Baugebiet Höfa-Nord - Anordnung der Umlegung und Übertragung an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 15.12.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung hier: Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB Übertragung der Befugnis zur Durchführung nach § 46 Abs. 4.
1. Der Gemeinderat ordnet für das Gebiet "Höfa Nord" eine Umlegung nach §§ 45 ff BauGB an. Das Bodenordnungsverfahren ist zur Verwirklichung des Bebauungsplans erforderlich (der Bebauungsplan “Höfa Nord“ befindet sich noch bis einschließlich 23.12.2015 im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB).
2. Die Gemeinde überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau.
3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2017 13:19 Uhr