Festsetzung des Erfrischungsgeldes bei Wahlen/Volksentscheiden/Abstimmungen etc. für die Zeit ab dem Jahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 27.06.2017 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat Odelzhausen beschließt, die einmalige Entschädigung bei allen Wahlen, Volksentscheiden, Abstimmungen etc. für die Zeit ab 2017 bis auf Weiteres auf pauschal 40,00 € je Person, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, festzusetzen. Dies gilt auch bei verbundenen Wahlen, unabhängig davon, bis zu welchem Kostenrahmen die jeweilige Körperschaft Kosten übernimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2017 10:09 Uhr