Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und Informationssicherheitsbeauftragten für die Gemeinde Odelzhausen ab 01.01.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.11.2016 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat Odelzhausen beschließt, Herrn Ersten Bürgermeister Trinkl zum Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten der Gemeinde Odelzhausen mit Wirkung ab 01.01.2017 zu bestellen.
Sollte die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen wider Erwarten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gilt diese Bestellung ab dem ersten Tag nach Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2017 10:46 Uhr