Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und Informationssicherheitsbeauftragten für die Gemeinde Odelzhausen ab 01.01.2017
Daten angezeigt aus Sitzung: . Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 15.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | . Gemeinderatssitzung Odelzhausen | 15.11.2016 | ö | 12 |
Beschluss
Der Gemeinderat Odelzhausen beschließt, Herrn Ersten Bürgermeister Trinkl zum Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten der Gemeinde Odelzhausen mit Wirkung ab 01.01.2017 zu bestellen.
Sollte die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen wider Erwarten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gilt diese Bestellung ab dem ersten Tag nach Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2017 10:46 Uhr