Beschlussfassung über Stellungnahme der Gemeinde Odelzhausen zu den Anträgen der Gemeinden Sulzemoos und Pfaffenhofen a.d. Glonn auf Entlassung aus der VG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.09.2015 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Anträge der Gemeinden Sulzemoos und Pfaffenhofen a. d. Glonn an den Bayerischen Landtag mit dem Ziel der Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat nimmt ebenso zur Kenntnis, dass die Auflösungsanträge der Gemeinden Sulze-moos und Pfaffenhofen an der Glonn dem erklärten und breiten Willen der jeweiligen Gemeindebürger entsprechen.

Die Gemeinde Odelzhausen wird sich den Anträgen der Gemeinden Sulzemoos und Pfaffenhofen an der Glonn nicht widersetzten und die von diesen beantragte Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen mittragen. Gründe des Allgemeinwohls der Gemeinde Odelzhausen stehen einer Auflösung nicht entgegen. Die Gemeinde Odelzhausen ist insoweit leistungsfähig.

Der Gemeinderat beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei Schneider & Collegen München PartG mbB, die Interessen der Gemeinde Odelzhausen im Rahmen der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen zu vertreten, insbesondere entsprechende Stellungnahmen gegenüber den zuständigen Gremien (Bayerischer Landtag, Staatsministerium des Inneren u.a.) abzugeben. Gegenstand dieser Stellungsnahmen soll vor allem die Rechtsnachfolge der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen durch die Gemeinde Odelzhausen sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2017 13:21 Uhr