flur-Nr. 386/0, Gmkg. Obing, unter folgenden Voraussetzungen zu:

  • Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (z. B. Stichwort: Natur- und Umweltschutz),
  • das Projekt darf nicht dem, sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Seewiesen“, wiedersprechen, bzw. diesen nicht beeinträchtigen und die
  • Sicherstellung einer LEADER-Förderung muss gewährleistet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses (isoliertes Verfahren) beim Anwesen "Bajuwarenstraße 12" OT Pfaffing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 5

Beschluss

Dem Antrag auf isoliertes Verfahren zur Errichtung eines Gartenhauses mit Überschreitung der südlichen Grundstücksgrenze wird zugestimmt. Das Gebäude muss zur östlichen und südlichen Grundstücksgrenze einen Abstand von mind. 1,0 m einhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung landw. Gebäudeteil " Niederham 2" durch Abbruch u. Neubau: Nutzung EG gewerblich (ZSP) Deutschen Post AG. Errichtung v.E-Ladestationen f.d. Zustellfahrzeuge, Nutzung OG landwirtschaftlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Aus Gründen des Ortsbildes sind die geplanten Stellplätze im westlichen und südlichen Bereich des betreffenden Grundstücks auf geeignete Weise einzugrünen. Ein Freiflächengestaltungsplan ist vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Flächennutzungsplan 36. Änderung (Gewerbegebiet Mitterfeld); Auslegung nach § 3. Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 7

Beschluss 1

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:

Die Stellungnahme wird im Zuge des Bebauungsplanverfahren behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Industrie- und Handelskammer:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Wasserwirtschaftsamt:

Die Stellungnahme wird im Zuge des Bauungsplanverfahrens behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Handwerkskammer:

Die Stellungnahme wird im Zuge des Bauungsplanverfahrens behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Stellungnahme wird im Zuge des Bauungsplanverfahrens behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Flächennutzungsplan - 36. Änderung (Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld"); Feststellungabeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.02.2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2023 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Mitterfeld"; Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 9

Beschluss 1

Herr Ludwig Mörner, Sundergaustraße 1, 83119 Obing:

Dem Gedanken, dass eine Alleepflanzung im Grünstreifen zwischen Gemeindeverbindungsstraße und Geh- und Radweg geschwindigkeitsmindernd wirkt, kann gefolgt werden. Allerdings ist hier der Grünstreifen nur 2,5 m breit und es sollen hochwachsende, großkronige Laubbäume mit schnellerem Wachstum gepflanzt werden, um den Forderungen zur Einbindung in die Natur und Landschaft nachzukommen. Dadurch werden Beeinträchtigungen durch Wurzelwerk und durch in den Straßenraum ragende Äste früher und intensiver auftreten. Zudem ist in den Grünstreifen eine Regenwasserleitung einzubauen, um das Oberflächenwasser vom Geh- und Radweg und von der Straße und auch aus dem Bereich der Kaskadenentwässerung abzuleiten. Ein Vergleich mit dem Geh- und Radweg nach Pfaffing, an dem Eichen gesetzt wurden, kann deshalb nicht so einfach angestellt werden. Zudem weist der Geh- und Radweg Richtung Pfaffing fast bei jedem Baum Beschädigungen auf. Von Alleebäumen zwischen Straße und Geh- und Radweg wird weiterhin abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:

Es ist durchaus verständlich, dass der Beschlag von Ackerland für Bauland kritisch gesehen wird. Aber in unserer Region sind hochwertige Böden die Regel, so dass es unausweichlich bleibt, solche Flächen für Bauland zu generieren.

Aufgabe des Umweltberichts ist nicht eine Bewertung der Landwirtschaft, sondern eine allgemeine Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation und Vorbelastungen im Hinblick auf die Umweltauswirkungen und die Eingriffsregelungen. Die Umweltauswirkungen der auf Ertragssteigerung ausgerichteten Intensivlandwirtschaft sind amtlich gut dokumentiert (z.B. Umweltbundesamt, Landesamt für Umwelt) und bedürfen in diesem Zusammenhang keiner Vertiefung.

