Grundsatzbeschluß zu Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 04.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 04.08.2015 ö 3.1

Beschluss

1.        Der Gemeinderat stellt fest, dass die von der Fa. CIMA Beratung + Management GmbH, 80333 München, im Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Odelzhausen (vgl. Präsentation der Lenkungsgruppe vom 9.6.2015) dargestellte Ortsmittenabgrenzung (Zentraler Versorgungsbereich) die örtliche Situation in Odelzhausen zutreffend wiedergibt und stimmt dieser zu.
2.        Der Gemeinderat beschließt, die enthaltene Sortimentseinteilung des Einzelhandelskonzepts in nahversorgungs-, zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente künftigen, neu aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungsplänen in Odelzhausen zu Grunde zu legen.
3.        Der Gemeinderat beschließt weiterhin das vorliegende Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planungsgrundlage) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB).
4.        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in künftigen Fällen bei Anträgen von ansiedlungs- bzw. änderungswilligen Einzelhandelsbetrieben die Handlungsempfehlungen des Einzelhandelskonzepts für das weitere Vorgehen zu Grunde zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2017 13:22 Uhr