Landratsamt Dachau, Sachgebiet 30, Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 30.11.2016
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 14.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Gemeinderatssitzung Odelzhausen | 14.03.2017 | ö | 3.1.4 |
Beschluss
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Bezüglich
eines 2. baulichen Rettungsweges wird Pkt. E 10 „Brandschutz“ unter Pkt. E „Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen“ der Satzung wie folgt ergänzt: „Im WA 4 ist bei Gebäuden mit vier Geschoßen ein 2. baulicher Rettungsweg erforderlich, weil die Feuerwehr Odelzhausen über kein Hubrettungsfahrzeug verfügt.
Sofern kein baulicher 2. Rettungsweg vorhanden ist, müssen notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen in Obergeschossen mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2017 10:32 Uhr