Die übrigen Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Die Fl. Nrn. werden nachgebessert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Industrie- und Handelskammer:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Geänderte Textpassagen sollen künftig hervorgehoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Wasserwirtschaftsamt:

Die Gefahr durch Starkniederschläge ist durch den Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bereits intensiv abgearbeitet worden. Es wurden entsprechende Maßnahmen im Entwurf dargestellt, in der Begründung erläutert und für die Ableitung des Oberflächenwassers im Zuge der Erschließungsplanung abgeklärt. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem.

Die Ausführungen zur Erstellung der Mulden-Rigolen-Systeme auf Privatgrundstücken werden zur Kenntnis genommen. Die Erschließungsplanung wird weiterhin mit den Vertretern des WWA abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Handwerkskammer:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind bereits in die Unterlagen zur zweiten Auslegung eingearbeitet worden und werden bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:

Der Abstand der Bäume im nordöstlich gelegen Waldstück beträgt mindestens 25 m, so dass die Empfehlung des AELF, Bereich Forsten, erfüllt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Deutsche Telekom:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen wurden beachtet. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme sind die Vertreter der Telekom rechtzeitig in die Planung und Ausführung einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Bayernwerk Netz GmbH:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Vorgaben wurden beachtet. Eine Fläche für die Transformatorenstation ist mittlerweile eingeplant und gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Wie in der Stellungnahme dargelegt, wurden die Anregungen und Forderungen aus dem ersten Auslegungsverfahren eingearbeitet. Die gewerblichen Bauflächen, Fl. Nrn. 266 und 492/2, werden in der Auflistung noch ergänzt. Die Flächen befinden sich jedoch in Privateigentum und sind somit für die Gemeinde nicht verfügbar. Eine flächeneffiziente Nutzung wird angestrebt und die Planung und Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den einschlägigen Fachbehörden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu 1. „Wiesenbrüter“:

Die Ergebnisse der Gutachtens Wiesenbrüterkartierung 2018 werden aber in der Stellungnahme nicht angemessen wiedergegeben bzw. berücksichtigt, die Schlussfolgerungen gehen daher fehl. 

Grundsätzlich ist das Planungsgebiet aufgrund der Wiesenbrüter-Kartierungen 2010 bis 2014 und dann erneut 2018 als ungewöhnlich gut und noch ausreichend aktuell erfasst anzusehen. Es gibt keinen fachlichen Grund für die Annahme, dass sich seit den Kartierungen 2018 die Lebensraumeignung für Wiesenbrüter im Planungsgebiet verbessert haben könnte. Im Gegenteil sind seitdem negative Auswirkungen durch die zwischenzeitlich gebaute Bundesstraße Ortsumfahrung Obing hinzugekommen (Effektdistanz Feldlerche: 500 m; Effektdistanz Kiebitz: 300 m).

Ein vergrößerter Störbereich durch das geplante Gewerbegebiet wurde im Gutachten 2018 sehr wohl berücksichtigt (siehe Kartierbericht 4.3, Fazit und Planungsempfehlungen) und im Bebauungsplanentwurf (Grünordnungsplan) durch Festsetzung von niedrigeren Randeingrünungsgehölzen am Westrand des Gewerbegebiets entsprechend berücksichtigt. 

