Zweckvereinbarung „Datenschutz- und Datensicherheit im Landkreis Bad Kissingen“


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 55. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21.05.2019 dem Beitritt der Gemeinde Oerlenbach zur „Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Erste Bürgermeister ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

§ 12 der Zweckvereinbarung ist nunmehr an die aktuellen Grundlagen anzupassen.
Der Umlageschlüssel betrug anhand der damaligen Aufgabenverteilung von Herrn Bühner 1/6 für den Landkreis Bad Kissingen und 5/6 für die übrigen kommunalen Beteiligten.

Herr Bühner ist seit dem Kalenderjahr 2023 im Jahresdurchschnitt zu gleichen Teilen für den Landkreis Bad Kissingen und die Kommunen tätig. 
Der Umlageschlüssel ist daher dahingehend zu ändern. 
Künftig trägt der Landkreis Bad Kissingen und die übrigen kommunalen Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen

Ferner ist die Zweckvereinbarung (folgendermaßen) technisch aktualisiert worden (insbesondere §§ 8ff.).
Die Kosten der jeweiligen Kommune im Landkreis Bad Kissingen sind künftig:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Oerlenbach den Änderungen der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz entsprechend der Anlage zustimmt.
Der Erste Bürgermeister oder Vertreter im Amt wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 07:29 Uhr