Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit zusätzlicher Zufahrt auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 49
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: In den Bauantragsunterlagen sind keine Unterschriften der Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 vorhanden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Bauherren beantragen, auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen ein Carport mit zusätzlicher Zufahrt zu errichten.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
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Die Baugrenze entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist überschritten.
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Dachform und Dachneigung
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Für Garagen ist das Satteldach und die gleiche Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses vorgeschrieben
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sehr flach geneigtes Dach, Dachneigung ca. 1°
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Art der Dacheindeckung
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Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
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Trapezblech, alternativ Bitumenabdichtung
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Farbe der Dacheindeckung
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Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
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Die Farbe der Dacheindeckung ist in den Bauantragsunterlagen nicht angegeben.
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2023 09:21 Uhr