Bei der Feldlerche liegt die Reichweite von Störwirkungen durch Kulissen (z.B. Gehölze, Gebäude) im Bereich von 60 bis 200 m, je nach Höhe der Vertikalstrukturen (der Maximalwert wäre z.B. für Hochwald anzusetzen). Bei den hier im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen und Eingrünungsgehölzen ist von Kulissenwirkungen nicht bis 200 m, sondern bis ca. 100 m auszugehen. Die beiden im Jahr 2018 im Bereich von Saumstrukturen entlang eines Feldwegs kartierten Feldlerchenreviere (Darstellung in den Karten 1 und 2 des Gutachtens) liegen aber, mit 190 m bis 200 m Abstand, vom geplanten Gewerbegebiet ausreichend weit entfernt und werden daher von Störwirkungen der festgesetzten Gewerbebebauung und Eingrünung nicht betroffen. Ein erheblicher Verlust von mindestens zwei Feldlerchenrevieren oder Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG sind somit auszuschließen.

Im Offenlandbereich östlich dieser beiden erfassten Reviere wurden weder bei den Kartierungen 2010 bis 2014 noch bei der Kartierung 2018 jemals Reviere von Wiesenbrütern erfasst. In diesem Bereich sind aufgrund der Bewirtschaftung auch keine für die Feldlerche nutzbaren Randstrukturen wie z.B. Feldraine oder Feldwege gegeben. Daher ist auch nicht von einer Verkleinerung potentiellen Lebensraums durch das Gewerbegebiet auszugehen. 

Änderungen der Entwurfsplanung werden somit nicht erforderlich.

Zu 2. „Eingriffsregelung“: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Angaben sind aber fachlich nicht begründet. Aus Sicht der Gemeinde sind die gewählten Ausgleichsfaktoren und die Festsetzungen zur Eingriffsregelung durchaus angemessen und ausreichend.

Entgegen der Darstellung in der Stellungnahme sind die Eingrünungsbereiche / öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplanentwurf / Grünordnungsplan nicht überwiegend als Ausgleichsflächen festgesetzt. Gemäß Flächenbilanzierung werden nur 7.118 m² der öffentlichen Grünflächen als Ausgleichsflächen festgesetzt. Mehr als die Hälfte, nämlich 8.750 m², sind Grünflächen ohne Ausgleichsfunktion, erzielen aber dennoch eine deutliche ökologische Aufwertung durch Pflanzbindungen (Planzeichnung und Textfestsetzungen 13; Gestaltung als Extensivgrünland, ohne Düngung und Pestizide, max. zweischürige Mahd, Bepflanzung mit gebietseigenen Gehölzen) gegenüber der derzeitigen intensiv landwirtschaftlichen Ackernutzung und verbessern erheblich die Eingrünung und Einbindung in die Landschaft. Sie sind daher als eingriffsmindernd zu berücksichtigen.

Entgegen der Darstellung in der Stellungnahme werden die öffentlichen Grünflächen entlang der Bundesstraße bis 10 m Abstand zum Fahrbahnrand nicht als Ausgleichsflächen festgesetzt, entlang der weniger befahrenen Gemeindeverbindungsstraße im Osten bis 5 m Abstand. Somit werden die Zonen mit wesentlichen Beeinträchtigungen durch Straßenbetrieb bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen durch „Flächenabzug“ angemessen berücksichtigt, weit stärker, als es durch die Methode „Punktabzug“ gemäß den „Vollzugshinweisen“ zur BayKompV der Fall wäre. Aber auch die nicht als Ausgleichsflächen gewerteten straßennahen Grünflächen werden aufgrund der Pflanzbindungen (Planzeichnung und Textfestsetzungen 13) eine deutliche ökologische Aufwertung erfahren; der südexponierte Hangbereich südlich der Bundesstraße kann als Extensivgrünland mit eingestreuten Strauchpflanzungen u.a. für Insekten, wärmeliebende Arten oder jagende Fledermäuse wesentliche Habitatfunktionen entfalten.

