Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 05.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.07.2024 ö 8.1.2

Beschluss

Zu [1] Die Gemeinde weist noch einmal darauf hin, dass das auf dem Grundstück anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser bereits im Bestand in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Die Gemeinde sieht keinen Grund warum die Ist-Situation nicht aufrechterhalten werden sollte. Um der Anregung dennoch Rechnung zu tragen, wird die Satzung dahingehend ergänzt, dass das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende, unbelastete Niederschlagswasser von Dach- und Belagsflächen vorzugsweise ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern ist. Sollte eine direkte Versickerung auf Grund der Bodenbeschaffenheit nicht bzw. nicht vollumfänglich möglich, darf das unbelastete Niederschlagswasser über einen Notüberlauf in den Regenwasserkanal eingeleitet werden; der Drosselabfluss darf dabei 1 l/s nicht überschreiten. 

Zu [2] Der Empfehlung wird dahingehend Rechnung getragen, dass die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen werden um einen Hinweis ergänzt, dass unterhalb des anstehenden Geländes liegende bauliche Anlagen (wie z.B. Keller und Tiefgaragen) wasserdicht (rissbreitenbeschränkende Betonbauweise) auszubilden und gegen Auftrieb zu sichern sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Gemeinderat Dr. Zauscher, da noch nicht anwesend.

Datenstand vom 24.09.2024 08:04 Uhr