Antrag der Eigentümer auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 59 Gemarkung Ebertshausen in der Gemeinde Odelzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 03.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 03.05.2016 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Bebauung des Grundstücks Flst.-Nr. 59, Gemarkung Ebertshausen in der Gemeinde Odelzhausen zu. Dabei soll das noch zu erarbeitende, neue Baulandmodell A zur Anwendung kommen. Sollte ein Überschwemmungsgebiet ermittelt oder ein Teil der Fläche direkt am Rohrbach aus dem Baulandmodell ausgenommen werden, ist dieser Grundstücksteil aus diesem herauszunehmen. Mit den Eigentümern ist ein Planungskostenübernahmevertrag vor Planungsbeginn abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2017 10:52 Uhr