Entgegen der Darstellung in der Stellungnahme wird der Bereich des Regenrückhaltebeckens gemäß Planzeichnung und Textfestsetzungen 13 als öffentliche Grünfläche mit Pflanzbindungen festgesetzt und damit naturnah gestaltet (Gestaltung als Extensivgrünland, ohne Düngung und Pestizide, max. zweischürige Mahd, Strauchbepflanzungen im oberen Böschungsbereich). Für die große Freifläche außerhalb des Bebauungszusammenhangs sind bereits gemäß § 40 BNatSchG und den entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt gebietseigene Gehölze und gebietseigenes Saatgut (Regio-Saatgut, Ökotypen-Saatgut) erforderlich und daher in der Erschließungsplanung vorgesehen. Weitergehende Gehölzpflanzungen oder ein Dauereinstau sind im Regenrückhaltebecken, welches Retentions- und Versickerungsfunktionen erfüllen muss, gemäß Abstimmung mit dem WWA Traunstein nicht zulässig. Randlich außerhalb des Beckens werden, soweit zulässig, auch Baumpflanzungen festgesetzt. Insgesamt findet, im Vergleich zum Istzustand als ausgeräumte Ackerfläche, sowohl eine landschaftliche Einbindung durch Gehölzstrukturen als auch eine wesentliche ökologische Aufwertung statt. Die Gestaltung des Beckens als extensive Grünlandfläche mit randlichen Strauchgehölzpflanzungen ergibt u.a. für Bienen, Schmetterlinge, Zauneidechsen oder jagende Fledermäuse eine wesentliche Verbesserung der Habitateignung gegenüber dem aktuellen naturfernen Zustand (vgl. z.B. LWG 2019, Pflanzen für Versickerung und Retention). 

Insgesamt sind daher die angesetzten Ausgleichsfaktoren und Festsetzungen zur Grünordnung / Eingriffsregelung als angemessen und ausreichend anzusehen. Änderungen der Entwurfsplanung werden somit nicht erforderlich.

Zu 3. „Redaktionelle Änderungen“:

Die Hinweise sind als redaktionelle Änderungen bei der Beschlussfassung des Umweltberichts zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bebaungsplan Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld"; Satzungssbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 9 und § 10 Abs. 1 BauGB den vom Ing.-Büro ING, Traunreut, gefertigten Bebauungsplan „Mitterfeld“ in der Fassung vom 01.03.2023 mit Begründung vom 01.03.2023 und Umweltbericht vom 19.04.2023 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Gewerbegebiet / Mischgebiet "Mitterfeld" - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage; Nahwärmeversorgung Baugebiet und Ortsmitte - Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Vorgehensweise:

U. a. wird vom IB ING Kess ein Angebot zur Erstellung einer Studie zu Errichtung einer Nah-Fernwärmeversorgung für das Gewerbegebiet/Mischgebiet „Mitterfeld“ und den Ortskern eingeholt. Die Angebote sind dem Gemeinderat Obing in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Schöffenwahl 2023, Vorschlagsliste - Aufstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö beschließend 12

Beschluss

Es werden nachstehende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen vorgeschlagen:

  1. Herr Christian Schunck, Seestr. 2, Obing
  2. Herr Balthasar Altenweger, Hochbruck 2, Obing
  3. Herr Klaus-Christian Wurmannstätter, Achatiusstraße 16, Obing
  4. Frau Regina Benker, Kienbergerstr. 50 b, Obing
  5. Herr Christian Kronast, Allertsham 12 a, Obing
  6. Frau Eisenrieth Isabella, Herzog-im-Feld, Obing
  7. Frau Viola Seehuber, Wasserburgerstr. 14, Obing
  8. Herr Albert Löw, Albertaich 3, Obing
  9. Herr Hermann Lamers, Kohlstatt 15, Obing
  10. Frau Christa Auer, Kellerstraße 2, Obing
  11. Frau Monika Hartmann, Allertsham 10, Obing
  12. Herr Martin Hartmann, Allertsham 10, Obing
  13. Frau Susanne Hellauer, Kapellenweg 1a, Obing

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 6. Sitzung des Gemeinderates Obing 19.04.2023 ö 13
Datenstand vom 24.04.2023 12:06 Uhr