Datum: 15.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Odelzhausen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfrageviertelstunde
2 Informationen
3 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Odelzhausen (Entwässerungssatzung - EWS) ab 01.01.2016
4 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen (BGS - EWS) ab 01.01.2016
5 Erlass Hebesatzsatzung
6 Antrag Herr Andreas Harner, Sixtnitgern auf Verlegung von Rasengittersteinen entlang der Waldstraße in Sixtnitgern
7 Baugebiet Höfa-Nord - Anordnung der Umlegung und Übertragung an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
8 Beschlussfassung zum Ausbau der Straße Oberfeld, Ebertshausen

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1. Bürgerfrageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 1
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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 2
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3. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Odelzhausen (Entwässerungssatzung - EWS) ab 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Satzungsentwurf ohne jegliche Änderungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit o. a. Satzung ab 01.01.2016 in Kraft treten kann. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen vom 06.11.1997 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen (BGS - EWS) ab 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Satzungsentwurf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit o.a. Satzung ab 01.01.2016 in Kraft treten kann. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen (BGS-EWS) vom 23.11.2009 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Übergangsregelung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit o.a. Satzung ab 01.01.2016 in Kraft treten kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Erlass Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Satzungsentwurf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Antrag Herr Andreas Harner, Sixtnitgern auf Verlegung von Rasengittersteinen entlang der Waldstraße in Sixtnitgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 6
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7. Baugebiet Höfa-Nord - Anordnung der Umlegung und Übertragung an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 7

Beschluss

Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung hier: Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB Übertragung der Befugnis zur Durchführung nach § 46 Abs. 4.

1. Der Gemeinderat ordnet für das Gebiet  "Höfa Nord" eine  Umlegung nach §§ 45 ff BauGB an. Das Bodenordnungsverfahren ist zur Verwirklichung des Bebauungsplans erforderlich (der Bebauungsplan “Höfa Nord“ befindet sich noch bis einschließlich 23.12.2015 im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB).
2. Die Gemeinde überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau.
3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung zum Ausbau der Straße Oberfeld, Ebertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 15.12.2015 ö 8
Datenstand vom 14.09.2017 13:19 Uhr