Festsetzung des Erfrischungsgeldes bei Wahlen/Volksentscheiden/Abstimmungen etc. für die Zeit ab dem Jahr 2017
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 27.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung Odelzhausen | 27.06.2017 | ö | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat Odelzhausen beschließt, die einmalige Entschädigung
bei allen Wahlen, Volksentscheiden, Abstimmungen etc. für die Zeit ab 2017 bis auf Weiteres auf pauschal 40,00 € je Person, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, festzusetzen. Dies gilt auch bei verbundenen Wahlen, unabhängig davon, bis zu welchem Kostenrahmen die jeweilige Körperschaft Kosten übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2017 10:09 Uhr